stani
Neues Mitglied
Ihr Lieben,
... und wieder einige Frage:
Ich habe heute meinen Feststellungsbescheid von Versorgungsamt erhalten, man hat mich ab 2011 bis unbefristet mit 30 % GdB eingestuft.
Nun möchte ich dagegen in Widerspruch gehen, da nur die Einschränkungen der RA berücksichtigt wurden und die Einschränkungen wg. Bluthochdruck, Adipositas und Migräne keine Beachtung fanden. Seit ich das MTX nehme sind die Beschwerden noch nicht besser geworden, im Gegenteil, ich kämpfe mit den Nebenwirkungen ... Wie gehe ich den Widerspruch an und kann mir jemand begründende Hilfen geben?
Gibt es in jedem Fall eine Begutachtung bei Widerspruch?
Über diesen Satz bin ich gestolpert: Die Vorraussetzung für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung liegen vor.
Muss ich diese selbst beim Finanzamt beantragen? Mach ich das sofort oder warte ich bis zum Bescheid des Widerspruchs?
Wie sieht es aus mit der Gleichstellung, kann ich die parallel zum Widerspruch beantragen oder abwarten bis der Bescheid vom Widerspruch da ist? Kann ich die Gleichstellung auf für einen befristeten Arbeitsplatz stellen (allein schon wg. Arbeitsplatzhilfen)?
Über viele hilfreiche Tipps freue ich mich.
... und wieder einige Frage:
Ich habe heute meinen Feststellungsbescheid von Versorgungsamt erhalten, man hat mich ab 2011 bis unbefristet mit 30 % GdB eingestuft.
Nun möchte ich dagegen in Widerspruch gehen, da nur die Einschränkungen der RA berücksichtigt wurden und die Einschränkungen wg. Bluthochdruck, Adipositas und Migräne keine Beachtung fanden. Seit ich das MTX nehme sind die Beschwerden noch nicht besser geworden, im Gegenteil, ich kämpfe mit den Nebenwirkungen ... Wie gehe ich den Widerspruch an und kann mir jemand begründende Hilfen geben?
Gibt es in jedem Fall eine Begutachtung bei Widerspruch?
Über diesen Satz bin ich gestolpert: Die Vorraussetzung für die Ausstellung einer Steuerbescheinigung liegen vor.
Muss ich diese selbst beim Finanzamt beantragen? Mach ich das sofort oder warte ich bis zum Bescheid des Widerspruchs?
Wie sieht es aus mit der Gleichstellung, kann ich die parallel zum Widerspruch beantragen oder abwarten bis der Bescheid vom Widerspruch da ist? Kann ich die Gleichstellung auf für einen befristeten Arbeitsplatz stellen (allein schon wg. Arbeitsplatzhilfen)?
Über viele hilfreiche Tipps freue ich mich.