Hexchen76
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Was die Einstufung angeht, so ist es wie Dino schon sagte wichtig ganz detailliert ärztlich belegen zu lassen welche Erkrankung in wie weit zu Beeinträchtigungen im alltäglichen Leben führt. In meinem Erstbescheid bekam ich auch lediglich 40% ohne Merkzeichen, da ich ja eine junge Rheumapatientin sei und meine Einschränkungen aufgrund der Kürze der Erkrankungsdauer so massiv noch nicht sein könnten. Es wird also immer verallgemeinert! Willst Du diese Verallgemeinerung verhindern, so ist es zwingend erforderlich jede Erkrankung die tatsächlich zu Einschränkungen führt die Deinen Alltag maßgeblich beeinflussen ausführlich zu beschreiben. Dabei aber immer sachlich bleiben, am besten in Stichpunkten. Alles vom Arzt belegen lassen.
Eine Adipositas wird erst als Behinderung anerkannt wenn nachgewiesenermaßen eine Ernährungsumstellung und andere konservative Maßnahmen zur Reduktion einschließlich medikamentöser Therapie erfolglos waren. Des weiteren muss die Diagnose Adipositas per magna lauten, also ein BMI jenseits 40. Operationen werden dann berücksichtigt, wenn zu erwarten ist, das z.B durch Narbengewebe weitere Funktionseinschränkungen auftreten werden. Diese müssen ebenfalls durch den behandelnden Arzt bescheinigt werden. Auch eine Stellungnahme durch den Physiotherapeuten kann hilfreich sein. Ebenfalls solltest Du verdeutlichen, das Schmerz nicht messbar ist, und Deine chronische Schmerzerkrankung (Migräne) zu massiven Einbußen der Lebensqualität führt. Ggf ist es sinnvoll auch hier ein psychologisches Gutachten beizubringen welches aussagt, das die ständig wiederkehrenden Schmerzattacken Dich psychisch stark behindern.
So, nun hast du etliche Tips von vielen hier bekommen und ich hoffe das wir dich nicht allzusehr verwirren damit.
Liebe Grüße
Hexchen
Eine Adipositas wird erst als Behinderung anerkannt wenn nachgewiesenermaßen eine Ernährungsumstellung und andere konservative Maßnahmen zur Reduktion einschließlich medikamentöser Therapie erfolglos waren. Des weiteren muss die Diagnose Adipositas per magna lauten, also ein BMI jenseits 40. Operationen werden dann berücksichtigt, wenn zu erwarten ist, das z.B durch Narbengewebe weitere Funktionseinschränkungen auftreten werden. Diese müssen ebenfalls durch den behandelnden Arzt bescheinigt werden. Auch eine Stellungnahme durch den Physiotherapeuten kann hilfreich sein. Ebenfalls solltest Du verdeutlichen, das Schmerz nicht messbar ist, und Deine chronische Schmerzerkrankung (Migräne) zu massiven Einbußen der Lebensqualität führt. Ggf ist es sinnvoll auch hier ein psychologisches Gutachten beizubringen welches aussagt, das die ständig wiederkehrenden Schmerzattacken Dich psychisch stark behindern.
So, nun hast du etliche Tips von vielen hier bekommen und ich hoffe das wir dich nicht allzusehr verwirren damit.
Liebe Grüße
Hexchen