Ja, und dann? Dann schreibt die Versicherung: wir schließen die Kollagenose aus (oder lehnen gleich ab).
So weit ist ja alles klar.
Spannend wird die Sache doch erst, wenn der Versicherungsfall eintritt, d.h. wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Entweder die Berufsunfähigkeit kommt durch die Kollagnose. Das Risiko, durch die KOllagenose berufsunfähig zu werden ist vermutlich größer als das Risiko, durch irgendeine ganz andere Ursache berufsunfähig zu werden.
Folge: die Versicherung muss nicht zahlen, die Beiträge wurden vergeblich eingezahlt.
Oder die Berufsunfähigkeit kommt nicht durch die Kollagenose, aber da das ja eine systemische Erkrankung ist, wird es nur wenig Chancen geben, der Versicherung nachzuweisen, dass ganz bestimmt kein Zusammenhang mit der Kollagenose besteht.
Folge: die Versicherung muss nicht zahlen, die Beiträge wurden vergeblich eingezahlt.