hallo matzel,
für dich ist das SGB IX massgebend. ich habe gerade dazu heute gepostet, sowie bereits früher schon dazu geschrieben. auch andere user. gehe hier im forum auf suche und suche nach "GdB-Widerspruch" etc.
link:
http://www.rheuma-online.de/phorum/search.php?searchid=3952411
bei 20% sehe ich aber eher kaum die chance das du bei einem widerspruch, auf 50% gestuft wirst. das würde bedeuten, das bei dir viele punkte nicht berücksichtigt wurden. küdigungsschutz tritt ebenso erst ab 50% in kraft, genauso wie der ausweis.
gehe bitte nicht davon aus, dass je mehr krankheiten du aufzählst um so höher ist die einstufung.
einzig und allein ist entscheidend, welche beeinträchtigugn diese krankheiten in deinem leben bringen(beruflich als auch im tgl.leben) da gibt es unterschiedl.bewertungen.
vorteile sind erst einmal wenige, wobei selbst bei drohender kündigung die gleichstellung mit einem schwerbehinderten bei 20% nicht möglich ist,
du solltest dir das im SGB IX genau anschaun.
wenn du widerspruch einlegst:
-du hast ab zugang des bescheides 4 wochen zeit, einen widerspruch einzulegen. das kannst du erstmal formlos machen. du wirst vom amt dann eine mitteilung bekommen, bis wann du den widerspruch begründen musst. da benötigst du sicher auch hilfe von deinem arzt/ärzten.
lg sauri:a_smil08: