Hallo,
mein Name ist Steffanie - 50 Jahre und ich freue mich, diese Forum gefunden zu haben. Komme mir nicht mehr so ganz allein vor.
Zur Zeit fühle ich mich auch nervlich sehr angegriffen durch den Druck der Ämter. Vielleicht sind hier schon erfahrene Mitgleider, welche sich bereits durch die Ämter und deren Gesetze gewuselt haben.
Bei folgender Problematik bitte ich um Hilfe und Erfahrungen:
Von Mai 2004 bis zum jetzigen Zeitpunkt bin ich durchgängig arbeitsunfähig geschrieben.
Zu dem Zeitpunkt war ich bereits arbeitslos. 18 Monate zahlte meine Krankenkasse. Im Mai 2005 stellte ich einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente. Im März 2006 wurde mir eine teilweise Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend anerkannt.
Da mir bis August 2006 noch ALG zusteht, teilte der Rentenversicherer mit, dass mein Hinzuverdienst, also mein ALG höher ist als meine Rente und das Arbeitsamt weiter zahlt. Mein Bezug auf ALG endet im August.
Gegen den Bescheid einer teilweisen BU bin ich in Wiederspruch auf eine volle BU gegangen. Dieser läuft noch.
Meine Sachbearbeitern auf dem AA teilte mir heute mit, dass ich trotz AU auf dem Arbeitsamt persönlich zu erscheinen habe. Ich sei bereits über 6 Wochen wieder krank und das Amt hätte nur aus Kullanz gezahlt. Da ich eine AU habe, wisse man nicht, wie man verfahren soll. Dort bezieht man sich auf mein Gutachten, dass ich 6 Stunden und mehr arbeiten könne.
Mit einer AU könne mir kein ALG mehr gezahlt werden. Wenn ich nicht persönlich erscheine, wird das ALG ohne Begründung gesperrt.
Ich weiß jetzt nicht weiter. Keine AU mehr ausstellen lassen, damit ich Leistungen erhalte? Ist die Vorgehensweise so berechtigt, obwohl ich im Wiederspruch auf volle BU- Rente bin?
Muss ich befürchten, dass Krankenkasse oder Arbeitsamt Leistungen zurück fordern?
Ich bin momentan völlig am Boden und verzweifelt.
Danke, wenn jemand so nett ist und anwortet.
Freundliche Grüße
Steffanie
mein Name ist Steffanie - 50 Jahre und ich freue mich, diese Forum gefunden zu haben. Komme mir nicht mehr so ganz allein vor.
Zur Zeit fühle ich mich auch nervlich sehr angegriffen durch den Druck der Ämter. Vielleicht sind hier schon erfahrene Mitgleider, welche sich bereits durch die Ämter und deren Gesetze gewuselt haben.
Bei folgender Problematik bitte ich um Hilfe und Erfahrungen:
Von Mai 2004 bis zum jetzigen Zeitpunkt bin ich durchgängig arbeitsunfähig geschrieben.
Zu dem Zeitpunkt war ich bereits arbeitslos. 18 Monate zahlte meine Krankenkasse. Im Mai 2005 stellte ich einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente. Im März 2006 wurde mir eine teilweise Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend anerkannt.
Da mir bis August 2006 noch ALG zusteht, teilte der Rentenversicherer mit, dass mein Hinzuverdienst, also mein ALG höher ist als meine Rente und das Arbeitsamt weiter zahlt. Mein Bezug auf ALG endet im August.
Gegen den Bescheid einer teilweisen BU bin ich in Wiederspruch auf eine volle BU gegangen. Dieser läuft noch.
Meine Sachbearbeitern auf dem AA teilte mir heute mit, dass ich trotz AU auf dem Arbeitsamt persönlich zu erscheinen habe. Ich sei bereits über 6 Wochen wieder krank und das Amt hätte nur aus Kullanz gezahlt. Da ich eine AU habe, wisse man nicht, wie man verfahren soll. Dort bezieht man sich auf mein Gutachten, dass ich 6 Stunden und mehr arbeiten könne.
Mit einer AU könne mir kein ALG mehr gezahlt werden. Wenn ich nicht persönlich erscheine, wird das ALG ohne Begründung gesperrt.
Ich weiß jetzt nicht weiter. Keine AU mehr ausstellen lassen, damit ich Leistungen erhalte? Ist die Vorgehensweise so berechtigt, obwohl ich im Wiederspruch auf volle BU- Rente bin?
Muss ich befürchten, dass Krankenkasse oder Arbeitsamt Leistungen zurück fordern?
Ich bin momentan völlig am Boden und verzweifelt.
Danke, wenn jemand so nett ist und anwortet.
Freundliche Grüße
Steffanie
steht man dann da.