nordlicht hb
Mitglied
Hallo,
ich habe Anfang April online einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Nun wurde mir eine Statusänderung mitgeteilt:
05.04.2016ErstantragBenachrichtigung: erfolgreicher Eingang eines Online-Formulars
13.04.2016ErstantragBenachrichtigung: Eingang Einverständniserklärung
22.04.2016ErstantragBenachrichtigung: Zuleitung zum Ärztlichen Dienst
Wisst ihr, ob ich nun persönlich zum Ärztlichen Dienst muss, oder ob nur die Unterlagen dorthin geschickt werden? Da ich gerade erst meine Erwerbsminderungsrente beantragt habe, die ab 01.07.16 beginnen wird, habe ich sämtliche Unterlagen des Rentenantrages gleich für diesen Antrag kopiert, unter anderem auch das Gutachten vom 10.02.2016. Gutachter und Ärztlicher Dienst machen doch sicher ähnliche Untersuchungen, oder?
Ich hoffe auf eure Antworten
LG vom nordlicht
ich habe Anfang April online einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Nun wurde mir eine Statusänderung mitgeteilt:
05.04.2016ErstantragBenachrichtigung: erfolgreicher Eingang eines Online-Formulars
13.04.2016ErstantragBenachrichtigung: Eingang Einverständniserklärung
22.04.2016ErstantragBenachrichtigung: Zuleitung zum Ärztlichen Dienst
Wisst ihr, ob ich nun persönlich zum Ärztlichen Dienst muss, oder ob nur die Unterlagen dorthin geschickt werden? Da ich gerade erst meine Erwerbsminderungsrente beantragt habe, die ab 01.07.16 beginnen wird, habe ich sämtliche Unterlagen des Rentenantrages gleich für diesen Antrag kopiert, unter anderem auch das Gutachten vom 10.02.2016. Gutachter und Ärztlicher Dienst machen doch sicher ähnliche Untersuchungen, oder?
Ich hoffe auf eure Antworten
LG vom nordlicht

