Antrag Rente -wer übernimmt Krnkenversicherung...etc.

Guten Morgen,bei mir wird das Geld für die Krankenversicherung von der EU Rente prozentual abgezogen!
Das macht die DRV gleich bei Rentenbescheid!
lgr.Emina!
 
so, beim ersten mal stürzte pc ab..also nochmal:)

bei mir war es so, dass der amtsarzt der arge sagte, dass ich länge als 6 mon au wäre und demnach eine zeitrente zu überprüfen wäre.
die arge wandelte dann mein alg1 um.
ich bekam weiterhin geld nach dem nahtlsoigkeitsprinzip..ist ein bestimmte paragraph.
hier schießt die arge das geld vor--auch die kosten für die kk und holt sich das später bei der rv wieder :)

würde also nochmal beim amt vorsprechen :)
 
Soweit ich weiß, muss das Jobcenter so lange zahlen, bis über die Rente entschieden ist (Nahtlosigkeitsregelung).
Während der Reha gibts das sogenannte Übergangsgeld. Ist eigentlich das Gleiche wie Krankengeld, heißt halt anders und wird von der DRV gezahlt.

Frag mal Sauri, die kennt sich in solchen Sachen gut aus.
 
was ich nicht verstehe ist folgendes:

mit 25 Jahren wird sie doch wahrscheinlich überhaupt noch nicht die Vorausetzungen für eine EM-Rente erfüllen, vermute ich. In dem Falle ist doch das Sozialamt für die Sicherung des Lebensunterhaltes zuständig. Und die zahlen dann auch die KK.

Je nachdem, was bei der Reha heraus kommt, werden dann die Karten neu gemischt. Welche Maßnahmen in Frage kommen und wer der Träger dieser Maßnahmen ist.
 
was ich nicht verstehe ist folgendes:
mit 25 Jahren wird sie doch wahrscheinlich überhaupt noch nicht die Vorausetzungen für eine EM-Rente erfüllen, vermute ich.
Die Voraussetzungen für eine EM Rente können auch schon bei 25 jährigen erfüllt sein.

Voraussetzungen : Hierfür ist es erforderlich. dass die/der Versicherte in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeitragszeiten (sogenannte 3/5-Regelung) zurückgelegt hat, also so lange schon Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt.
Diese versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (3/5-Regelung) werden nicht gefordert, wenn

  • die teilweise oder volle Erwerbsminderung infolge eines Arbeitsunfalls, einer Wehrdienstbeschädigung o. ä., oder
  • die volle Erwerbsminderung innerhalb von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eingetreten ist.
http://www.behindertenbeauftragte.d...28F38.2_cid355?nn=1829200#doc1829202bodyText3
Heute gibt sie Antrag ab bei der RV -
Ab 13.3 fängt sie ja ihre Reha an -hat gestern bescheid bekommen...
Aber wieso stellt sie schon vor der Reha den EM Rentenantrag ? Eigentlich geht doch Reha vor Rente.:confused:
 
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Hallo,

Sie bekommt ab 01.3. nichts mehr vom Jobcenter - sie ist ja auch nicht mehr vermittelbar!!!!!

Eine Anfrage bei der KK hat ergeben, dass sie sich ab 01.03. nun freiwillig versichern muss- 156€ im Monat :eek:
Toll - wo soll sie das her nehmen.....????
LG

Hallo, mir erging es ähnlich nach dem auslaufen des ALG1 musste ich mich selbst freiwillig versichern ebenfalls für ca. 160€ im Monat. wenn deine Tochter 25 Jahre ist dann sieht das GEsetz vor, dass die Eltern bis 25 zu sorgen haben... ja das ist wirklich irre ich wollte es auch nicht glauben. Wenn die Rente bewilligt wird bekommt sie die Beiträge die sie an die KK bezahlt hat zurück.
Ich müsste sogar für meine Zuzahlungsbefreiung obwohl ich 0 € Bruttoeinkommen habe einen gesetzlich festgelegten Mindestbeitrag zahlen der kommt so um die 46€ kann je nach KK unterscheiden. Hierbei hat man mir erklärt - das wenn man noch daheim wohnt quasi Kost und Logie von den Eltern bekäme und somit müsste man einen Mindestbeitrag leisten...

Bis 25 Jahre haben die Eltern eben zu sorgen so sieht es das GEsetz vor.

Das man mit 25 nicht die Kriterien einer EMR erfüllt kann ich nicht sagen, ich habe eine volle EMR vor ein paar Wochen bekommen und bin erst 23...
 
wenn deine Tochter 25 Jahre ist dann sieht das GEsetz vor, dass die Eltern bis 25 zu sorgen haben.

Das gilt bis zum 25. Lebensjahr und das endet am 25. Geburtstag. Silberpfeils Tochter ist ja schon 25 .

Das Sozialamt kann gegebenfalls zur Überbrückung einspringen.....
 
lagune, mir hat der amtsarzt vom arbeitsamt auch sofort gesagt, dass ich nen rentenantrag zu stellen habe.
da war von reha nicht die rede.
das ich als nicht rehafähig eingestuft wurde, wusste er nicht.
 
lagune, mir hat der amtsarzt vom arbeitsamt auch sofort gesagt, dass ich nen rentenantrag zu stellen habe.
da war von reha nicht die rede.
das ich als nicht rehafähig eingestuft wurde, wusste er nicht.

Ja gut, dachte jetzt nur weil bei der Tocher ja bereits eine Reha beantragt war und nun auch stattfindet.

Jedenfalls werden die Kosten für die Krankenkasse übernommen, entweder noch weiter durch die Arge oder eben vom Sozialamt, die holen sich das später anderweitig wieder zurück, je nachdem was rauskommt und wie es weiter geht usw.
 
Hallo,

so nun bin ich schlauer..

Erst mal vielen Dank für eure Antworten.:)

Bei der RV hat die Dame folgendes gesagt:

- vorerst bezahlt das Sozialamt (hier Stadthaus) die KK
^° dort gibt sie morgen den ANtrag ab- damit sie ab 01.3 weiter Geld zum Leben und Miete bekommt.

- sofern die Rente durch ist- die RV

- da sie letztes Jahr auch so lange krank war etc.- bekommt sie auch diese Sperrfrist von 7 Monaten nicht.

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zu euren anderen Fragen:

da sie über 25 Jahre ist!!! brauchen wir als Eltern nichts bezahlen - sie wohnt alleine

Trotzdem kam die Frage im Fragebogen vom Stadthaus, ob die Eltern über 100 T € verdienen....:eek::mad:

Die Rente beantragen sollte sie vom Amtsarzt des Jobcenter aus!!! - Reha trotzdem machen - so sagte es auch die RV


Wer weiß wie lange es dauert bis sie von der RV bescheid bekommt.

LG
 
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