Anerkennung chronisch krank bei Kollagenosse

ellli

Mitglied
Hallo,

wer weis wie man vorgeht um eine Kollagenose als chronisch krank anerkennen zu lassen?
Vielen Dank im voraus für euer Antworten.


Elli
 
Hallo Elli,

du forderst bei deiner Krankenkasse den Vordruck an und läßt diesen bei deinem Hausarzt ausfüllen. :D

Wenn ich mich nicht irre, mußt du dafür jedes Quartal wegen der gleichen Erkrankung bei deinem Arzt gewesen sein.

Das gilt dann meist 2 Jahre und muß dann erneut ausgefüllt werden. Also eigentlich ganz einfach im bürokratischem Deutschland.

Viel Erfolg, obwohl, dass dürfte kein Problem sein mit Kollagenosen. :top:
 
Hallo,

wer weis wie man vorgeht um eine Kollagenose als chronisch krank anerkennen zu lassen?
Vielen Dank im voraus für euer Antworten.


Elli

Hallo Elli,

wo oder bei wem soll die Kollagenose als chronisch krank anerkannt werden ?
Meinst du vielleicht wegen der Zuzahlung bei Rezepten?

Voraussetzungen:
[h=2]2.1. Schwerwiegend chronisch krank[/h]"Schwerwiegend chronisch krank" ist, wer:

  • wenigstens 1 Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung ist (Dauerbehandlung)
    und mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:
  • pflegebedürftig mit Pflegestufe II oder III
  • Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 60 %. GdB oder GdS muss durch die schwerwiegende Krankheit begründet sein.
  • Eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Hilfs- und Heilmitteln) ist erforderlich, ohne die aufgrund der chronischen Krankheit nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.
Quelle:http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungsbefreiung-fuer-chronisch-Kranke-820.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lagune,

gibt es einen Unterschied zwischen chronisch Krank und schwerwiegend chronisch krank? Ich hab SB Grad 30 und auch keine Pflegestufe, bekomme aber die 1% Klausel. Wird das unterschiedlich gehandhabt?
 
Aha, wieder schlauer, ja trifft zu. Hab ja auch seit Jahren Diabetes, hohen Blutdruck, hohen Cholesterinspiegel und seit ein paar Jahren nun auch noch cP und sek. Fibro.

Danke Lagune.
 
@hallo piri,
nur ganz kurz:

die regelung bei 1%-ent klausel lautet in etwa:

heisst dauernd, seit einem jahr und ist mindestens
1x im quartal wegen ein und der selben erkrankung
in behandlung und
ohne diese notwendige behandlung würde keine
besserung mehr zu erwarten sein.

dazu können noch der GdB und die Pflegestufe
entscheidend sein, was bei dir nicht zutrifft.

liebe grüße
saurier

 
@liliana

lagune hat das ja schon beantwortet, es empfiehlt sich auch mal
den von ihr eingestellten link anzuklicken.


noch zum weiteren einlesen:
§ 62 Belastungsgrenze
(1) Versicherte haben während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten; wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Die Belastungsgrenze beträgt 2 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt; für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.html

http://www.g-ba.de/downloads/62-492-278/Chr-RL_2008-06-19.pdf

beide links befinden sich auch im thread: links zum thema krankenkassen (länderecke)

mfg marie ;-)
 
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