Anerkennung chronisch krank bei Kollagenosse

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von ellli, 2. Dezember 2013.

  1. ellli

    ellli Mitglied

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    79
    Hallo,

    wer weis wie man vorgeht um eine Kollagenose als chronisch krank anerkennen zu lassen?
    Vielen Dank im voraus für euer Antworten.


    Elli
     
  2. medikan

    medikan PSA/RA seit 2010

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    Hallo Elli,

    du forderst bei deiner Krankenkasse den Vordruck an und läßt diesen bei deinem Hausarzt ausfüllen. :D

    Wenn ich mich nicht irre, mußt du dafür jedes Quartal wegen der gleichen Erkrankung bei deinem Arzt gewesen sein.

    Das gilt dann meist 2 Jahre und muß dann erneut ausgefüllt werden. Also eigentlich ganz einfach im bürokratischem Deutschland.

    Viel Erfolg, obwohl, dass dürfte kein Problem sein mit Kollagenosen. :top:
     
  3. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Hallo Elli,

    wo oder bei wem soll die Kollagenose als chronisch krank anerkannt werden ?
    Meinst du vielleicht wegen der Zuzahlung bei Rezepten?

    Voraussetzungen:
    Quelle:http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungsbefreiung-fuer-chronisch-Kranke-820.html
     
    #3 2. Dezember 2013
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2013
  4. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Hallo Lagune,

    gibt es einen Unterschied zwischen chronisch Krank und schwerwiegend chronisch krank? Ich hab SB Grad 30 und auch keine Pflegestufe, bekomme aber die 1% Klausel. Wird das unterschiedlich gehandhabt?
     
  5. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Bei dir wird wohl der Punkt zutreffen
     
  6. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Aha, wieder schlauer, ja trifft zu. Hab ja auch seit Jahren Diabetes, hohen Blutdruck, hohen Cholesterinspiegel und seit ein paar Jahren nun auch noch cP und sek. Fibro.

    Danke Lagune.
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo piri,
    nur ganz kurz:

    die regelung bei 1%-ent klausel lautet in etwa:

    heisst dauernd, seit einem jahr und ist mindestens
    1x im quartal wegen ein und der selben erkrankung
    in behandlung und
    ohne diese notwendige behandlung würde keine
    besserung mehr zu erwarten sein.

    dazu können noch der GdB und die Pflegestufe
    entscheidend sein, was bei dir nicht zutrifft.

    liebe grüße
    saurier

     
  8. liliana

    liliana Mitglied

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    abenberg
    mal ne blöde frage, aber was hat man denn davon wenn man chronisch krank anerkannt wird??
     
  9. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Bayern
    Weniger Rezeptgebühr oder Befreiung davon.
     
  10. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    entenhausen
    @liliana

    lagune hat das ja schon beantwortet, es empfiehlt sich auch mal
    den von ihr eingestellten link anzuklicken.


    noch zum weiteren einlesen:
    § 62 Belastungsgrenze
    (1) Versicherte haben während jedes Kalenderjahres nur Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze zu leisten; wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Die Belastungsgrenze beträgt 2 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt; für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.html

    http://www.g-ba.de/downloads/62-492-278/Chr-RL_2008-06-19.pdf

    beide links befinden sich auch im thread: links zum thema krankenkassen (länderecke)

    mfg marie ;-)
     
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