Hallo Leute,
hier mal eine Frage an die Internet-genies im Auffinden von Informationen
.
Ich gehöre zu d. Personenkreis, die auch nach der Gesundheitsreform noch in den Genuß von Krankenfahrten kommen, da ich Pflegestufe II sowie , aG, B und H im Schwerbehindertenausweis habe.
Also eigentlich kein Problem.
Doch jetzt habe ich einen neuen Sachbearbeiter bei meiner GKV und wie heißt es so schön "Neue Besen kehren gut", oder auch nicht.
Ich muß regelmäßig aus dem schönen Ruhrgebiet nach Berlin und Tübingen, war bisher auch nie ein Problem, die Fahrten genehmigt zu kriegen.
Doch der Neue lehnt nun die Fahrten mit der Begründung ab, dass immer nur Kosten bis zur nächstgelegenen Klinik oder Praxis übernommen werden.
Bei meiner Suche habe ich aber immer nur folgende Aussagen gefunden:
- ambulante Fahrten werden nur noch übernommen, wenn eine Pflegestufe (II oder III) oder die Merkzeichen aG, H oder B vorliegen.
Heißt also , dass die Fahrten weiterhin übernommen werden müßten. Den von meinem Sachbearbeiter benutzten Satz (nur zur nächstgelegenen Klinik oder Praxis) konnte ich bei der sog Krankentransport-Richtlinie nich finden.
Danke für eure Hilfe.
Gruß.
Lupinchen
hier mal eine Frage an die Internet-genies im Auffinden von Informationen
.Ich gehöre zu d. Personenkreis, die auch nach der Gesundheitsreform noch in den Genuß von Krankenfahrten kommen, da ich Pflegestufe II sowie , aG, B und H im Schwerbehindertenausweis habe.
Also eigentlich kein Problem.
Doch jetzt habe ich einen neuen Sachbearbeiter bei meiner GKV und wie heißt es so schön "Neue Besen kehren gut", oder auch nicht.
Ich muß regelmäßig aus dem schönen Ruhrgebiet nach Berlin und Tübingen, war bisher auch nie ein Problem, die Fahrten genehmigt zu kriegen.
Doch der Neue lehnt nun die Fahrten mit der Begründung ab, dass immer nur Kosten bis zur nächstgelegenen Klinik oder Praxis übernommen werden.
Bei meiner Suche habe ich aber immer nur folgende Aussagen gefunden:
- ambulante Fahrten werden nur noch übernommen, wenn eine Pflegestufe (II oder III) oder die Merkzeichen aG, H oder B vorliegen.
Heißt also , dass die Fahrten weiterhin übernommen werden müßten. Den von meinem Sachbearbeiter benutzten Satz (nur zur nächstgelegenen Klinik oder Praxis) konnte ich bei der sog Krankentransport-Richtlinie nich finden.
Danke für eure Hilfe.
Gruß.
Lupinchen