trombone
die Schreibtischtäterin
Zum Thema Alternative Heilmethoden hat es heute ein neues Urteil gegeben:
Wenn ein Arzt beweisen kann, dass alternative Heilmethoden bei einem schwer chronisch Kranken angeschlagen haben obwohl hierzu noch keine belegbaren Studienergebnisse vorliegen, ist die gesetzlich Krankenversicherung dazu verpflichtet diese Behandlung zu zahlen, wenn vorher die "normalen Methoden" keinen ausreichenden Erfolg gebracht haben.
Im vorliegenden Fall ging es um einen chronisch Erkrankten der durch die Bioresonanz-Therapie entscheidende Fortschritte erziehlt hatte.
Allerdings muss - wie in allen anderen Fällen auch - noch abgewartet werden, was das Kleingedruckte in der entsprechenden Urteilsbegründung noch für Einschränkungen bring - aber es ist doch schon ein entscheidender Schritt in die richige Richtung.
Wenn ein Arzt beweisen kann, dass alternative Heilmethoden bei einem schwer chronisch Kranken angeschlagen haben obwohl hierzu noch keine belegbaren Studienergebnisse vorliegen, ist die gesetzlich Krankenversicherung dazu verpflichtet diese Behandlung zu zahlen, wenn vorher die "normalen Methoden" keinen ausreichenden Erfolg gebracht haben.
Im vorliegenden Fall ging es um einen chronisch Erkrankten der durch die Bioresonanz-Therapie entscheidende Fortschritte erziehlt hatte.
Allerdings muss - wie in allen anderen Fällen auch - noch abgewartet werden, was das Kleingedruckte in der entsprechenden Urteilsbegründung noch für Einschränkungen bring - aber es ist doch schon ein entscheidender Schritt in die richige Richtung.