Hallo,
ich habe seid 10 Jahren MB und seid 5 Monaten bin ich Mutter eines süßen Jungen. Nun habe ich aufgrund der Beschwerden des MB und der psychosozialen neuen Situation mit Kind bei der Krankenkasse eine Mutter-Kind-Kur beantragt. Gestern kam nun die Ablehnung mit der Begründung, dass die Mutter-Kind-Kur nicht die geeignete Kurform ist, um meine Beschwerden zu lindern und die Prüfung des Antrags ergeben hat, dass meine Erwerbsfähigkeit gefährdet ist und deshalb der Rentenversicherungsträger zuständig ist. Ich solle dort einen Antrag stellen.
Nun habe ich aber Angst, dass die mich ebenso ablehnen, da die Rentenversicherung doch auch garkeine Rehakuren mit so kleinen Kindern anbieten, oder sehe ich da was falsch?
Sollte ich vielleicht lieber Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen oder doch erstmal einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen? Hat jemand vielleicht Erfahrungen damit und könnte mir weiterhelfen?
Würde mich freuen!
Danke und herzliche Grüße
Lia
ich habe seid 10 Jahren MB und seid 5 Monaten bin ich Mutter eines süßen Jungen. Nun habe ich aufgrund der Beschwerden des MB und der psychosozialen neuen Situation mit Kind bei der Krankenkasse eine Mutter-Kind-Kur beantragt. Gestern kam nun die Ablehnung mit der Begründung, dass die Mutter-Kind-Kur nicht die geeignete Kurform ist, um meine Beschwerden zu lindern und die Prüfung des Antrags ergeben hat, dass meine Erwerbsfähigkeit gefährdet ist und deshalb der Rentenversicherungsträger zuständig ist. Ich solle dort einen Antrag stellen.
Nun habe ich aber Angst, dass die mich ebenso ablehnen, da die Rentenversicherung doch auch garkeine Rehakuren mit so kleinen Kindern anbieten, oder sehe ich da was falsch?
Sollte ich vielleicht lieber Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen oder doch erstmal einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen? Hat jemand vielleicht Erfahrungen damit und könnte mir weiterhelfen?
Würde mich freuen!
Danke und herzliche Grüße
Lia

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Wenn ich also nochmal zur Reha muß, werde ich den Antrag nach Möglichkeit (wenn es die Schmerzen zulassen) nicht wieder im Winter stellen.