Hallo,
ein Recht auch eine zweiten Schulbuchsatz hat keiner, aber ich kenne eigentlich keine Schule, die auf Anfrage beim Klassenleiter oder der Schulleitung hin einem kranken Kind keinen zweiten Satz ermöglichen würde. Ich würde einfach mal nachfragen. Es kann natürlich sein, dass die Bücher des zweiten Satzes schon etwas abgegriffener sind, aber das sollte auch nicht stören .....
Liebe Grüße
Julia123