Krank und ALG
@hallo maggy,
lass dich erst einmal lieb umärmeln. das ganze ist ein ablauf, den man nicht erwartet und dessen
folgen man kaum übersehen kann. man wird irgendwie so hilflos und brauch natürlich hier große
unterstützung. daher ist die idee mit den sozialverband nicht schlecht.
darf ich fragen wie alt du bist? bist du 1963 geboren?
du bist hier in der zwickmühle.
das arbeitsamt(AA) hat durch seinen gutachter, egal auf welcher basis,
bescheinigt, dass du arbeitsfähig bist und damit arbeiten"könntest" und erwarten, dass du deine
krankschrift aufgibst. in wieweit sie dir das ALG entsagen können, wenn deine arbeitsfähigkeit auf
weiter sicht, weiterhin nicht erlangt werden könnte und du dem AA auf dauer nicht zur verfügung stehst,
glaube ich schon gelesen zu haben, dass sie zu diesem zeitpunkt nicht daran gebunden, das ALG 1
aufrecht zu erhalten.
Wie lange hast du anpsruch? 12 monate oder länger?
du hättest auf alle fälle weiter anspruch auf ALG1 , wenn du einen antrag auf EMR stellst. somit darf d
as AA dir das geld nicht untersagen (§125 SGB III) Nahtlosigkeitsregelung. mindestesn bis zum entscheid
auf EMR längstens bis zum ablauf des ALG 1. zumindest könntest du beruhigt eine reha absolvieren und
weisst hinterher woran du bist.
aber:
wenn du weiterhin dem aa nicht zur verfügung stehst, bleibt dir keine andere wahl, dann einen
antrag auf EMR (erwerbsminderungsrente) zu stellen. auf befristete EMR, musst du nicht stellen,
da die DRV, prüfen wird (in der regel mittels einer REHA), welche Tätigkeiten du noch verrichten kannst,
und in welchem umfang. es gilt der grundsatz "Reha vor Rente" das ist völlig normal.
wenn die DRV dir dies vorschlägt, würde ich das auf alle fälle machen!
dann weisst du aufgrund eines richtigen medizinischen gutachten, ob du wirklich arbeitsfähig bist oder
nicht, oder nur leichte tätigkeiten verrichten kannst. dieses kann die DRV bei der prüfung zur EMR so
entscheiden, egal ob du in solch einer tätigkeit schon gearbeitet hast, oder aber diese zur zeit auf d
em arbeitsmarkt vorhanden ist.
die DRV kann auch festlegen, ob du eine halbe oder volle EMR auf zeit oder sogar auf dauer bekommst.
das hängt von vielen faktoren ab, letztendlich auch von v.g. reha. Sie haben die möglichkeit über die
teilhabe zum arbeitsleben, dich schrittweise einzugliedern oder ggf. dir eine umschulung oder ähnliches
anzubieten. da gibt es eine breite palette.
viell. bespricht du das ganze, bevor du nun in aufregung verfällst, mit deinem behandelnden arzt.
wer schreibt dich zur zeit krank? dein psychotherapeut, oder dein orthopäde?
dein arbeitgeber, ist er wirklich an dich interessiert? gäbe es eventuell im rahmen der teilahbe
zum arbeitsleben in deiner firma eine "leichte andere tätigkeit" für dich? manchmal geschehen wunder.
du könntest über die möglichkeit "hamburger modell", also die schrittweise wiedereingliederung,
an die arbeit herangeführt werden. während dieser zeit bleibst du weiter krankgeschrieben. du kannst
dieses modell jederzeit beenden, wenn du merkst, dass es aus gesundheitlichen gründen deinerseits,
nicht geht. voraussetzung ist, dass dein arbeitgeber, du und dein doc der gemeinsam dem beginn
dieses modell zustimmt. verpflichtet ist dein arbeitgeber nicht, darauf sich einzulassen.
eine weitere krankschreibung durch deinen arzt, kann durch ein gutachten des medizinischen dienstes
durchaus außer kraft gesetzt werden. damit das nicht passiert, würde ich mich auf die beantragung
der EMR einlassen. sollte dieser zugestimmt werden, dein arbeitgeber dich weiterhin haben wollen
und es dir inzwischen besser gehen, musst du diese nicht antreten. das musst du dann gut überlegen.
viell.hilft dir das weiter. gern auch fragen per pn an den : saurier
