Hallo,
ich habe wegen meiner schweren Migräne 30 % zuerkannt bekommen und habe beim Sozialgericht auf einen höheren Grad der Behinderung geklagt (im Jahr 2010 hatte ich über 50 Migräneanfälle, die bis zu 4 Tagen anhielten).
Jetzt wurde ich zum Gutachtertermin gebeten, der aber nur eine Stunde vor der Verhandlung stattfindet. Ich bin etwas verunsichert, ob es mir nicht zum Nachteil ausgelegt wird, dass ich zum einen die lange Strecke (110 km einfach) bewältigen kann (ich werde zwar hin- und zurückgefahren), aber dann eine Stunde Gutachtertermin und dann noch Verhandlung.
Ich möchte mir gern auch Notizen während des Gutachtertermins machen und werde meine gesammelten Unterlagen dorthin mitnehmen. Was ist denn, wenn die Gutachterin für mich negativ entscheidet? Welche Möglichkeiten habe ich denn dann bei der Verhandlung selbst? Kann ich einen weiteren Gutachtertermin verlangen? Würde das Sinn machen oder ist es dann leichter, die Entscheidung so stehen zu lassen und einen Verschlimmerungsantrag über das Versorgungsamt zu stellen? Der ganze Kram läuft seit Januar 2010, also sind die sechs Monate für einen Verschlimmerungsantrag ja bei weitem rum.
Ich habe noch weitere Erkrankungen (Hashi, CFS, Diabetes, Fibromyalgiesyndrom, Dysthymie), die in der jetzt bekannten Form bei dem Antrag auf Schwerbehinderung noch nicht eingeflossen sind (wie gesagt, die Prozente habe ich auf die Migräne bekommen ). Besonders CFS und das Fibromyalgiesyndrom sind erst in diesem Jahr diagnostiziert worden.
Ich muss dazu sagen, dass ich das Ganze derzeit ohne anwaltlichen Beistand mache...
Einen Tag später bin ich dann von der DRV zum Gutachtertermin (ebenfalls 110 km Anfahrt) geladen, da ich im Mai Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe (ebenfalls hauptsächlich wegen der Migräne).
Vieleicht kann mir jemand seine Erfahrungen mitteilen, speziell auch auf die Verhandlungstermine bzw. bayrische Gutachter/Sozialgerichtstermine.
Danke schon im voraus.
Royan

ich habe wegen meiner schweren Migräne 30 % zuerkannt bekommen und habe beim Sozialgericht auf einen höheren Grad der Behinderung geklagt (im Jahr 2010 hatte ich über 50 Migräneanfälle, die bis zu 4 Tagen anhielten).
Jetzt wurde ich zum Gutachtertermin gebeten, der aber nur eine Stunde vor der Verhandlung stattfindet. Ich bin etwas verunsichert, ob es mir nicht zum Nachteil ausgelegt wird, dass ich zum einen die lange Strecke (110 km einfach) bewältigen kann (ich werde zwar hin- und zurückgefahren), aber dann eine Stunde Gutachtertermin und dann noch Verhandlung.
Ich möchte mir gern auch Notizen während des Gutachtertermins machen und werde meine gesammelten Unterlagen dorthin mitnehmen. Was ist denn, wenn die Gutachterin für mich negativ entscheidet? Welche Möglichkeiten habe ich denn dann bei der Verhandlung selbst? Kann ich einen weiteren Gutachtertermin verlangen? Würde das Sinn machen oder ist es dann leichter, die Entscheidung so stehen zu lassen und einen Verschlimmerungsantrag über das Versorgungsamt zu stellen? Der ganze Kram läuft seit Januar 2010, also sind die sechs Monate für einen Verschlimmerungsantrag ja bei weitem rum.
Ich habe noch weitere Erkrankungen (Hashi, CFS, Diabetes, Fibromyalgiesyndrom, Dysthymie), die in der jetzt bekannten Form bei dem Antrag auf Schwerbehinderung noch nicht eingeflossen sind (wie gesagt, die Prozente habe ich auf die Migräne bekommen ). Besonders CFS und das Fibromyalgiesyndrom sind erst in diesem Jahr diagnostiziert worden.
Ich muss dazu sagen, dass ich das Ganze derzeit ohne anwaltlichen Beistand mache...
Einen Tag später bin ich dann von der DRV zum Gutachtertermin (ebenfalls 110 km Anfahrt) geladen, da ich im Mai Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe (ebenfalls hauptsächlich wegen der Migräne).
Vieleicht kann mir jemand seine Erfahrungen mitteilen, speziell auch auf die Verhandlungstermine bzw. bayrische Gutachter/Sozialgerichtstermine.
Danke schon im voraus.
Royan
