Tennismieze
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Heute habe ich die Röntgenbilder vom Arzt geholt, weil ich zu einem anderen wechseln will. Nun klebt auf dem Umschlag ein Aufkleber mit Vermerk, daß dem Hersteller = Arzt die Röntgenbilder gemäß §28, Abs. 3 RÖV v. 18.6.2002 gehören würden. Ausgabe nur leihweise.
Wie kann das sein? Es sind doch Bilder von meinen Knochen und der Arzt wurde doch nur für die Herstellung bezahlt? Oder seh ich das falsch?
Wie kann das sein? Es sind doch Bilder von meinen Knochen und der Arzt wurde doch nur für die Herstellung bezahlt? Oder seh ich das falsch?
Und ich brauch die doch wegen Arztwechsel. Das darf ich morgen nicht vergessen.