Schwer zu beweisen
Hallo Harry ! Es tut mir leid,wie es Dir ergangen ist.Leider sind oft die eigenen Vorstellungen nicht mit Gummigesetzen in Einklang zu bringen.Ich habe seit 10 Jahren MB.Erst bekam ich 20 Prozent, dann mit Widerspruch und Anwalt 30.Mehr war echt nicht möglich.Zu dem Zeitpunkt war ich in ständigen Rheumaschüben,Sulfasalazin,Tramal,Job verloren,dicke ISG Gelenke,völlig am Boden.Die Angabe chronische Polyarthritis ist nur eine Aussage,zusätzliche Krankheiten sind nicht zu erkennen ? Falls nein,sind 20 Prozent,max. 30 die Schallmauer.Mehr wird wohl nicht gehen.Es gibt gültige Regeln wofür es was gibt.Nur belegbare Fakten einer Vielzahl von zusammenhängenden Krankheiten und Zusatzeinschränkungen führen zur Anerkennung einer Schwerbeschädigung.Nun gut,letztes Jahr habe ich einen Verschlechterungsantrag gestellt auf einen Schwerbeschädigtenausweis. Mein Zustand hat sich verschlechtert. Verkrustete ISG Gelenke, zusätzlich eine chronische Osteochondrose,Osteoporose,Lordose,MB.Schwere Medikamente,nachweisliche Hüftbewegungseinschränkungen-Einsteifung,Dauerschmerzen.Es kam eine Ablehnung !!!!! Nach Widerspruch und fast einem Jahr Bearbeitung,incl. Gutachten durch das Versorgungsamt endlich der Ausweis Schwerbehinderung.Ich sehe heute ein,dass ich damals im Gegensatz zu heute recht fit war,hatte damals aber meinen Zustand als schlimm empfunden.Chronische Polyarthritis allein ist laut Angaben der Tabelle mit 20-30 Prozent zu bewerten,zusätzlich müssten MRT Bilder eine Sacroilliitis,oder Gelenkschäden bildlich nachgewiesen sien,Bewegungseinschränkungen müssten nachweislich durch Vermessung usw hinzukommen,nachweislicher Dauerschmerz,usw auch dazu.Dann würde die Sache anders aussehen.Es kann sein,dass das Versorgungsamt ein Gutachten über Dich machen lässt.Auch ein Gutachter ist wachsam,macht es genau.Habs alles hinter mir.Sich im Recht fühlen,oder Recht bekommen,ist immer schwer.Bitte fass den Text nich falsch auf,aber es ist nicht mehr so einfach wie früher mit den Behörden.Einzigste verlässliche Methode für die Einschätzung Deiner Chancen ist der VDK oder andere Fachleute.Du gibst denen den Schriftwechsel und alle ärztlichen Befunde. Die haben auch Schweigepflicht,vertreten Dein Recht.Dort kannst Du dann erfahren,was Dir zusteht.Selber auf eigener Faust ist nicht Jedermanns Sache.Ich habs allein hinbekommen,habe aber auch Nerven lassen müssen.Ein Widerspruchsinhalt muss schon recht ordentlich sein,ohne sich ins eigene Fleisch zu schneiden bei den textliche Angaben.Wünsche Dir viel Glück,Kopf hoch,sich zu wehren ist schon ok.Liebe Grüße von Bodo.