@ tara: Die 1 % bekomme ich sowieso, da ich GdB 50 habe. Aber ich werde auf jeden Fall bei der KK anrufen und mich genauestens erkundigen, was für mich am leichtesten machbar ist. Für die Steuer sammle ich seit Jahren alles, bisher kam das in die gemeinsame Steuererklärung mit meinem Mann. Deshalb bin ich das schon gewohnt, alles einzureichen. Beim Finanzamt muss ich eh wieder anrufen wegen des Freibetrags für den GdB 50, weil der mir rückwirkend noch für 2012 bewilligt worden ist. Da ich jetzt getrennt lebe, ändert sich einiges für mich, deshalb meinte ich, ich würde viele Ämter abklappern müssen. Vielen Dank für deine Bemühungen.
Hallo Nachtigall, wenn du über 3000km im Jahr zu deinen Ärzten,KG,Ergo und so weiter fährst,dann muß man jeden Kilometer belegen.Du kannst aber auch die Pauschale von 3000km(pro km 0,30€) unter außergewöhnliche Belastung angeben.Dieses rechet sich bei einem chronisch Kranken auch. LG took
@ took: Danke für den Tipp. Soviel bring ich aber nicht zusammen, denn die Ärzte sind zumeist in meiner Nähe.
darf ich mal was fragen, wo wir grad dabei sind? wie sieht das mit der Übernahme von Fahrtkosten zu Ärzten aus? ich bin Zuzahlungsbefreit. pflegestufe 1. und 100 % behindert mit Merkzeichen b und aG. stationär krieg ich. aber auch ambulant? also ich mein nun nicht das Finanzamt, sondern ob mir die Krankenkasse das zahlt.
@Nachtigall,es ist die Pauschale von 3000km,da musst du keine Belege über die einzelnen km vorlegen,auch egal wo deine Ärzte sich niedergelassen haben. Wenn du willst,so suche ich dir den Link mal heraus. @Puffel,entschuldige bitte,es passte gerade zum vorigen Beitrag. LG took