Hallo!
Ich habe ein paar fragen, und muss zur Erklärung leider etwas weiter ausholen. Wäre dankbar über jeden Ratschlag!
Bei mir ist vor einigen (5) Jahren im Rahmen eines Verdachtes auf eine rheumatische Erkrankung (Wiederkehrende Entzündungen des Knies und des Handgelenks) der Befund HLA B27 gestellt worden. Es blieb bei einem Verdacht, die Entzündungen klangen nach ein paar Monaten ab, und ich habe seither keine derartigen Beschwerden mehr.
Nun hatte ich vor ein paar Monaten einen leichten Bandscheibenvorfall in der LWS, und beim ersten Arztbesuch wegen Rückenschmerzen wurde routinemäßig wegen des HLA-B27 Befunds auch auf M.Bechterew getestet (Kernspin), mit negativem Ergebnis, keine Anzeichen.
Nun habe ich versucht, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Mein lieber Arzt, der Auskunft über den Bandscheibenvorfall erteilt, die ich für den Antrag benötige, teilt dienstbeflissen auch den HLA-B27-Befund in Attestform mit, mit der Begründung, dass er hierzu verpflichtet sei.
Dies führt dazu, dass ich nun schon bei drei namenhaften Versicherungen abgelehnt wurde, mit der Begründung, dass der HLA B27 Befund ein nicht versicherbares Risiko sei. (Grund: das erhöhte Risiko, eine rheumatische Erkrankung zu entwickeln, oder M. Bechterew) Der leichte Bandscheibenvorfall hingegen wäre kein Problem, o. ggf. im Rahmen eines zeitlich begrenzten Ausschlusses zu regeln.
Im Gespräch mit einem Sachbearbeiter wurde ganz deutlich klar, dass nicht eine vorliegende gesundheitliche Schädigung der Grund der Ablehnung ist, sondern das erhöhte Risiko für eine.
Hier nun endlich meinen Fragen!
- was ist der HLA-B27 Befund? Das Antragsformular fragt nach Krankheiten, Verletzungen oder chronischen Leiden, und nach allem was ich begriffen habe, ist der Befund eigentlich nur ein genetisches Merkmal, und keine Erkrankung oder ein Leiden als solches.
- bin ich überhaupt verpflichtet, diesen Befund der Versicherung mitzuteilen? Hat irgendwer Erfahrung mit der Rechtslage in solchen Fällen?
- Darf mein Arzt sich weigern, es den Versicherungen NICHT mitzuteilen, auch wenn er nur zu dem Bandscheibenvorfall befragt wird?
Ich wäre sehr dankbar über ein paar Erfahrungsberichte. Ich möchte mir ja nicht eine Versicherung erschummeln, aber faktisch fehlt mir ja derzeit bis auf den leichten Bandscheibenvorfall nichts, und ich finde es fragwürdig, nur aufgrund eines erhöhten Risikos abgelehnt zu werden.. oder?
Grüße und vielen Dank schon mal,
Britta
Ich habe ein paar fragen, und muss zur Erklärung leider etwas weiter ausholen. Wäre dankbar über jeden Ratschlag!
Bei mir ist vor einigen (5) Jahren im Rahmen eines Verdachtes auf eine rheumatische Erkrankung (Wiederkehrende Entzündungen des Knies und des Handgelenks) der Befund HLA B27 gestellt worden. Es blieb bei einem Verdacht, die Entzündungen klangen nach ein paar Monaten ab, und ich habe seither keine derartigen Beschwerden mehr.
Nun hatte ich vor ein paar Monaten einen leichten Bandscheibenvorfall in der LWS, und beim ersten Arztbesuch wegen Rückenschmerzen wurde routinemäßig wegen des HLA-B27 Befunds auch auf M.Bechterew getestet (Kernspin), mit negativem Ergebnis, keine Anzeichen.
Nun habe ich versucht, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Mein lieber Arzt, der Auskunft über den Bandscheibenvorfall erteilt, die ich für den Antrag benötige, teilt dienstbeflissen auch den HLA-B27-Befund in Attestform mit, mit der Begründung, dass er hierzu verpflichtet sei.
Dies führt dazu, dass ich nun schon bei drei namenhaften Versicherungen abgelehnt wurde, mit der Begründung, dass der HLA B27 Befund ein nicht versicherbares Risiko sei. (Grund: das erhöhte Risiko, eine rheumatische Erkrankung zu entwickeln, oder M. Bechterew) Der leichte Bandscheibenvorfall hingegen wäre kein Problem, o. ggf. im Rahmen eines zeitlich begrenzten Ausschlusses zu regeln.
Im Gespräch mit einem Sachbearbeiter wurde ganz deutlich klar, dass nicht eine vorliegende gesundheitliche Schädigung der Grund der Ablehnung ist, sondern das erhöhte Risiko für eine.
Hier nun endlich meinen Fragen!
- was ist der HLA-B27 Befund? Das Antragsformular fragt nach Krankheiten, Verletzungen oder chronischen Leiden, und nach allem was ich begriffen habe, ist der Befund eigentlich nur ein genetisches Merkmal, und keine Erkrankung oder ein Leiden als solches.
- bin ich überhaupt verpflichtet, diesen Befund der Versicherung mitzuteilen? Hat irgendwer Erfahrung mit der Rechtslage in solchen Fällen?
- Darf mein Arzt sich weigern, es den Versicherungen NICHT mitzuteilen, auch wenn er nur zu dem Bandscheibenvorfall befragt wird?
Ich wäre sehr dankbar über ein paar Erfahrungsberichte. Ich möchte mir ja nicht eine Versicherung erschummeln, aber faktisch fehlt mir ja derzeit bis auf den leichten Bandscheibenvorfall nichts, und ich finde es fragwürdig, nur aufgrund eines erhöhten Risikos abgelehnt zu werden.. oder?
Grüße und vielen Dank schon mal,
Britta