Hallo, habe eine dringende Frage: Erhält man bei Kündigung den Zusatzurlaub nur anteilmäßig? Bin zum 01.08.2010 gekündigt und wollte meinen anteilmäßigen Urlaub nehmen, da wird mir ein Tag vom Zusatzurlaub gestrichen. Ist das rechtens?? Über schnelle Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank und liebe Grüße - Schlappi
Ich denke schon, daß das so richtig ist, denn ich arbeite Teilzeit und bekomme auch nur 2 Zusatztage Urlaub anstatt 5 . Lieben Gruß, Hildegard
urlaub bei schwerbehinderung @schlappi der urlaub für schwerbehinderte berechnet sich nicht auf monate des jahres sondern auf deine reguläre arbeitszeit. hast du eine 5 tage woche, bekommst du auch 5 tage zusatzurlaub, egal wie lange du in der firma arbeitest. im sgb IX findest du dazu aussagen. link: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/125.html lg sauri, der liebe dino:a_smil08: sauri, der liebe dino:a_smil08:
Danke! Hallo lieber Dino, danke für deine Antwort, werde gleich mal auf angegebener Seite nachlesen. Liebe Grüße von Schlappi