Hallo ! Beim lesen in den verschiedenen Threads kam mir folgende Frage auf: Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem Grad der Behinderung und einer Rentenbewilligung? Ich gehe mal davon aus das bei einem GdB über 80 % eine Rente sicher ist. Upps da hat sich ein Fehler eingeschlichen ich meine bei Vollrente mit GdB unter 50 % nicht 30
Guten Morgen alle zusammen, ich habe einen GdB von 50% und erhalte seit 1997 eine unbefristete EU-Rente. Bei mir kam es nicht auf den GdB an.
hallo, ich habe einen gdb von 50% und bin seit märz 2005 in rente. der gdb war bei mir auch nicht ausschlaggebend.
normalerweise haben beide sachen nichts miteinander zu tun. bei rentenantragstellung hatte ich 60% "G". erst nach der unbefristeten eu-rentenbewilligung stellte ich verschlimmerungsantrag beim versorgungsamt und bekam dort: unbefristet 80% "G" + "B". denen, die noch im antragsverfahren beider sachverhalte stecken, drücke ich die daumen.
bei renten--- antragstellung status seit 1976 =60 + G, rentenantrag gestellt 08.2003/abgelehnt 10.2003/widerspruch 10.2003, verschlimmerungsantrag eingereicht ...nach ablehnung durch versorgungsamt und widerspruch =80 + G genehmigt. rente einige zeit später bewilligt 09.2004 (rückwirkend ab 03.2003 bis 05.2007). ob da ein zusammenhang besteht glaube ich auch nicht. kann mir klara nur anschließen und allen viel glück für ihre anträge stellen, denn es wird zunehmend schwieriger.... liebi
wie krank muß man für die Rente sein Hallo Miteinander, ich würde gerne die Umfrage von Liebelein nochmal nach vorne schieben. Mit welcher Erkrankung habt Ihr die Rente beantragt, bewilligt bzw. abgelehnt bekommen? Welcher GdB und Zusatzzeichen liegt bei Euch vor. Wurde auf Anhieb bewilligt oder mußte erst ein Widerspruch eingelegt werden? Es wäre schön, wenn Ihr von Euren Erfahrungen berichtet. Ich spiele mit dem Gedanken die Rente zu beantragen. Aber der Doc sagte, vor dem 50 LJ ist der Weg zur Rente sehr schwierig. Im Januar werde ich 50. Ich habe eine seit mehr als 10 Jahren c.P.,pos. CCP, erhöhte ANA's, Gelenkzerstörung aller Zehengelenke und einiger Fingergelenke. Ein Hüft TEP. Leide unter starker Schlaflosigkeit und großer Erschöpfung und Konzentrationsstörungen. Es gibt zwar auch mal gute Tage, aber schmerzfrei bin ich nie. Mein GdB ist 70 % mit G. Zur Hilfe bei Schmerzbewältigung bin ich seit einigen Jahren in Behandlung. Ob das für einen Rentenantrag? Was denkt Ihr? Viele Grüße Elli
hi, ich habe keinen GdB und trotzdem eine volle,unbefristete Eu-Rente. doooch habe mal vor 12 jahren nen GdB von 20 erhalten, aber für wie lange ???? denke nicht dass der noch gilt^^ hm, kann mich eigentlich also nirgendwo eintragen.. dumm gelaufen^^ Eigentlich solltes der GdB auch nicht ausschlaggebend sein, ob man rente bekommt oder nicht. Ich kenne Jemanden, die beider Unterschenkel amputiert hat und im Büro arbeitet. Da man dies auch ebenerdig machen könnte ( ist bei ihr nun nicht der Fall) und sie sogar nen Rollstuhl bekommen würden,wenn sie wollte-läuft lieber auf den Prothesen-steht dem arbeiten ja eigentlich nichts im Wege. Ich denke es kommt nicht auf den GdB an, eher auf die Krankheit gibt eben krankheiten die nen hohen GdB haben, mit dem man aber noch relativ "gut" arbeiten kann, und bei anderen erkrankungen ist dies eben nicht der fall der GdB ist ja auch nicht dazu da, um zu schauen wieviel Arbeitskraft du noch hast, sondern in wieweit du, deinen altersgenossen gegenüber eingeschränkt bist...
Hallo, ich habe einen GdB von 60 % unbefristet und bin noch voll erwerbstätig (Bürotätigkeit). In der AHB letztes Jahr im Sommer wollten mich die Ärzte teilwerbsunfähig entlassen und es war ein ziemlicher Kampf bis das geklärt war. Nun stehen zwar einige Einschränkungen drin, wie nicht weit laufen, nicht der Witterung aussetzen, nur leicht und ganz selten mittelschwer heben usw., aber das ist vollkommen okay. Ich hoffe, dass ich noch lange arbeitsfähig bleibe, denn ich war 12 Jahre lang selbständig und habe eine ziemliche Versorgungslücke. Da ich alleinstehend bin und noch meine Eltern 35 km entfernt leben (ich selbst bin inzwischen 52 Jahre alt) ist das Letzte was ich brauche finanziell vom Staat abhängig zu sein; deshalb soviel wie noch geht für die Rente arbeiten. LG Gabi (bibi ro-lerin seit 2003)
30 GdB und berentet, wobei das eine mit dem anderen bei mir nichts zu miteinander zu tun hatte. Wurde auch nicht danach gefragt, Gruß Claudia
Hallo Elli, wie die anderen schreiben, ist eine Berentung unabhängig vom GdB. Es gibt Blinde, Querschnittgelähmte, Doppelbeinamputierte, schwer Contergangeschädigte, Menschen mit Down-Syndrom oder auch Gehörlose mit jeweils einem GdB von 90-100, die trotz ihrer Schwerbehinderung schon seit Jahrzehnten Vollzeit berufstätig sind. Du schreibst, dass Du einigen Monaten 50 wirst. Ich denke, diese Tatsache wird in Deinem Fall eher ein Kriterium sein. Wenn zu einer weiteren Berufstätigkeit erst eine Umschulung erforderlich ist (z.B. als Kindergärtnerin, Krankenschwester oder Sportlehrerin zur Bürokauffrau oder Buchhalterin), wird diese aufgrund des Alters kaum mehr gewährt. Auch die Anzahl der krankheitsbedingten Ausfälle spielt eine Rolle, oder würdest Du als Arbeitgeberin jemanden einstellen, der voraussitzlich dauerhaft ca. 10-15 Wochen im Jahr ausfällt? Es ist Blödsinn, was Dein Doc sagt. Ich kenne auch 30-40jährige, denen eine EU-Rente bewilligt wurde, teils sogar unbefristet. Liebe Grüße Angie
hallo elli, wie oben geschrieben, habe ich eine unbefristet vollzeitrente. diese habe ich mit33 Jahren bekommen. Grund war/ist eine psychische erkrankung allerdings habe ich im september 07 eine körperliche erkrankung diagnosziert bekommen, wo man mir auch zur rente geraten hätte, wie man mir sagte- obs was geworden wäre ?? hab sie ja nun eh schon und die waren da ganz froh drüber viell sollte ich langsam mal ne GdB beantragen ^^
Hallo, also bei mir wurde erst die Rente bewilligt und dann 50% vom Versorgungsamt Hatte 30% bekommen, hab Widerspruch gemacht. Hab Rentenantrag gestellt. 2 Gutachten durchgemacht. Widerspruch immer noch in Bearbeitung vom Versorgungsamt. Rente bewilligt bekommen, das Versorgungsamt hat sich die Unterlagen von der Rente geholt und mir 50% bewilligt. Ohne Buchstaben. LG mamaela
Hallo, klar ist es schwierig aber nicht unmöglich. Stell den Antrag und mehr als ablehnen können die nicht. Ich hab es nach einem halben Jahr durch 2 Gutachter dann doch bekommen. Widerspruch mußte ich nicht machen. LG mamaela
Hallo, GdB 90, G, aG und Begleitperson Rente seit 07/2004 (Rückwirkend auf 07/2003) befristet bis 07/2005, Verlängerungsantrag 05/2005 - bewilligt 07/2005 auf Dauer Bei mir hatte das eine nichts mit dem anderen zu tun. Ursula mußte übrigens nie ins Widerspruchsverfahren
Hallo, GdB 90, G, aG und Begleitperson seit 09/2007 Rente seit 02/1998 GdB 50, G, unbefristet seit 06/2003 GdB 70, G LG Babsi
halloguetti, der GdB ist ein nachteilsausgleich und je nachdem wieviel prozent und/oder "marken" du bekommst--stehen dir bestimmte dinge zu bsit du an kulturellen freizeitveranstaltungen gehindert wegen xy und bekommst deswegen di RF-Marke, so kannst du die rundfunkgebührenbefreiuung benatragen andere die eine sständige begleitperson bruachen, da fährt die begrleitperson dann meist kostenlos, soweit ich weiß oder kann mit ins schwimmbad ec bei bestimmten merkzeichen, kannst du dir ausuchen ob du lieber mit dem auto fährst oder öffentliche..--eines von beiden wird dann bezuschust ( was, wie und wann, weiß ich nicht) die rentehat mit alledem nichts zu tun. ich habe mal vor x jahren 20% bekommen, weiß gar nicht ob die noch gültig sind, bekomme aber auf eine andere erkrankung hin, schon einige jahre die rente diese kannst du beim der rentenversicherung beantragen-jede größere stadt ( meines wissens) hat einen rentenversicherungszweigstelle, dort kann man sich formulare holen, zuschicken lassen ob die kk auch welche hat, weiß ich nicht. übrigens für den GdB ist nicht der nahem deiner erkrankung wichtig sondern die einschränkungen die du dabei hast. z.b.kann keine knöpfe mer zu machen. bügeln, geht nicht mehr oder eben unter erschwerten bedingungen ud alles aufzählen. wenn du nicht " nur" rheuma hast, auch andere erkrankungen aufschreiben und die daraus resultierenden einschränkungen aufschreiben
GdB und MdE - Was ist der Unterschied? Also Hallo Ihr Lieben. So wie ich es verstanden habe, hat GdB tatsächlich nichts mit Rente bzw. MdE zu tun. Daher poste ich einfach Zusatzinfos dazu: GdB und MdE - Was ist der Unterschied? Neben dem GdB gibt es auch noch die MdE, die Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die beiden Begriffe sagen im Prinzip das Gleiche aus und werden nach den gleichen Grundsätzen bemessen. GdB und MdE unterscheiden sich nur dadurch, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nur auf Schädigungsfolgen bezogen ist (kausal), der Grad der Behinderung GdB hingegen auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von der Ursache (final). Außerdem wird der GdB in 10er-Graden angegeben (zum Beispiel: "Er hat einen GdB von 50"), die MdE in sogenannten "Vomhundersätzen" ("Er hat eine MdE von 50 vom Hundert"). Die MdE bezieht sich ursprünglich noch auf Versorgungs- und Entschädigungsgesetze in Zusammenhang mit der Entschädigung von Kriegsopfern. Bei diesen Kriegsversehrten bestehen zwischen einer Behinderung, die durch eine Verletzung im Krieg herbeigeführt wurde, und der Minderung der Erwerbsfähigkeit eindeutig kausale Zusammenhänge. Die meisten Menschen mit Behinderungen heute haben keinen Krieg erlebt. Ihre Behinderung ist angeboren, durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht. Da eine Behinderung zudem nicht notwendigerweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit mit sich bringen muss - viele Menschen haben einen hohen GdB, sind jedoch im Beruf überhaupt nicht eingeschränkt - , wurde der Begriff 1986 schließlich in GdB geändert. In manchen Schwerbehindertenausweisen findet man aber noch die Zusatzvermerke "EB", "VB" oder "kriegsbeschädigt", die unmittelbar mit der MdE zusammenhängen. ...und noch was dazu: Ab 2008: "Grad der Schädigungsfolgen" statt "Minderung der Erwerbsfähigkeit" Mit dem am 21.12.2007 in Kraft getretenen "Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts" vom 13.12.2007 wurde der Begriff "Minderung der Erwerbsfähigkeit" geändert. Statt MdE heißt er nun "Grad der Schädigungsfolgen" (GdS). Diese sowie weitere Änderungen sind noch nicht in der aktuellen Auflage der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit enthalten. Laut Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll die Änderung von des Begriffes keine Folgen für die Betroffenen haben. Ich habe letzte Woche 50% GdB erhalten (ohne Merkzeichen) und mein Schwerbehindertenausweis. Ob ich ein Anspruch auf eine Rente habe, erfahre ich erst, wenn ich ein e REA, mit entsprechenden Gutachten hinter sich habe. Wenn es nur endlich dazu kämme... Die Genehmigung habe ich seit August für 4 bis 6 Wochen erhalten. Nur mit dem freien Platz in der Klinik klappts noch nicht so richtig...
Hallo Ihr Lieben, ich habe einen GdB von 40, aber es läuft immer noch ein Widerspruchsverfahren. Letztes Jahr war ich zur Kur und da hat man mich als teilerwerbsgemindert entlassen. Weil ich so lange krank war in dem Jahr wurde ich zum Medizinischen Dienst vorgeladen und der hat mich als voll erwerbsfähig für meinen jetzigen Beruf (Bürotätigkeit) eingestuft. Die einzige Einschränkung, die mir der Med. Dienst zugebilligt hat, war weiterhin AU für 2 Monate zum richtigen Ausheilen der Krankheit und dann wieder voll einsatzfähig (war aber auch so abgesprochen gewesen). Ich hoffe, auch weiterhin uneingeschränkt arbeiten gehen zu können. Mal sehen, was die Zukunft so bringt. Liebe Grüße, Nicole