trombone
die Schreibtischtäterin
Ein GdB wird erteilt, wenn man dem Versorgungsamt nachweisen kann, dass man durch die Erkrankungen im täglichen Leben eingeschränkt ist. Wichtig ist aber auch, dass man zum einen in regelmäßiger ärztlicher Betreuung ist, aber auch, dass man auch Bereitschaft zeigt sich gegen die vorliegenden Einschränkungen auch zu "wehren". Dazu gehört halt auch, dass man Medikamente einnimmt. Die Einschränkungen kann man z.B. durch einen schriftl. niedergelegten Bericht verdeultichen. Z.B. Aufstehen - welche Problem, zum haarewaschen benötigt man Hilfe, Abtrocknen...
So kann das Versorgungsamt wesentlich besser nachvollziehen welche Einschränkungen denn vorliegen.
Zweitens: eigentlich ist das Versorgungsamt dazu verpflichtet, jeden im Antrag aufgeführten Arzt auch anzuhören - ansonsten sollte man schnellstens Widerspruch einlegen (auch dann, wenn man der Meinung ist, dass die "Urteile" der Ärzte nicht entsprechend gewürdigt werden. Positiv wird auch immer gesehen, wenn man mögl. viele Arztberichte gleich mit der Antragstellung einreicht.
Das nächste das häufig übersehen wird ist die Tatsache, das die Art und Schwere der vorliegenden Behinderung mit der gleichaltrigen "Durchschnittsbevölkerung" verglichen wird. So kann es sein, dass man für eine Behinderung mit der gleichen ausgeprägten Schwere mit 20 Jahren z.B. mit 50 oder 60 v.H. bewertet wird - aber bei jemanden der 50 Jahre ist nur noch mit 30 v.H. - kommt daher, dass z.B. Arthotische Probleme bei 50-jährigen deutlich häufiger vorkommt als bei jüngeren Menschen.
So kann das Versorgungsamt wesentlich besser nachvollziehen welche Einschränkungen denn vorliegen.
Zweitens: eigentlich ist das Versorgungsamt dazu verpflichtet, jeden im Antrag aufgeführten Arzt auch anzuhören - ansonsten sollte man schnellstens Widerspruch einlegen (auch dann, wenn man der Meinung ist, dass die "Urteile" der Ärzte nicht entsprechend gewürdigt werden. Positiv wird auch immer gesehen, wenn man mögl. viele Arztberichte gleich mit der Antragstellung einreicht.
Das nächste das häufig übersehen wird ist die Tatsache, das die Art und Schwere der vorliegenden Behinderung mit der gleichaltrigen "Durchschnittsbevölkerung" verglichen wird. So kann es sein, dass man für eine Behinderung mit der gleichen ausgeprägten Schwere mit 20 Jahren z.B. mit 50 oder 60 v.H. bewertet wird - aber bei jemanden der 50 Jahre ist nur noch mit 30 v.H. - kommt daher, dass z.B. Arthotische Probleme bei 50-jährigen deutlich häufiger vorkommt als bei jüngeren Menschen.