Hallo Sillepiepchen,
vielleicht ist das eine hilfreiche Antwort:
Bezüglich verursachtem Schaden:
Nicht versicherungspflichtige selbstfahrende Krankenfahrstühle, deren Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht übersteigt, sind im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Krankenfahrstühle über 6 km/h sind versicherungspflichtig in der Kfz-Haftpflicht-versicherung.
(Mopedkennzeichen)
Bezüglich eigenem Schaden am Fahrzeug:
Vermute im Moment noch, dass bis 6km/h der eRolli in der Hausratversicherung mit versichert ist, gegebenenfalls solltest du das abklären, abhängig von der Geschwindigkeit.
Quelle
Haftpflichtversicherung:
Standard-Elektrorollstühle, die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden, haben eine Höchstgeschwindigkeit von max. 6 km/h und sind daher von der Versicherungspflicht ausgenommen.
Dennoch erscheint eine Haftpflichtversicherung sinnvoll, falls z. B. beim Rollstuhlbetrieb an Autos Kratzer verursacht werden. Nicht versicherungspflichtige Rollstühle können in eine Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden; dem Versicherer ist dies allerdings anzuzeigen. Die Kosten einer Privathaftpflichtversicherung werden von der Krankenkasse nicht übernommen.
Bauartbedingte schnellere Rollstühle (> 6 km/h) unterliegen jedoch der Versicherungspflicht, d. h. es muss eine spezielle „Krankenfahrstuhl-Versicherung“ (bei manchen Versicherern werden diese unter der Bezeichnung „Moped-Versicherung“ angeboten) abgeschlossen werden. Gültig jeweils für ein Jahr bis zum Ende Februar eines jeden Jahres. Diese Elektrorollstühle über 6 km/h erfordern in Deutschland zusätzlich eine Bauart-Einzel-TÜV-Prüfung (Lichtanlage nach STZO und EU-Norm und geprüftes Bremsverhalten etc.) und dieses muss einmalig (meist bei der Erstauslieferung vom Hersteller oder Importeur) durch ein schriftliches Gutachten nachgewiesen und dem Benutzer mitgegeben werden. Dieses Gutachten muss auch bei der Erstellung der Versicherungspolice vorliegen.
Quelle
Nach §24 (2) darf ein Elektorollstuhl dort, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, nicht schneller als 6 km\h fahren.
Insofern würde sich die Anschaffung eines schnelleren Rollis nicht lohnen. Selbst ein 20km\h schneller Rolli wäre auf der Straße ein großes Verkehrshindernis, in der ständigen Gefahr über den Haufen gefahren zu werden, zumal ein so kleines Fahrzeug wie ein Rolli leicht im schnellen Verkehr übersehen wird.
Für weitere Strecken ist ein mittelgroßer E-Rolli gut im Bahnverkehr und auf manchen Buslinien zu gebrauchen.