Hallo! Ich würde ihn zum Gutachter schicken, und dann weitersehen. Schwerbehinderung muss-glaub ich - nur wahrheitsgemäss beantwortet werden, wenn man gefragt wird. Ich hatte Dez.00 Rente beantragt, und im Mai 01 meinen alten Job gekündigt, weil ich umzog. Im Juli hab ich auch einen neuen Job angefangen, denn der Rentenantrag war noch nicht durch, und ich musste ja von etwas leben. Der wurde dann 4/02 genehmigt.Ich war dann froh, als ich nicht mehr arbeiten musste. Frag doch mal beim VdK nach, vielleicht können die dir weiterhelfen. Andrea
Wiederspruch liebe unbekannte, das schicksals deines bruders macht mich sehr betroffen und ähnelt meinem lebeslauf. Erst einmal merkt man etwas mit seinen mdE 50% ? Ich bin mdE 40 % . Gab ich es an was es schon das aus und das bei ein ca. 200 hundert Firmwn. es heißt doch immer:" bei gleicher qualifikation, werden schwerbehinderte bevorzugt" .Es ist aber nicht d gleiche Q. denn d eine ist schwerbehindert. Kam ich in eine Firma rein, war es ok niemand merkte etwas. Es brach mir aber das Genick wenn es bekannt war oder wurde ich hatte einen Unfall. Viel ich auf, wurde sofort daruf geschlossen - ah der Unfall, es ist doch etwas zurückgeblieben. Was ich alles erlebte seit 24 Jahren nach diesem SHT wird du in der zeitschrift neuronal eventuell demnächst lesen können. Aber zu deinem Wiederspruchs Bescheid. frage nach dem BdH BUNDESVERBAND FÜR REHABILITATION UND INTERESSENVERTRETUNG BEHINDERTEN E.V.SITZ BONN 0228/96984-0 Dort gibt es eine rechtschutzabteilung die dich ordnungsgemäß vor den ganzen Institutionen vertritt. Die Mitgliedschaft kostet ca. 6 Euro/Monat Durch IHRE Unterstützung habe ich schon gegen die BG gewonnen. Falls kein Interesse besteht, gibt wenigstens diese Adresse weiter, denn je mehr Mitglieder es gibt um so stärker wird der bdH Ich wünsche Dir und deinem Bruder von Herzen alles Gute. CiAo Kalle