Wie lange bis zum Bescheid?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Kathi2010, 14. September 2012.

  1. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Hi Ducky,

    ALG1 bekomme ich grad in der Nahtlosigkeit....aber der Anspruch endet am 10.12. und dann bleibt nur Hartz4.....
    Aber vielen Dank für den Tip!:top:
     
  2. Kristina cux.

    Kristina cux. Küstenkind

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    Bei mir dauerte es von der Antragstellung bis zum Bescheid keine 4 monate. Ich hatte ein sehr schlechtes Gefühl, weil der Gutachter (Psychiater) kurz angebunden war und 4 Fragen hatte und ihm meine Reaktion darauf gereicht hat. Mir wurde die volle EMR bewilligt.

    Ich glaube im Falle einer Ablehnung wäre ich zusammengebrochen, da meine Psyche nicht gerade stabil ist.

    Ich wünsche dir alles gute und hoffe, dass du mit Hilfe des SoVD das bekommst, was dir zusteht.

    Liebe Grüße

    Kristina
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Wie lange bis zum Bescheid

    @hallo kathi 2010,

    da wirst du dich etwas gedulden müssen, das kann schon dauern.

    im wiederspruchsverfahren, kann es durchaus passieren, dass ggf.noch einmal ein
    "körperliches" gutachen erstellt wird. das kann aber auch nach aktenlage erfolgen.

    eine zeitdauer kann man da schlecht sagen. im allg.sind das gutachterärzte der DRV
    und die haben gut zu tun.

    nur soviel, dass meist ein gutachter termin 2-4 wochen vorher dem betreffenden
    mitgeteilt wird und der gu-arzt, dann 4 wochen zeit hat, ein solches zu erstellen.
    also wirst du mit etwas zeit rechnen müssen.

    leider ist es so, dass, wenn keine bedürftigkeit vorliegt, kein anspruch auf hartz IV
    besteht. beachte bitte dabei, dass du dich mit auslaufen des alg1 dann selber
    krankenversichern musst(auf freiwilliger basis)!
    melde dich möglichst zeitig bei deiner kk und kläre, wie du das am besten machen kannst.

    liegt dir das gutachten ebenso vor?

    viell.könntest du deine behandelnden ärzte nocheinmal aufsuchen und erfragen, ob von
    ihnen ein aktueller befund der drv abgefordert wurde, der zu diesem entscheid geführt hat?
    dies könnte der sovd in seinem wiederspruch einfliessen lassen.

    hattest du im vorfeld der beantragung der EMR eine reha?

    viel. lässt sich auf dem klageweg ersteinmal entscheiden, dass du eine reha machst, wo dein
    leistungsprofiel erstellt und genau festgestellt wird, welche einschränkungen du gesundheitlich
    hast.

    liebe grüsse vom sauri
     
    #23 22. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 22. Oktober 2012
  4. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Hi Saurier,

    zur Reha war ich bereits im Februar diesen Jahres, meine Erkrankung wurde sowohl in der Rheumaklinik, beim Rheumatologen und auch in der Reha festgestellt und auch als gesichert anerkannt. All das hat der RV vorgelegen...trotzdem macht diese aus Rheuma ein Wirbelsäulensyndrom.......diese Vorgehensweise finde ich sehr "merkwürdig"......:vb_confused:

    Aber egal, ja ich muss nun Hartz4 beantragen und kann nur hoffen, das ich im Verlauf des Wiederspruchverfahrens zu einem neuen Gutachter komme, denn das erste Gutachten machte der Psychologe obwohl ich mehrfach drum gebeten habe zu einem "körperlichen" Gutachter zu kommen. Dem wurde nicht entsprochen und das, obwohl selbst der psychologische Gutachter der Meinung war dieses müsse dringend geschehen.......
    Das Gutachten fordert jetzt der SoVD an für den Wiederspruch.

    Ich hab diesen Kram so satt!!! Man ist krank, weiß nicht mehr ein noch aus, der Körper lässt einen im Stich und die Psyche geht auch immer mehr flöten und dann muss man sich auch noch mit finanziellen Sorgen rumschlagen!!!

    Mein Respekt an alle, die das schon durchmachen mussten!!!
     
  5. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Noch mal ne Frage......???

    Hi,

    ich hab da noch mal ne Frage: im Dezember läuft ja mein ALG1 aus und dann muss ich Hartz4 beantragen....vermutlich bekomme ich dann aber nichts, da mein Mann zuviel :)confused:) verdient. Dann muss ich mich freiwillig Krankenversichern aber wie läuft das dann mit den Rentenversicherungsbeitragen???? HAbe ja EM-Rente beantragt, jetzt folgt der Wiederspruch und das kann ja alles dauern und ich möchte nicht den Anspruch verlieren......wer kann mir was dazu sagen???

    Lieben Dank!:top:
     
  6. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Sooooo, kann meine Frage schon selbst beantworten, Leider!

    Hab grad zu dieser Thematik mit dem RV-Träger telefoniert. Für das jetzt laufende EM-Rentenverfahren bleibt mein Rentenanspruch bestehen, da ich zum Zeitpunkt der Antragstellung die Vorraussetzungen für Rente erfüllt habe.
    Wenn aber im Dezember mein ALG1 ausläuft gibt es keine Möglichkeit, den Anpruch weiter aufrecht zu erhalten! Auch nicht durch freiwillige Rentenbeiträge. Dies geht nur bei Personen, die schon 1983 die Voraussetzungen erfüllt haben. Das heißt für mich: sollte dieses Weiederspruchsverfahren und ggf. Klage wg EM-Rente scheitern, dann kann ich erst wieder EM-Rente beantragen, wenn ich mindestens 3 Jahre wieder gearbeitet habe.

    Vielleicht braucht noch jemand diese Infos......
     
  7. wotti

    wotti Mitglied

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    Rente

    Ich hab diesen Kram so satt!!! Man ist krank, weiß nicht mehr ein noch aus, der Körper lässt einen im Stich und die Psyche geht auch immer mehr flöten und dann muss man sich auch noch mit finanziellen Sorgen rumschlagen!!!

    Mein Respekt an alle, die das schon durchmachen mussten

    ja Kathi da hast du sowas von Recht. Mir gehts genauso.Hab heute einen Brief von der LVA bekommen wegen Wiedereingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben. Weiß nicht was da bei rauskommt. Hatte heute auch ein gespräch mit meinem Hausarzt . Der sagte mir das der Rehaarzt zwar sagt ,in meinem Beruf (Reinigung) könnte ich laut Rehaarzt nicht mehr arbeiten.Aber in einem andren job könnt ich sogar mehr stunden arbeiten.Hatte zuletzt 4 Stunden im Büro geputzt. Und dann kommt eine liste mit den einschränkungen was ich nichtmehr dauert ich lege die betonung auf DAUernt schwerr Heben ,auf gerüste Klettern ,feinmotorische Tätigkeiten ,und und und . Also echt wie soll das los weitergehn weiß mir keinen Rat mehr . Noch bin ich in Ungekündigter Stellung und drauf und dran diese Arbeit weiterzumachen..aber wie lange schaff ich das ? .Wir brauchen soviel Kraft für unsere Krankheit und dann noch diese Sorgen .PS ich beziehe Witwenrente und 4 Stunden am Tag würde mir doch ausreichen.Was soll das mit 6 und mehr Stunden...Lg

    wotti
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo kathi2010

    ersteinmal danke für die info.

    solange dein wiederspruchverfahren ggf.klage nicht abschliessend geklärt ist, bleibt alles wie es
    zur zeit ist. da das ganze eine weile dauern wird. wärst du ggf. auch schon mal einige monate auf
    algII. das würde ja im ernstfall, wenn die EMR nicht bewilligt wird bereits als neuer zeitraum zählen.

    ohne algII musst du aber trotzdem aufpassen. in zeiten wo du nicht einzahlst, zählen diese auch nicht!
    also doch noch mal nachforschen ob eine einzahlkung auf freiwilliger basis, ähnlich der kv in diesme
    besonderen fall möglich wäre.

    sollte eine teilw.EMR entschieden werden, so kannst und wirst du stundenweise dazuverdienen müssen,
    davon leben kann man nicht. die DRV schreibt dir dann, was du dazu verdienen kannst. dann hast du
    weiter rentenansprüche, da due ggf. sleber wieder einzahlst oder aber ein pauschalbeitrag bei den
    geringverdiener vom ag an die rv abgeführt wird (auf 400 €) bei voller EMR.

    (...)Wird die 400 Euro-Grenze darüber hinaus überschritten, zahlt die Gesetzliche Rentenversicherung
    nur noch eine Teilrente. Wichtig zu wissen ist, dass für diese Kombination von Rentenbezug und
    Arbeit auch wieder eine Versicherungspflicht mit all ihren Konsequenzen entsteht – also
    Beitragsabführung in die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge
    werden dem arbeitenden Frührentner aber bei seiner späteren vollen Altersrente angerechnet.

    (...)

    link
    http://finanzen.freenet.de/versicherung/ratgeberrente/das-duerfen-rentner-hinzuverdienen_1839182_1822086.html

    link:
    http://www.janvonbroeckel.de/soziales/minijobs/minijobs.html
    noch ein weiterer beitrag. hier bitte unter folgenden punkt mal nachlesen:

    Welche Sozialversicherungsbeiträge sind bei geringfügig entlohnter Beschäftigung
    zu zahlen und durch wen?


    bei voller EMR sind nur 400 € zuverdienst möglich. aber darauf werden vom ag 30 % pauschalabgaben
    an die versicherungsträger gezahlt.
    wobei neu ist, dass ab 2013 die grenze für geringverdiener auf 450 € hochgesetzt wurde.


    kann gut sein, dass die EMR dann auch auf diesen betrag bei der vollen EMR erhöht wird.
    bleibt also abzuwarten, was ab 2013 hierzu von der drv veröffentlicht wird.

    dazu noch ein interessanter aspekt, den wenige wissen!

    (...)
    Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, den Beitrag zur Rentenversicherung selbst durch
    eigene zusätzliche Beitragsleistungen in Höhe des Pflichtbeitrages von 19,6 Prozent (ab Januar 2012)
    zu ergänzen, um damit in den Genuss aller Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
    wie
    Anspruch auf Rehabilitation, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, vorgezogene Altersrenten,
    Rentenberechnung nach Mindesteinkommen, Anspruch auf Förderung nach der Riester-Rente zu kommen
    (§§ 5 Absatz 2 Satz 2, 168 Absatz 1 Nummer 1 b SGB VI). Die Erklärung, auf die Versicherungsfreiheit
    zu verzichten und den Lohn mit den üblichen Beiträgen zu belasten, muss schriftlich dem Arbeitgeber
    erklärt werden und ist unwiderrufbar und gilt für alle geringfügigen Beschäftigungen bis zu deren Beendigung.
    Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten über diese Aufstockungsoption unterrichten.
    (...)

    hier solltest ihr euch einmal euch ganz gewissenhaft erkundigen, wo dieser antrag gestellt werden kann.
    in welche höhe dann von euch auf die 400 € bzw. ab 2013 auf 450 € an vers.beiträgen gezahlt werden
    müssten.

    sauri:)
     
  9. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo wotti,

    ist bischen viel geworden, aber ich denke das hilft dir weiter!


    kann nur zu gut deine bedenken verstehen, aber richtig ist, dass die drv schon prüft, in welchem rahmen
    du noch arbeiten kannst und sei es in einem anderen beruf oder tätigkeit. dazu wird, nach dem gutachten,
    was die arbeitsfähigkeit und gesundheitlichen möglichkeiten einschätzt, über die teilhabe ( nach SGB IX)
    entschieden.


    link:
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/17.html
    teilhabe-alles ab Kapitel 2!

     
    #29 26. Oktober 2012
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2012
  10. wotti

    wotti Mitglied

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    Wie lang ...

    Vielen lieben dank Saurier, für deine wirklich ausführliche Hilfe!

    Du machst Dir wirklich viel Arbeit mit Suchen und schreiben, bringst sehr viel Verständnis
    für unsere Sorgen und Ängste auf .Werde mir alles durchlesen und Speichern.So kann ich immer mal wieder Nachlesen,was ich tun kann oder lieber nicht:rolleyes:

    herzlichen Dank an Dich wotti:smlove2:
     
  11. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Hallo Sauri!:)

    Kurze Rückinfo: auch wenn man Hartz4 bekommt werden keine Beiträge an die RV mehr gezahlt (Gesetzesänderung) und der Rentenanspruch kann nur durch freiwillige Zahlung aufrecht erhalten werden, wenn man bereits 1983 mindestens 3 Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat. HIer ist eine Gesetzeslücke entstanden, das heißt bei Menschen wie mir die noch "jung" sind gibt es in solchen Fällen keine Möglichkeit den Rentananspruch aufrecht zu erhalten!

    Es muss also in meinem Fall mit der EM-Rente in diesem Anlauf klappen oder ich verliere den Anspruch überhaupt EM-Rente beziehen zu können. Den kann ich dann nur wieder erhalten, wenn ich wieder mind. 3 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe......aber da ich ja krank bin und aus diesem Grund überhaupt erst gezwungen bin EM-Rente zu beantragen, wüsste ich überhaupt nicht wie das zu bewerkstelligen sein sollte....?!?!?

    Es muss also in diesem Verfahren klappen oder es sieht dunkel für mich aus.
     
  12. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    hey ihr lieben,

    mal ganz ehrlich...das kann doch alles nicht wahr sein???? als wenn man als kranker nicht schon genug probleme hätte... im klartext...wenn dein antrag, kathi, abgelehnt wird, dann kannst du nicht neu beantragen und musst echt erst 3 jahre wieder versicherungspflichtig gearbeitet haben?? wie soll das denn als kranker mensch funktionieren??? wie ist das eigentlich mit der krankenkasse??? kann man da nicht mehr in die familienversicherung, sprich zum arbeitenden ehemann mit rein???
    ich bin total geschockt das das mit der rv so sein soll das macht mir richtig angst, wenn mir dieser schritt bevor steht und weit weg bin ich da echt nicht mehr. ich habe einfach nur noch angst vor meiner zukunft :(
    tolle voraussetzung um gesund zu werden...
     
  13. took1211

    took1211 Guest

    Hallo Kathi,
    ich drücke dir die Daumen für deinen Widerspruch.
    Solltest du vorübergehend,bis alles bearbeitet wurde,in Hartz 4 eingestuft werden,so könntest du doch über deinen Mann bei der KK als familienversichert,auf Antrag, eingegliedert werden.Würde diese Option für dich gelten können?Frage einfach mal bei der KK nach.
    lg took
     
  14. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Wie lange bis zum Bescheid

    @hallo, auch wenn sich ggf. einiges zur aussage von kathi deckt, hier eine kleine

    zusammenfassung mit ergänzungen zum erlangen rentenversicherungszeiten
    zum anrecht auf Erwerbsminderungsrente (EMR)


    habe heute mit einer ma der drv , was die frage der rv pflicht und den bedingungen zum
    alter, bzw. auslaufen des alg1, eintritt von alg2 (hartzIV) oder kein anspruch auf alg2,
    betrifft um ein anrecht auf eine EMR zu erhalten /zu erwerben, sprechen können.

    möglich wäre, wenn keine EMR bewiligt wird, nach dem auf alg2 kein anspruch besteht,
    um die rentenpflicht aufrecht zu erhalten, man sich dem arbeitsamt zur verfügung stellt.
    d.h. sich weiter arbeitslos meldet, hierbei "ohne leistungsbezug" , dann bleibt die
    lückenlose rentenversicherungspflicht erhalten.

    mit aufnahme eines 400 € job, gibt der arbeitnehmer eine (derzeit) einmalige erklärung
    an den ag ab, über einen "verzicht der versicherungsfreiheit" . unterschreibt er das nicht,
    und nimmt das in anspruch, dann wird vom betrag der geringf.beschäftigt. in höhe von
    ca 4,9 % seines verdienstes,bei mindestens 155 € bis zu 400 €, beiträge an die rv abgeführt.
    das wären dann wieder pflichtbeiträge und somit entsteht ein erneuter rv-anspruch.

    ebenso bei einem lückenlosen übergang von beschäftigungsende-auf alg1 auf alg2 bzw.
    auf "arbeitlosmeldung ohne leistungsanspruch" bleibt der rv-versicherungsschutz bestehen.

    die regelung sagt:
    innerhalb von 5 jahren müssen lückenlos für 36 monate beiträge gezahlt worden sein.

    die regelung des rentenanspruchs für vor 1984 geborene
    es müssen mindestens 60 monate (gesamt 5 jahre) an beiträge (diese müssen nicht
    hintereinander eingezahlt worden sein!)vorliegen, um einen anspruch auf EMR zu erlangen.

    Mit freiwilligen Beiträgen kann ein Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
    nur dann aufrecht erhalten werden, wenn bis zum 31.12.1983 für mindestens 60 Monate Beiträge
    gezahlt wurden und seither(ab 01.01.184) jeder Monat mit einer rentenrechtlich relevanten Zeit
    belegt ist.


    die regelung des rentenanspruchs für nach 1984 geborene
    es muss jeder monat lückenlos mit beitrag ausgefüllt sein, es sei denn es gab beitragsfreie
    zeiten oder zeiten, die als beitrag angerechnet werden (z.bsp.mutterschutz) etc...

    wichtiger hinweis:
    (...)
    Die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen ist für ein Kalenderjahr immer bis zum 31. März des
    folgenden Jahres möglich. Darüberhinaus ist die Entrichtung freiwilliger Beiträge
    (bis zurück zum Jahr, in dem der Rentenantrag gestellt wurde)
    bis drei Monate nach Ende eines Rentenverfahrens,
    also auch z.B. nach einem ablehnenden
    Widerspruch oder Urteil möglich,
    aber auch wenn das Verfahren selbst beendet wurde, z.B. der
    Rentenantrag oder Widerspruch zurückgezogen wurde.
    Die Dreimonatsfrist beginnt mit dem Eingang des Bescheides, also nicht mit dessen Rechtskraft.

    Nach einem abgelehnten Rentenantrag und nach ablehnend ausgegangenen Widerspruchs
    oder Klageverfahren kann der Antrag auf rückwirkende Zahlung von freiwilligen Beiträgen
    für den gesamten Verfahrenszeitraum (also rückwirkend bis zum Tag des Rentenantrages)
    gestellt werden.

    Die beabsichtigte Entrichtung von freiwilligen Beiträgen ist beim zuständigen Versicherungsträger
    (innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Verfahrens) zu beantragen. Dies kann
    zunächst formlos geschehen, die notwendigen Anmeldevordrucke müssen nachgereicht werden

    [„Hiermit wird Antrag auf Zahlung freiwilliger Beiträge für das (ges.) zurückliegende Rentenverfahren
    und darüber hinaus laufend gestellt. Bitte senden Sie die notwendigen
    Formulare her.“].

    Zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes reicht die Zahlung des jeweiligen Mindestbeitrages
    aus, wenn die oben erwähnten Voraussetzungen (60 Monate Versicherungszeit vor 1984 zusätzlich
    ab 01.01.84 Lückenlosigkeit) erfüllt sind. (...)
    link www.rentenburo.de/.../2794637-wichtige-hinweise-zur-aufrechterhal...

    ich kann nur jeden raten, der in eine solch verzwickte situation gerät:

    lasst euch umfassend beraten!

    HOTLINE der DRV : 0800 1000 48 070 (07.30 - 19.30)


    @kathi2010

    so düster sieht es doch noch nicht aus!

    du solltest erst einmal abwarten, welcher entscheid im Wiederspruchsverfahren zur EMR
    erfolgt. noch steht ja nicht fest, ob gar keine EMR, oder aber teilweise oder volle EMR bei
    dir noch im nachinein erlangt wird.

    bitte bedenke, dass du damit rechnen musst, dass wenn die EMR abgeleht wird, weder
    einer befristeten vollen oder teilweisen EMR zugestimmt wird, auch über Teilhabe nach
    SGB IX entschieden werden kann. im schlechtesten fall, deine alte tätigkeit wieder auf-
    nehmen musst.

    (konnte leider nicht finden, was du beruflich machst und was deine einschrenkungen sind,
    sowie deine leistungsfähigkeit bei der reha und/oder krankheit durch die reha-ärzte bestätigt
    wurde)

    es bedeutet nicht immer, nicht mehr arbeiten zu können, dass man nicht einen anderen job
    ausführen kann, nach entsprechender einarbeitung,weiterbildung oder umschulung.

    aber abzuwarten bleibt die entscheidung im wiederspruchsverfahren.

    (siehe dazu meine ausführungen bei wotti, im selben thema vom 26.09.2012
    zur teilhabe sgb IX)

    http://www.rheuma-online.de/forum/threads/52519-Wie-lange-bis-zum-Bescheid

    liebe grüsse sauri
     
  15. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Es geht weiter....!

    Hallo ihr Lieben,

    hier ein kurzer zwischenstand:

    Gestern war mein Termin beim SoVD und wir haben den Wiederspruch auf den Weg gebracht. Bei der Kasse habe ich mich für die nächste Zeit auch freiwillig weiterversichert......falls ich die EM-Rente dann doch bekomme, werden die Kosten erstattet.
    Also bitte für mich die Daumen drücken! Bitte!;)
     
  16. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Der lange und steinige Weg zur EM-Rente..........

    Ein liebes Hallo an alle!

    Ich schreibe mir ja hier den Frust von der Seele auf dem langen und steinigen Weg zur EM-Rente....
    Und ich wollte alle die es interessiert mal wieder auf dem laufenden halten;)

    Also, der SoVD hat ja Widerspruch gegen den Bescheid von der DRV eingelegt.....das Ganze kann nun mehrere Monate dauern........
    Wie ich schon geschrieben habe, läuft ja jetzt mein ALG1 aus und da ich ja kein Hartz4 bekomme, habe ich mich auch schon freiwillig krankenversichert. Der SoVD hat mir geraten, mich bei der Agentur für Arbeit "arbeitssuchend ohne Leistungsbezug in meinem Leistungsvermögen" zu melden, bis über den Rentenbescheid endgültig entschieden ist, damit diese Zeit übers Arbeitsamt an die DRV gemeldet wird, damit keine Lücke in den Rentenversicherungszeiten entstehen.
    So weit, so gut....das hab ich auch gemacht.
    Nun bekam ich am Wochenende von der Agentur f. Arbeit Post, dass ich mich in Ihren Augen ja nicht arbeitslos melden könne, da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünde.......Ich also wieder zum SoVD.....der sagte dann, die Rentenversicherung sei die höhere Instanz und die sagt momentan, dass ich keine EM-Rente bekomme also bin ich vor dem Gesetz arbeitslos........ich habe nun Widerspruch bei der Agentur f. Arbeit eingereicht und muss mal wieder abwarten!
    Es ist so schlimm, wie man als kranker Mensch von den Ämtern hin und her geschubst wird! Mich macht das ganze nervlich sehr kaputt:( Ich finde das alles so konfus:

    1. Rein rechtlich ist es momentan so, das ich arbeiten können "muss", da ich die Rente ja nicht bewilligt bekommen habe!
    2. Rein körperlich kann ich nicht oder nur ganz eingeschränkt arbeiten, da ich ja trotz abgelehnter Rente krank bin!
    3. Das Arbeitsamt will mich nicht in der Statistik ( zahlen müssen sie ja nix, da ohne Leistungsbezug!) und behauptet ich sei vorm Gesetz nicht arbeitslos, da ja noch ein Widerspruch gegen den Rentenbescheid läuft....
    4. Jetzt laufen 2 Widersprüche....
    5. Und der Mensch bleibt vor lauter Bürokratie auf der Strecke..........

    Sorry, dass ich hier so "jammere" aber dies ist der einzige Platz dafür!Danke für´s zuhören:top::top::top:
     
  17. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    P.S. An dieser Stelle mal ein großer Dank an den SoVD und ähnliche Stellen! Ohne die hätte ich schon aufgegeben!
    Also: DANKE!!!!!:vb_redface:
     
  18. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo kathy,

    der etschei des AA ist m.E.n. nicht richtig. genau das sollte nämlich nicht passieren.

    normalerweise gilt § 145 ff sgb IX, bis das widerspruchsverfahren bei der drv ausgestanden ist.
    (§ zum nachteilsausgleich)

    weiss das AA dass du im widerspruch bei der drv bist? du musst dich zwar arbeitslos melden,
    ohne anspruch das ist richtig, aber o.g.§ wäre anzuwenden auch wenn die drv erstmal
    abgelehnt hat.

    das solltest du nochmal gezielt beim sovd ansprechen und klären.

    frage, wovon lebtst du denn jetzt? kein alg, kein hartz, kein einkommen?

    sauri
     
  19. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Hallo Lieber Sauri!

    Sowohl der SoVD als auch das Arbeitsamt sagen, das ist so richtig: mein Anspruch auf ALG1 ist erschöpft und Hartz4 bekomme ich nicht, da mein Mann "zuviel" verdient. Ich habe keinerlei Einkommen mehr und muss nun leider auf Kosten meines Mannes leben, der das zum Glück mitmacht! Mich macht das aber sehr unglücklich, denn bis ich krank wurde, habe ich immer auf eigenen Füßen gestanden:(

    Gegen den Bescheid vom A-Amt hab ich Widerspruch eingelegt, damit ich doch als Arbeitslose gemeldet werde.......das bedeutet aber auch, dass ich, wenn mir eine Arbeit oder Weiterbildung angeboten wird, ich diese annehmen muss.......gesundheitlich weiß ich gar nicht, wie ich das bewerkstelligen soll.......ich hab die EM-Rente ja nicht aus Spaß beantragt......

    Aber ich muss das halt tun um die Anrechnungszeiten für die Rentenversicherung nicht zu verlieren......



    P.S. Lieber Sauri,
    hast du dich vielleicht im § vertan? Der von dir angegebene § regelt die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen........?! Meinst du vielleicht SGBIII? Oder einen anderen §?
     
    #39 4. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 4. Dezember 2012
  20. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Es geht weiter....!

    Hallo liebe Leute!

    Ich hoffe Ihr hattet alle eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Jahreswechsel?!!:)

    Ich möchte euch ja auf dem laufenden halten und deshalb hier die neuesten Entwicklungen:

    Also, gestern hab ich die Einladung zur erneuten Begutachtung erhalten.......am 05.02. ist es so weit. Dann muss ich zu einem Internistischen Rheumatologen zur Begutachtung im Rahmen meines Wiederspruchs.
    Das es diesmal ein Artzt vom "Fach" ist find ich ja schon mal gut! ( Mein Mann und ich haben schon immer gewitzelt, ob ich wohl dieses Mal zum Zahnarzt zur Begutachtung muss!;) Ohne Galgen-Humor wäre ich wohl schon durchgedreht!)

    Trotzdem muss ich ganz ehrlich zugeben, das ich vor diesem Termin tatsächlich richtig Angst habe..............
    ich bin zwar nicht auf den Mund gefallen und kann mich (glaub ich) auch ganz gut ausdrücken und behaupten.......aber ich habe trotzdem Angst vor den Dingen die ich nicht aktiv beeinflussen kann:(
    Ich hab vielleicht auch den Fehler gemacht, dass ich mir mein erstes Gutachten habe aushändigen lassen und ich war sehr geschockt darüber, wie sehr viele von meinen Aussagen im Gutachten verdreht wurden und darüber wie sich die DRV aus dem Gutachten nur die Sachen rausgesucht hat die sie für eine Ablehnung brauchten und alles andere ignoriert haben........und das sind ja genau die Dinge die ich als Antragsteller gar nicht beeinflussen kann. Ich komm mir da sehr hilflos vor und sehr abhängig von dem Wohlwollen anderer......:mad:

    Ok, das ist natürlich meine persönliche Angst und sehr subjektiv aber es beschäftigt mich ja nun mal:rolleyes:

    Also ich hoffe, ein paar von euch drücken mir für den 05. die Daumen und danke dass man sich hier Luft machen kann!:vb_redface:
     
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