kleine Eule
Bekanntes Mitglied
Hallo,
sitze über der Formulierung meines Widerspruches beim Versorgungsamt. Die wichtigsten Dinge habe ich schon aufs Papier gekriegt, aber nun stellen sich mir doch noch zwei Fragen. Wäre super, wenn Ihr sie mir beantworten könntet!
1. Ist es sinnvoll, sich ausdrücklich auf die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit", sprich die GdB-Tabelle zu beziehen? Dort finden sich ja Angaben, wie hoch einzelne Erkrankungen/Erkrankungsstadien eingruppiert werden sollten und da liege ich deutlich drunter.
2. Irgendwo im Netz habe ich gelesen, dass man genau angeben sollte, welchen GdB man erreichen will. Stimmt das? Habt Ihr das auch so gemacht?
Vielleicht habt Ihr ja auch sonst noch einen guten Tipp oder eine gute Formulierung für mich.
viele Grüße von der kleinen Eule
sitze über der Formulierung meines Widerspruches beim Versorgungsamt. Die wichtigsten Dinge habe ich schon aufs Papier gekriegt, aber nun stellen sich mir doch noch zwei Fragen. Wäre super, wenn Ihr sie mir beantworten könntet!
1. Ist es sinnvoll, sich ausdrücklich auf die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit", sprich die GdB-Tabelle zu beziehen? Dort finden sich ja Angaben, wie hoch einzelne Erkrankungen/Erkrankungsstadien eingruppiert werden sollten und da liege ich deutlich drunter.
2. Irgendwo im Netz habe ich gelesen, dass man genau angeben sollte, welchen GdB man erreichen will. Stimmt das? Habt Ihr das auch so gemacht?
Vielleicht habt Ihr ja auch sonst noch einen guten Tipp oder eine gute Formulierung für mich.
viele Grüße von der kleinen Eule