Hallo Holzwurm! Ich denke, dein beh. Arzt?! Du mußt ihm einfach klar machen, daß Du mit den anderen keinen Schritt laufen kannst und Du als Rheumapatient noch öfters auf Krücken angewiesen sein wirst. Was auf dem Rezept stehen muß, ist in der Homepage genaus beschrieben, am besten ausdrucken und mitnehmen http://www.ganymed.eu/Rezept.php
Wer weiß Rat @hallo holzwurm bitte deinen behandlenden arzt, dir diese gehstützen(sorry: krücken-ist nicht die feine art)verordnet. das bedarf nur einer entsprechenden begründung. du selber zahlst max 10 € zuzahhlung und es geht nicht aus seinem budget, da es sich hier um ein pflegehilfsmittel handlt, also die pflegekasse für aufkommt. verordnung wie folgt: vor allem für langfristig auf gehhilfen angewiesene (rheumatiker, gehbehinderte etc.) besonders die frage nach schäden an den händen, sollte als indikation zugunsten dieser gehstützen mit einem anatomischen Softgrip stehen. langfristige schädn können somit verhindert werden. folgende Verordnung: 1 Paar GANYMED Gehhilfen, (HMV Nr.) und Diagnose; z. B. OP, Unfall, MS, Sonstiges siehe link, http://www.ganymed.eu/Rezept.php hier ist ein rezept abgebildet. die ärzte tun sich schwer, da sie neuere formen von gehstützen oft nicht kennen! bitte nach fragen, warum nicht ! liebe grüße saurier