Wer kennt sich aus GdB nicht zusammenzählen?

MaMaNe

Mitglied
Hallo!

Ich bräuchte mal einen Rat.
Zur Reha wurde mir geklärt das jede chron. Krankheit einen sogenannten GdB bekommen kann, und man diese dann zusammen zählt.

Meine Tochter hat 40 % GdB für Rheuma und 10 % GdB für Neurodemitis...wären das dann nicht 50 %.

Bin in Widerspruch gegangen und nun kam der Widerspruch meines Widerspruches.

Vielen Dank
 
Hallo MaNaNe,

ganz so einfach ist es nicht; der GdB richtet sich nach der Beurteilung der Gesamtheit der Einschränkungen durch die diversen Erkrankungen. Dabei werden die Erkrankungen bzw. die "üblichen" Grade der Behinderung nicht einfach addiert.

Das leuchtet ja auch ein, denn sonst würden Menschen mit verschiedenen einschränkenden Erkrankungen mit teils erheblichen "Einzelgraden" ja über oder sogar weit über 100 (von 100) kommen.
Das wäre ein Widerspruch in sich, denn mehr als der maximale Grad der Behinderung geht logischerweise nicht.

Gruß, Frau Meier
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@MaNaNe

Das weiß ich leider auch nicht, ich bin keine diplomierte Sozialtante ;)
 
Meine Tochter hat 40 % GdB für Rheuma und 10 % GdB für Neurodemitis...wären das dann nicht 50 %.

Das wird anders gezählt - wie genau weiß ich allerdings auch nicht. Ich kann nur sagen, wie es bei mir ist: ich habe 80% auf meinen Lupus und noch zweimal 30% auf kleinere Nebenkriegsschauplätze. Obwohl das ja nun 140 Prozent ergibt, habe ich einen GdB von 90 Prozent erhalten.
Auf jeden Fall zählt das zweitschwerste Leiden nur noch zu einem gewissen Prozentsatz und deshalb kommen bei euch keine 50 raus.
 
hallo,

Der Grad der Behinderung (GdB) wird nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen
in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen
nach Zehnergraden, abgestuft von 20 bis 100, festgestellt. Dabei werden
einzelne Beeinträchtigungen nur berücksichtigt, wenn sie für sich allein einen GdB
von mindestens zehn ausmachen würden.


GDS-Tabelle ab SEITE 105

quelle

lieben gruss marie
 
GdB-Wie erfolgt die Feststellung dazu

@hallo MaMaNe,

so pauschal lässt sich eine schwerbehinderung leider nicht mehr feststellen.

2001 erfolgte beim landesamt die novelierung des Schwerbehindertenrechtes
und gleichzeitig die veränderung in der beguachtung und bewertug von GdB/GdS
statt..
hinzu kommt, dass bis dahin die %'ente aus den einzelnen krankheiten addiert
wurden, sofern eine behinderung auftrat. (in den versorgungsmedizinischen
grundsätzen nach zu lesen)
(Grad der Behinderung /Grad der Schädigung(beiUnfällen)

vielleicht schwirrt das den einzelnen sozialarbeitern noch durch den kopf, leider.
auch ich musste die erfahrung machen, dass jene offensichtlich derzeit nicht auf
dem laufenden stand der gültigen aussagen zum sb-recht, sind.

aus gründen, die sicher verständlich sind: wie steigende anzahl der anträge und
geltendmachung eines gdb's, verbesserung der medizinischen betreuung, ein immer
weiter sich verbesserndes now houw in der medizin (technik, medikamente, neue
verbesserte op-verfahren etc.) können die folgen einer behinderung u.u. wesentlich
minimiert und eingegrenzt werden. (z.bsp. sehr gute rheumamedikamente, die es
bis vor 15 jahren nicht gab, minimalinvasive op techniken, mit verbesserten materialien
-z.bsp.prothesen, verbesserung der erkenntnisse in der rehabilitation und deren
maßnahmen usw.) sowie der daraus resultierenden verbesserung vieler erkrankungen
und einschränkungen gab es eine umstellung in der bewertung.

nicht mehr die "krankheit an sich wird in %'enten bewetet" sondern das ergebnis aus
erkrankungen, beeinträchtigungen, verläufe, medikamente und behinderungen, der
person im gesamtzustand.

es erfolgen seiten der GU Grundsätze von 2009, letzmalig verändert 2012, eine
einzelne bewertung, die nicht mehr addiert wird. diese werden heute in einem
"gesamtpaket" betrachtet. vornehmlich zählen die vorhandenen beeinträchtigungen
und behinderungen, die für ein selbst entstehen, was kann man nicht mehr, was geht
nur noch mit unterstützung, was kann ich eingeschränkt selbst, sowohl im täglichen
leben, als auch im arbeitsprozess.

stehen op's bevor, so gibt es eine s.g. heilungsbewährung, die abgewartet werden muss,
um zu sehen, welche behinderungen/einschränkungen tatsächlich noch oder nicht
mehr bestehen.

bei bestimmten erkrankungen (wie: tumor) gibt es eine festlegung auf zeit mit einer
bestimmten 50%'ent zahl, die nach ablauf der zeit wieder runtergestuft wird.
sind folgen vorhanden, etc. erfolgt eine neu bewertung.

neu ist auch, dass altertypische erkankungen, die je nach alter auftreten, anders
bewertet werden. dies ist alles in den versorgungsmedizinischen grundsätzen nach
zulesen.

hinzu kommt, dass bei jedem einzelnen die krankheitsprozesse, einschränkungen und
behinderungen, medikamente, leidenswege, arbeitsprozess, einbindung im tägl.
leben ganz unterschiedlich sind, dass es hier keine verpauschalisierte aussage mehr
zum GdB geben kann, wie (Bitte nur ein beispiel! : 30% für CP; 20 % psych.störung)
dann wird das bei jedem so bewertet. das ist nicht mal ansatzweise möglich.

da verständlicherweise der mensch älter wird und somit nicht gesünder(falls jemand
das denkt) wurde für den teil der berufstätigen die lösung des nachteilsausgleiches,
im SGB III unbd IX, getroffen sowie die regelung beim AA, sich einer person mit
einem GdB der behinderung von 50% gleichstellen zu lassen. wenn der eigene GdB
in höhe von 30 oder 40% vorliegt und man von kündigung bedroht oder aber für die
neuvermittlung nachteile erleiden würde. somit besteht für die sb personen ein
gesonderter kü-schutz, allerdings nicht die 5 tage zusatzurlaub.

eine begutachtung durch das LaGeSoz erfolgt in der regel nicht zur bewertung.
es sollen befunde, mrt+ rö bilder etc.dem antrag mitgesendet werden. außerdem
die beschreibung seiner einschränkungen. bedenkt bitte, dass die gu erfahrene
ärzte sind und einschränkungen, probleme und auswirkungen den krankheiten
sehr gut zuordnen können. nur wenn gemachte probleme von den vorliegenden
befunden arg abweichen, wird eine begutachtung durch das lagesoz angeordnet,
um ein objektives bild zu erhalten.

vielelicht hilft das ja dem einen oder anderen bei der fragestellung zum GdB.

hier im forum wurde schon oft gepostet, die gesetzlichen grundlagen des sgb,
als auch die versorgungsmedizinischen (gutachterlichen) grundsätze, auswirkungen,
etc. über das suchfeld oben rechts findet ihr bei der stichworteingabe dazu
hinreichend postings dazu.

grüße vom sauri
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit keine Unstimmigkeiten aufkommen will ich hier mal @saurier und @lagune recht geben.

Wenn die Grade der Behinderung einfach addiert würden, hätte ich einen GdB von 120. Da sie aber NICHT addiert werden sondern „in der Gesamtschau der Beschwerden und Einschränkungen“ beurteilt werden, habe ich einen GdB von 40 und bin damit nicht schwerbehindert.


Neben der Schwerbehinderteneigenschaft wurde mir außerdem das Merkzeichen „G“ verweigert, obwohl ich mit Gehhilfe nur noch eine Strecke von maximal 300 Metern zu Fuß zurücklegen kann. Dies wurde auch „im Namen des Volkes“ vom Sozialgericht so bestätigt.


Ich gönn es jedem, der vom Versorgungsamt zutreffend beurteilt wird. Verlassen kann man sich leider nicht darauf.
 
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