GdB-Wie erfolgt die Feststellung dazu
@hallo MaMaNe,
so pauschal lässt sich eine schwerbehinderung leider nicht mehr feststellen.
2001 erfolgte beim landesamt die novelierung des Schwerbehindertenrechtes
und gleichzeitig die veränderung in der beguachtung und bewertug von GdB/GdS
statt..
hinzu kommt, dass bis dahin die %'ente aus den einzelnen krankheiten addiert
wurden, sofern eine behinderung auftrat. (in den versorgungsmedizinischen
grundsätzen nach zu lesen)
(Grad der Behinderung /Grad der Schädigung(beiUnfällen)
vielleicht schwirrt das den einzelnen sozialarbeitern noch durch den kopf, leider.
auch ich musste die erfahrung machen, dass jene offensichtlich derzeit nicht auf
dem laufenden stand der gültigen aussagen zum sb-recht, sind.
aus gründen, die sicher verständlich sind: wie steigende anzahl der anträge und
geltendmachung eines gdb's, verbesserung der medizinischen betreuung, ein immer
weiter sich verbesserndes now houw in der medizin (technik, medikamente, neue
verbesserte op-verfahren etc.) können die folgen einer behinderung u.u. wesentlich
minimiert und eingegrenzt werden. (z.bsp. sehr gute rheumamedikamente, die es
bis vor 15 jahren nicht gab, minimalinvasive op techniken, mit verbesserten materialien
-z.bsp.prothesen, verbesserung der erkenntnisse in der rehabilitation und deren
maßnahmen usw.) sowie der daraus resultierenden verbesserung vieler erkrankungen
und einschränkungen gab es eine umstellung in der bewertung.
nicht mehr die "krankheit an sich wird in %'enten bewetet" sondern das ergebnis aus
erkrankungen, beeinträchtigungen, verläufe, medikamente und behinderungen, der
person im gesamtzustand.
es erfolgen seiten der GU Grundsätze von 2009, letzmalig verändert 2012, eine
einzelne bewertung, die nicht mehr addiert wird. diese werden heute in einem
"gesamtpaket" betrachtet. vornehmlich zählen die vorhandenen beeinträchtigungen
und behinderungen, die für ein selbst entstehen, was kann man nicht mehr, was geht
nur noch mit unterstützung, was kann ich eingeschränkt selbst, sowohl im täglichen
leben, als auch im arbeitsprozess.
stehen op's bevor, so gibt es eine s.g. heilungsbewährung, die abgewartet werden muss,
um zu sehen, welche behinderungen/einschränkungen tatsächlich noch oder nicht
mehr bestehen.
bei bestimmten erkrankungen (wie: tumor) gibt es eine festlegung auf zeit mit einer
bestimmten 50%'ent zahl, die nach ablauf der zeit wieder runtergestuft wird.
sind folgen vorhanden, etc. erfolgt eine neu bewertung.
neu ist auch, dass altertypische erkankungen, die je nach alter auftreten, anders
bewertet werden. dies ist alles in den versorgungsmedizinischen grundsätzen nach
zulesen.
hinzu kommt, dass bei jedem einzelnen die krankheitsprozesse, einschränkungen und
behinderungen, medikamente, leidenswege, arbeitsprozess, einbindung im tägl.
leben ganz unterschiedlich sind, dass es hier keine verpauschalisierte aussage mehr
zum GdB geben kann, wie (Bitte nur ein beispiel! : 30% für CP; 20 % psych.störung)
dann wird das bei jedem so bewertet. das ist nicht mal ansatzweise möglich.
da verständlicherweise der mensch älter wird und somit nicht gesünder(falls jemand
das denkt) wurde für den teil der berufstätigen die lösung des nachteilsausgleiches,
im SGB III unbd IX, getroffen sowie die regelung beim AA, sich einer person mit
einem GdB der behinderung von 50% gleichstellen zu lassen. wenn der eigene GdB
in höhe von 30 oder 40% vorliegt und man von kündigung bedroht oder aber für die
neuvermittlung nachteile erleiden würde. somit besteht für die sb personen ein
gesonderter kü-schutz, allerdings nicht die 5 tage zusatzurlaub.
eine begutachtung durch das LaGeSoz erfolgt in der regel nicht zur bewertung.
es sollen befunde, mrt+ rö bilder etc.dem antrag mitgesendet werden. außerdem
die beschreibung seiner einschränkungen. bedenkt bitte, dass die gu erfahrene
ärzte sind und einschränkungen, probleme und auswirkungen den krankheiten
sehr gut zuordnen können. nur wenn gemachte probleme von den vorliegenden
befunden arg abweichen, wird eine begutachtung durch das lagesoz angeordnet,
um ein objektives bild zu erhalten.
vielelicht hilft das ja dem einen oder anderen bei der fragestellung zum GdB.
hier im forum wurde schon oft gepostet, die gesetzlichen grundlagen des sgb,
als auch die versorgungsmedizinischen (gutachterlichen) grundsätze, auswirkungen,
etc. über das suchfeld oben rechts findet ihr bei der stichworteingabe dazu
hinreichend postings dazu.
grüße vom sauri