Weg zur Arbeit

Nudelmonster

Mitglied
Hallo Ihr alle!

Kennt sich Irgendjemand hier aus, ob es eine Möglichkeit zur Unterstützung beim Weg zur Arbeit gibt?

Ich schildere mal die genauen Gegebenheiten:
Ich kann meinen Job, den ich gerade mach auf Grund meiner Erkrankung nicht mehr weitermachen und habe mich nun auf eine Stelle beworben, die ich körperlich noch schaffen kann. Nun habe ich auch schon eine Einladung zum Vorstellungsgespräch und festgestellt, das ich mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 1,5 Stunden dort hin brauche, obwohl die Stelle nur 25km entfernt von mir ist. Da ich Probleme mit den Beinen habe, ist selbst Auto fahren gerade keine Alternative.

Beim Arbeitsamt wurde mir erzählt, es gäbe da eventuell einen Fahrdienst, mehr wollte mir man dazu noch nicht sagen. Hat Jemand mit so etwas Erfahrung?

Über Eure Kommentare freut sich

Nudelmonster
 
Hallo Nudelmonster,

z. B. das DRK, Johanniter usw. bieten sog Behinderten-Fahrdienste an.

In best Fällen werden die Kosten übernommen - ich glaube hier muss im SB ein aG stehen - aber da musst Du Dich bitte an die KK wenden,
ansonsten musst die Kosten selbst tragen

Hier sind die
Richtlinien für den Behindertenfahrdienst und hier die Änderung ab dem 01.07.2010 mit drin, ich denke, dass diese überall gelten

Die Anträge auf Kostenübernahme wird über den Landkreis, Fachdienst für Soziale beantragt

Behindertenfahrdienste


Also ich denke mal, dass Du wohl wenig Chancen hast, dass die Kosten übernommen werden. Du kannst einen Antrag bei der ARGE - Rehabilitationsabteilung stellen sowie beim Landkreis.
Es wäre schön, wenn Du uns über den Vorgang auf dem Laufenden halten könntest, denn das ist bestimmt für alle interessant, worauf zu achten ist usw. Ich drück Dir die Daumen, dass Du es durch bekommst.
 
Rentenversicherungsträger

bieten so einen Fahrdienst mit an wenn

- anders der Arbeitsplatz nicht zu erreichen ist
- Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt ist

wir das mit dem persönlichen Budget für Reha aussieht konnte ich nicht mehr lesen

ich hab es gelesen, weiss ich, aber das war ne extra Broschüre......


Das Angebot an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist vielseitig. Es wird auf Ihren individuellen Einzelfall und Bedarf abgestellt. Lassen Sie sich ausführlich von den Fachleuten (Rehabilitationsberatern) Ihres Rentenversicherungsträgers beraten.

Erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen der Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, so wenden Sie sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit und lassen sich dort über weitere Möglichkeiten informieren.



Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

01.10.2010
</H1>
 
Danke für die Antworten!

Ich denke selbst auch, dass ich da wenig Chancen hätte und vielleicht ist das ganze ja auch hinfällig, wenn ich die Stelle nicht bekomme. Ich wollte mich auf jeden Fall schon mal mit der Materie beschäftigt haben, bevor ich zu dem Gespräch gehe. Ich habe 50% und "G" und erfülle schon deshalb nicht die Vorraussetzungen.

Rentenversicherung ist bei mir noch nicht zuständig, da ich noch zu jung bin bzw. noch nicht lange genug eingezahlt habe. (15 Jahre Einzahlen) Die Seiten des Integrationsamtes sind auch recht aufschlussreich - unter dem Punkt: "Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes" kann man hier ganz gute Informationen bekommen.

Inzwischen habe ich erfahren, dass wohl bei Arbeitslosen das Arbeitsamt hierfür der Ansprechpartner ist und bei Menschen, die im Arbeitsleben stehen das Integrationsamt zuständig ist. Zumindest in Bayern :)

Viele Grüße
Nudelmonster
 
Mal ein Tip zum Kennzeichen "G"
Weithin unbekannt ist, dass steuerlich auch Leerfahrten als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Das heisst, gibt es keine andere Möglichkeit, lässt man sich bringen und wieder abholen, das heisst, es kann 4-Mal (1. bringen - 2. leer zurückfahren, 3. leer zur Abholung fahren - 4. Rückfahrt) die einfache Strecke angesetzt werden. Bei 25 km X 4 =100km X 0,30€ = 30,00€ arbeitstäglich.

Vermindert die Einkommensteuer enorm. Lässt man sich die erwarteten Kosten als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen, ist das monatliche Netto entsprechend hoch.

Zweiter Nutzen des höheren Nettoeinkommens, bei Krankheiten über die 6-Wochengrenze ist auch das Krankengeld höher, da es sich vom Nettoeinkommen ableitet.

LG


Michael
 
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