Hallo @Lagune das Problem ist halt auch das ich nicht weiß was und wieviel ich nehmen darf. Meine Ärztin hat mir ja ein Rezept zugeschickt und gesagt sie schreibt dazu wie ich es nehmen darf. Nur leider kampelte das Rezept per Post ohne das was drauf stand wieviel ich nehmen darf. Es steht zwar drauf Max vier am Tag. Aber das sind ja auch alles keine Bonbons und es ist nur eine Packung von 20 Stück, d.h. Lange reicht die ja auch nicht. Die Tropfen kann ich eh erst morgen aus der Apotheke holen das talvosilen forte konnte ich heute schon holen. Eine habe ich heute von den Tabletten nachmittags genommen, die Wirkung war schonmal sehr gut. Naja notfalls muss ich halt bis Mittwoch so durch und sie da nochmal fragen vielleicht schreibt sie mir die ja nochmal auf. Sind halt mit Codein denk ich mal auch nicht so ohne. Weiß nimmer wie die Tropfen heißen weil des Rezept noch in der Apotheke ist die kommen ja erst morgen die sollen für die Nacht sein. Mal schauen. Für die Übelkeitun Magenschmerzen nehm ich jetzt mehrmals tgl. Iberogast kurmäßig hat mir die Dame in der Apotheke empfohlen. Ich hab die sonst immer nur so sporadisch genommen. Liebe Grüße, Berghexe
Liebe Berghexe, ich glaube auch nicht, dass du dich da hineinsteigerst. Aber denke an dich und halte nichts aus!!! Es ist nicht der richtige Zeitpunkt, um den Märtyrer zu spielen. Das kann mal machen, wenn es einem besser geht. Ich denke auch für dich ist es wichtig die Schmerzen zu behandeln, sonst klappst du wirklich noch zusammen und dann???
Wenn die Ärztin vergessen hat dir die Dosierung mitzuteilen, dann ruf an und dränge darauf das du die bekommst. Das die Medikamente keine harmlosen "Bonbons" sind ist klar, aber du hast ja nun auch keinen harmlosen Schnupfen. Du musst jetzt erst mal aus dem Schmerzteufelskreis raus und da kann es sein das man halt mal mehr nehmen muss, später kann man wieder was reduzieren, je nach dem. Zu Schmerzen bei Rheuma und Schmerztherapie lese mal bei der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie: Quelle und viel mehr dazu lesen, hier: http://dgrh.de/1713.html