Re: Verboten!
Hallo,
da sich das Thema nun anscheinend von "Was haltet Ihr Davon?" zu "Verboten!" gewandelt hat:
Im E-Commerce gilt das Länderrecht des Absenders. Trotz anders lautender EU-Richtlinie ist es in Deutschland nicht erlaubt, ungebetene kommerzielle E-Mails zu versenden (§ 823 Abs. 1 BGB). Auch in der Schweiz ist es illegal. Also, teilt dem Absender mit, dass Ihr "Unterlassung begehrt" und droht "bei Zuwiderhandlung Klage" an.
Zum "Ur-Thema":
Die Wirkung dieses Mittelchens kann ich nicht beurteilen, die dieser Seite auf mich sehr wohl. Wenn einerseits die Pharmaindustrie verteufelt wird, andererseits bereits auf der Startseite mit "Die ganz grosse Chance für die international tätige Pharmaindustrie zum Einstieg in einen grenzenlosen Markt" umworben wird - irgendwie suspekt... Und wenn heute alle "Rheumatologen von der Pharmamafia bestochen" sind, müssen die abgedruckten positiven ärztlichen Fachkommentare 40 Jahre alt sein - hat es damals denn noch keine Mafia gegeben?
Gruss, Hannes