Was gilt als Berufskrankheit?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von trombone, 27. Dezember 2004.

  1. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.653
    Ort:
    Brakel, Kreis Höxter
    Kriterien für die BK-Rente:

    Krank durch Arbeit: Was als Berufskrankheit gilt


    Berlin (rpo). Nicht jede berufsbedingte Erkrankung gilt als Berufskrankheit, bei der dem Betroffenen die so genannte BK-Rente zusteht. Bekannt sind die Staublungen der Bergarbeiter und die Krebserkrankungen von Menschen, die beruflich mit Asbest umgehen. Doch auch bei gleichen Symptomen von Menschen, die in einer Branche arbeiten, werden beim Prüfen des Rentenanspruchs Zusatzkriterien hinzugezogen.

    Die Hepatitis einer Kindergärtnerin, die sich im Sandkasten an einer Drogenspritze verletzt, gilt als Arbeitsunfall. Dagegen ist die Hepatitis einer OP-Schwester, die sich beim Spritzen ritzt, sehr wohl eine Berufskrankheit. Das entscheidende Kriterium: Ihre Arbeit setzt sie dem Risiko einer solchen Infektion mehr als üblich aus.

    Nur Krankheiten, die in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgelistet sind, haben überhaupt die Chance auf Anerkennung als Berufskrankheit. Das Papier nennt schädigende Einwirkungen, mit denen Betroffene im Job konfrontiert sein müssen. Das können chemische Einwirkungen sein wie Blei, Quecksilber, Schädlingsbekämpfungsmittel oder Lösungsmittel, aber auch physikalische Einwirkungen wie Tragen, Heben oder Strahlung.

    Über die Hälfte der anerkannten Berufskrankheiten betrifft die Haut und die Atemwege. Zunehmend geraten Schäden auf psychischer Ebene in Verdacht, durch Überlastung, Mobbing oder extremen Leistungsdruck am Arbeitsplatz hervorgerufen zu sein. Bislang sind aber beispielsweise Depressionen durch Mobbing nicht als Berufskrankheit anerkannt.

    Feststellen der Berufskrankheit

    Wer glaubt, er habe eine Berufskrankheit, wendet sich an seinen Unfallversicherungsträger. Auch Krankenkassen, Ärzte oder die Agentur für Arbeit dürfen einen solchen Verdacht anzeigen. Der Versicherungsträger veranlasst dann Untersuchungen. Zunächst am Arbeitsplatz, wo zum Beispiel bei Schwerhörigkeit eines Patienten der Lärmpegel ermittelt wird, und am Kranken selbst. Die Untersuchungen sollen den Nachweis bringen, dass zwischen Arbeit und Krankheit tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang besteht.

    Spricht alles für eine Berufskrankheit, kommt der Unfallversicherungsträger für Rehabilitationsmaßnahmen auf. Ziel ist die Heilung des Patienten, ein Verschwinden oder eine Milderung der Symptome. Die Arbeitsfähigkeit kann auch durch Umsetzung innerhalb des Betriebes, eine Umschulung oder die Änderung des Arbeitsumfeldes des Erkrankten wieder hergestellt werden.

    Erst bei bleibenden Schäden gibt es eine BK-Rente, gestaffelt nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Diese muss mindestens 20 Prozent betragen. Ein dauerhaft sicheres Einkommen ist die BK-Rente nicht unbedingt. Alle drei bis fünf Jahre werden Nachuntersuchungen angesetzt.

    (der Original-Artikel ist hier nachzulesen: http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/wirtschaft/vwl/deutschland/73106 )
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden