Behindertenausweis Hallo Chrissi, ich kann schon verstehen, dass Du das für und wieder eines Behindertenausweises überdenken möchtest. Sicherlich hat ein Behindertenausweis nicht nur (die bereits beschriebenen) Vorteile, aber man sollte jedoch nicht die Nachteile übersehen. Der große Nachteil ist, dass Du, wenn Du den Behindertenausweis bei einer Bewerbung (Privatwirtschaft) angibst, wirst Du kaum einen Job bekommen. Die Arbeitgeber scheuen die erschwerten Bedingung die auf sie zukommen, wenn man einen anerkannten Behinderten einstellt. Allerdingst must Du bei einer Bewerbung nicht zwingend angeben, dass Du als Behinderter anerkannt wurdest - man hat dann allerdingst auch keinen Anspruch auf den verbesserten Kündigungsschutz und den Mehrurlaub. Man sollte sich halt vorher überlegen, ob man lieber arbeiten möchte und dann zunächst (z.B. bis die Probezeit beendet ist) auf zusätzliche Rechte verzichtet oder lieber weiter nach Arbeit suchen möchte. Gruß Birgit
Moin, @trombone: da muss ich dir widersprechen. Du bist verpflichtet deinem Arbeitgeber VOR Vertragsunterzeichnung darüber in Kenntnis zu setzen. Sollte man dies unterlassen, ist dieser berechtigt dich fristlos zu entlassen, auch nach der Probezeit noch! Bis dann Biglia
mooooment mal ganz so dramatisch ist´s nun auch wieder nicht. Solange Du die Schwerbehinderten-Rechte nicht in Anspruch nehmen willst, wird Dich niemand entlassen (und würde im Falle dessen einen Dämpfer vom Arbeitsgericht bekommen). Gruß, KU
Hallo Ku, es ist zwar nicht genauso wie Biglia es schriebt, aber ähnlich. Wenn der zukünftige Arbeitgeber fragt, ist man wohl verpflichtet die Schwerbehinderung anzugeben. Ansonsten drohen eventuell unangenehme Konsequenzen. Nachstehend ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes. "Ein schwerbehinderter Bewerber ist nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über seine Behinderung ungefragt aufzuklären. Der Arbeitgeber darf sich aber nach einer eventuellen Schwerbehinderung erkundigen. Diese Frage muss der Bewerber wahrheitsgemäß beantworten. Sagt er die Unwahrheit, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Anfechtungsfrist: 1 Jahr ab Entdeckung der Täuschung. Dies gilt selbst dann, wenn die Behinderung die Eignung des Bewerbers für die angestrebte Tätigkeit nicht beeinträchtigt (hier: Reinigungskraft war auf einem Auge blind). " Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 2 AZR 923/94 Gruß aus Berlin Jörg
Renteneintritt Hallo Chrissi, bin neu hier und somit erst jetzt auf deinen Beitrag gestoßen. Was bisher noch nicht erwähnt wurde, ist, dass man ab einem GdB von "50" ab 63 Jahren in Rente gehen kann ohne Abschlag. Denn wir Frauen dürfen ja jetzt normalerweise auch erst mit 65 in Rente. Ohne Behinderung kann man zwar auch mit 63 in Rente gehen, hat aber einen Rentenabschlag von 10,2%. Wenn man bereits mit 60 in Rente gehen will, beträgt der Abschlag sogar 18%. Bei einem GdB von mind. 50 hat man beim Renteneintrittsalter von 60 Jahren nur einen Abschlag von 10,2% viele grüße von pumuckl
Hallo zusammen, habe vor ca. 3 Wochen auch den Antrag auf einen Schwerbehindertenpass gestellt und bisher natürlich noch keine Antwort bekommen. Ich habe versucht, mich im Internet schlau zu machen, war aber nicht sehr erfolgreich. Weiß jemand von Euch, ob die österreichischen Eingruppierungen etwa denen in Deutschland entsprechen? Kann mir überhaupt jemand sagen, wie es hier läuft? Werden die einzelnen Behinderungen aufaddiert, oder ist der schwerste Behinderungsgrad ausschlaggebend? Ich habe wirklich keine Ahnung ... Liebe Grüße aus dem sonnigen Tirol von Monsti
Grad der Behinderung Hallo Monsti, leider kann ich dir nicht sagen, ob die Regelung in Österreich die gleiche ist wie in Deutschland oder nicht, ich weiß nur soviel, dass nicht alle Einschränkungen aufaddiert werden. Ich kann dir sagen, wie es bei mir bewertet wurde. Das weiß ich deshalb, weil ich gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt habe, dann bekommt man Einsicht in die Unterlagen. Genauer gesagt, mein Rentenberater, der mir beim Stellen des Antrags behilflich war. Stellungnahme des Gutachters: Funktionsbehinderung bd. Hüftgelenke, bd. Kniegelenke+Schulter-Arm-Syndrom: GdB 30, Stimmbandlähmung rechts: GdB 20, Degenerative Veränderungen der Wirbelsäule und Wirbelsäulenverformung: GdB 20, chronisch venöse Insuffizens beidseitig: GdB 20, Kopfschmerzsyndrom: GdB 20, hyperreagibles Bronialsystem und chronische Bronchitis: GdB 20, der Bluthochdruck wurde mit einem GdB von 10 bewertet. Wundere dich nicht, alles zusammen ergäbe einen GdB von 140. Mein Rentenberater erklärte mir, dass ein GdB von 10 gleich unter den Tisch fällt. Bei den anderen Behinderungen kann sein, dass sie zum Teil die gleiche Einschränkung bedeuten. Deshalb bekommt man wieder was gestrichen. Also mit den restlichen 130 habe ich im Endeffekt einen GdB von 50 anerkannt bekommen. Mein Berater ist der Meinung, dass dies zu wenig ist und deshalb habe ich Einspruch eingelegt. Das war Ende November. Bis heute habe ich noch keinen Bescheid. Das daaaaauuuuuert. Beim ersten Antrag hatte ich Glück, ich bekam schon nach 8 Wochen Bescheid. Du musst dich also gedulden. Falls du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist, kann dir vielleicht auch jemand helfen in deiner Nähe. Erkundige dich mal bei der KK oder dem Rentenversicherungsträger, beim Versorgungsamt oder bei einem Sozialberater, wie es ihn in jeder Kurklinik gibt. Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen. Viele Grüße und viel Glück pumuckl
Hallo merre, den Parkausweis gibt es generell erst ab "AG" - es gibt zwar einige Kommunen, bei denen man mit "G" eine Art Ausnahmegenehmigung beantragen kann, dies ist aber nicht überall der Fall - und um "AG" zu bekommen muss man (zumindest bei uns in der Gegend) schon beide Beine "ab" haben. Gruß Birgit
hi ich beschäftige mich /hab ich besser her nicht damit, denn alle meinten im moment bruach ich sowas nicht, hab keine vorteile. erst wenn ich ne ausbildung oder nen arbeitsplatz hab sollte ich sowas beantragen. was meint ihr denn dazu. wieviel würd man den so bekommen (psa, syringomyelie, chrondopathia pattelae, allergien, aussenmeniskusteilresition rechts)? lg schnulli
Hallo zusammen, seit 2 Wochen habe ich meinen im März beantragten Behindertenpass, und zwar mit 70%. Neben dem Anspruch auf ein Gratis-Autobahnpickerl wird mir die KFZ-Steuer gänzlich erlassen (Ösiland). Ebenfalls kann ich eine Befreiung von der Telefon-Grundgebühr beantragen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln zahle ich auch deutlich weniger. Ab welchem Behindertengrad all diese Vergünstigungen gewährt werden, weiß ich leider nicht ganz genau, habe was von mind. 60% im Hinterkopf. Wie gesagt, bin mir nicht sicher. Für mich lohnt sich der Ausweis auf jeden Fall, zumal ich ohne ihn schon mal nicht in den Genuss des Euroschlüssels für Behinderten-WCs käme. Steuerliche Vergünstigungen habe ich nicht, da ich auch Pflegegeld beziehe. Liebe Grüße von Monsti
den euroschlüssel... meinst du monsti,denn können wir deutschen uns auch bei euch bestellen für einen evtl. urlaub? denn hier ist es ja der behinderten-wc-schlüssel und wird im ausland noch nicht diese akzeptanz haben..... allerdings werden unsere prozente anders bewertet wohl als eure....keine ahnung.... lg liebi
Euro-Schlüssel Hi Liebi, soweit ich informiert bin, sind der Euro-Schlüssel bei uns und der Behinderten-WC-Schlüssel in Deutschland identisch. Das heißt, dass der deutsche WC-Schlüssel auch hier in Ösiland passen müsste. Bezüglich der Behindertengrade gibt es auch keinen Unterschied zwischen Deutschland und Österreich, wohl aber in der Pflegegeld-Regelung (hier gibt es 7 Pflegestufen, in Deutschland nur 3). Grüßle von Monsti
hi, ich schiebs nun seit 1 jahr vor mir her, war wohl ne psychische barriere, aber heute hab ich mir vorgenommen: heute fang ich an, ich werde meine unterlagen sortieren und ihn beantragen. ich hab zwar noch keine ahnung wie ich vorgehen muss, was zusammensuchen, ob ich die ärzte vorher anschreiben sollte, mal gucken, wo ich noch hilfreiche tipps herbekomme. irgendwie ist es eine lästige aufgabe aber ich könnte ihn, den ausweis, doch schon brauchen. damit wär der sonntag dann auch verplant marie
hier mal ein link wo vieles zusammengefaßt ist... liebe marie, schau mal hier: http://rheuma-online.de/phorum/showpost.php?p=101979&postcount=15 und hier mal der link wo man sich die broschüre rund um das thema behinderung (ist dsa arbeitsheft 9 "behinderung und ausweis" und das arbeitsheft14 "nachteilsausgleiche für behinderte menschen")beim integrationsamt bestellen kann: http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=11056 (der link steht auch in dem beitrag). bist du beim vdk mitglied? solltest du evtl.überlegen dort einzusteigen...denn die werden diesen antrag für dich übernehmen. wenn du fragen hast, kannst du mir auch gerne eine pn schicken. (oder schau auch mal in den beiträgen von wolle...der hat dazu glaube ich auch mal was geschrieben...). viel glück liebi
liebe liebi, danke schon mal für die tipps und links den antrag vom vdk hab ich mir schon zuschicken lassen, muss ihn nur noch posten... dass die den ausweis beantragen wusste ich nicht, werde dort gleich morgen anrufen. ich könnte mir allerdings denken, dass es eine wartezeit von zb 3 monaten gibt, in denen man erstmal mitglied sein muss? ich werde mich mal auf die suche nach beiträgen von wolle machen, und danke für die persönliche nachfrage per pn ich werde das gern in anspruch nehmen, wenn es denn soweit ist uff, so ein papierkram, aber muss wohl sein marie
schau mal... hab meinen antrag auch über den vdk gemacht: http://rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=13265 und der wolle wird dir sicherlich mal für fragen zur seite stehen. hat er ja öffentlich angeboten. dir toi toi toi liebi
site für die nachteilsausgleiche....zusätze http://www.global-help.de/wissenswertes/merkzeichen-abhaenige-nachteilsausgleiche/9/0.htm oder aber hier http://www.versorgungsverwaltung-baden-wuerttemberg.de/vvbw/feststellgschwbg.html#m und hier nochmal eine sehr schöne übersicht dazu: http://www.versorgungsverwaltung-baden-wuerttemberg.de/downloads/nachteilsausgleiche.pdf das war es mal wieder von heute... biba und winke liebi