Wann Rentantrag stellen?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von bambi7876, 9. Mai 2005.

  1. Trixi

    Trixi (vor)laut

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    Hallo Bambi,

    ich hab mal ne ganz blöde Frage. Ich kenne mich im deutschen Rentensystem ohnehin nicht aus, daher kann ich deine Situation nur schwer beurteilen - aber wenn lt Rheumatologin und anderen Ärzten eine Reha wenig gewinnbringend sein würde und auch eine Umschulung kaum machbar, da eigentlich kein Beruf zur Verfügung steht, dann stelle ich mir deine körperliche Situation sehr schwierig vor. Wie machst du das dann mit dem Baby? Wer versorgt es? Lebst du in einer Partnerschaft? Arbeitet dein Partner?

    Ich weiß - diese Fragen passen nicht sehr gut hierher. Aber da ich derzeit selbst über Familienplanung intensiv nachdenke und mir über die Frage "Wer versorgt das Baby" seit Monaten den Kopf zerbreche, würde mich das sehr interessieren.

    Alles Gute
    Trixi
     
  2. bambi7876

    bambi7876 Guest

    Das ich solange im ö.D bin hat nichts damit zu tun, daß ich unkündbar bin, denn es gibt Ämter mit Sondergenehmigungen, die Zeitverträge bis sonstwann ausstellen können.
    Ich habe meine Ausbildung bei einer Kommune gemacht, aber als Beamtin auf Widerruf ist man genauso kündbar wie jeder andere auch. Also bin ich beim NLS in Hannover gelandet und habe dort 6 Jahre lang mit Zeitverträgen gearbeitet. Ganz einfach.
    Erst informieren und dann ureteilen sage ich nur.
    Schönen Tag noch
     
  3. pettersilia

    pettersilia Teufele

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    @ Diana,

    es hat niemand über dich geurteilt, nur...
    wir haben uns halt gewundert, dass das bei dir alles so anders läuft.

    Grüßle - Mary

     
  4. Uschi

    Uschi in memoriam † 18.7.18

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    Rentenantrag wann ??

    Hi Bambi,

    also, einen Antrag auf Rente sollte man dann stellen, wenn der Gesundheitszustand nach Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten nicht wiederherstellbar ist und damit eine Eingliederung in den Arbeitsprozess auf Dauer nicht sinnvoll erscheint.

    Dauerhaft krank ist man, wie alle bestätigen können, wenn man weniger als oder max. 3 Stunden tglich arbeiten kann, d.h. ausserhalb des Hauses arbeiten. Dies muss durch Gutachter belegt sein, die wiederum sich auch an den Unterlagen der laufenden Behandlungen orientieren und die BfA/LVA entscheidet danach, wohin sie geht.

    Rehamaßnahmen können, müssen aber nicht genehmigt werden. Die sind immer abhängig von den ärztlichen Belegen.

    Umschulungen sind nur dann sinnvoll, wenn dadurch eine Möglichkeit gegeben ist, den bestehenden Gesundheitszustand ohne Beeinträchtigung zu nutzen.

    Ist dies alles nicht machbar, geht man in Rente -oder auch nicht :eek:

    Du solltest erstmal alle deine Mutterschutzzeiten nutzen und dann sehen, wo du stehst. Wenn du dir deine Rente bereits hast errechnen lassen, dann ist es ok. Die Basis sind ja 5 Jahre bzw.60 Monate eingezahlte Sozialbeiträge - dann ist man rentenberechtigt.

    Grundsätzlich kann jeder Kranke jederzeit einen Antrag stellen !

    Ich wünsche dir alles Gute.

    Pumpkin
     
  5. Drea1978

    Drea1978 Neues Mitglied

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    Dresden
    Hallo Uschi,

    Deine Aussage, man muss erst 5 Jahre bzw.60 Monate eingezahlte Sozialbeiträge haben und dann ist man rentenberechtigt kann aber nicht ganz hinhauen.

    Denn ich bekomme seit 6 Jahren Rente und hab vorher bloss eine Ausbildung von 31/2 Jahren gemacht.

    Viele Grüsse
    Drea

     
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