Vorteile bei Bewilligung von Parkerleichterungen außerhalb der aG-Regelung in NRW

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von kukana, 25. September 2004.

  1. roland2

    roland2 Neues Mitglied

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    Hallo,

    ich hatte seither 100% + G + B. Und mir ging's gut damit, bis ...

    Als ich an Silvester 2004, nachts um 21:30 einen Strafzettel bekam, weil ich im Parkverbot, aber an einer ganz unkritischen Stelle, stand, habe ich mich so geärgert, dass ich eine Ausnamegenehmigung beantragt habe.

    Ein Antrag auf die Parkerleichterung wurde vom Landratsamt aber abgelehnt. Warum kann keiner nachvollziehen.

    Da habe ich mich wiederum so geärgert, dass ich, wiederum beim Landratsamt, eine Anerkennung meiner Gehbehinderung zu 80%, beantragt habe. Dazu habe ich auch ein Schreiben meines behandelnden Arztes beigelegt.

    Dann kam die Überaschung. Ich bekam, ohne es beantragt zu haben, aG zugesprochen und zusätzlich einen unbefristeten Ausweis. Den blauen E-Parkausweis konnte ich dann auch gleich abholen. Tz..., Behörden *kopfschüttel*.

    Seither parke ich überall, wo's Platz hat. Außer in Feuerwehrzufahrten gibt's da auch keine Probleme.

    Also Kopf hoch. Es kann noch alles gut werden.

    Nochwas. Es gibt eigentlich immer genügend Behindertenparkplätze. Und wenn nicht so viele Ärsc.e (sorry) unberechtig drauf stehen würden, wären auch immer genügend davon frei.

    Viele Grüße
    Roland
     
  2. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    hallo roland2

    das mit der anerkennung zu 80% hab ich nicht so recht verstanden. ich hatte ja auch eine parkerleichterung beantragt und dem wurde nicht entsprochen und da schrieb ich einen widerspruch...aber seitdem hab ich davon nichts mehr gehört....

    also, immer her mit den tipps..;)

    tja, nachvollziehen kann man solche dinge wohl kaum, da hast du recht.

    liebi
     
  3. roland2

    roland2 Neues Mitglied

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    Hallo,

    soweit mir bekannt ist, muss zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, das Merkmal G vorhanden sein. Gleichzeitig muss aber auch mindestens ein Grad der Behinderung von 80%, der rein aus der Gehbehinderung resultiert, vorhanden sein.

    Viele Grüße und viel Glück
    Roland
     
  4. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    wie werde ich ...

    sowas denn gewahr roland2? also meine hauptproblematik war schon vorher das gehen und nun sind auch noch die heftigen schmerzen hinzu gekommen.

    werde wohl mal selber in dortmund vorbeirollatoren müssen...

    grüßle
    liebi
     
  5. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Liebi,

    bei mir (auch NRW) war es kein Problem. Ich bin zur Stadt gegangen, habe meinen Bescheid vom VA mit 80% + "G" und eine Bescheinigung vom Arzt, dass ich keine 100m laufen kann vorgelegt und bekam prompt die Parkerleichterung, da diese Vorraussetzungen erfüllt sein müssen.

    Viele Grüße und viel Erfolg
    Jürgen
     
  6. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

    Registriert seit:
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    aber hier

    lieber jürgen ist es so (hab gerade nochmal mit der stadt gesprochen) das sie den antrag an das versorgungsamt als stellungsnehmender stelle weiter leiten müssen...und somit nützt mir die bescheinigung, die ich letztes jahr bereits eingereicht habe (von meinem doc, das ich keine 100 m mehr laufen kann...-alles in vorgegebener zeit-) leider nichts mehr.

    kannst du mir bitte mal deine stadt per pn nennen?
    mußtest du nur das attest und deinen ausweis vorlegen?

    es ist eine krux mir diesen anträgen und unterschiedlicher handhabung....

    liebi, die richtig sauer wird
     
  7. kukana

    kukana in memoriam †

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    erweiterte Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

    Ausnahmegenehmigung zum gebührenfreien Parken
    Schwerbehinderten, die wegen starker Behinderung beider Hände die Parkuhr,
    Parkscheinautomaten oder Parkscheibe nicht bedienen können, kann auf der Grundlage der
    §§ 46.4a und 46.4b der Straßenverkehrsordnung erlaubt werden, an Parkuhren oder
    Parkscheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhalteverbot ohne Benutzung der
    Parkscheibe zu parken. Die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen werden auf Antrag
    von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde erteilt und gelten für das ganze Bundesgebiet.

    Quelle
     
  8. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    danke

    kuki,

    für diesen hinweis.hoffentlich gestaltet sich diese ausnahmegenehmigung nicht auch als so witzlos, wie mit der, wo menschen mit G und 80 % kein aG aber eine parkgenehmigung bekommen können.

    dies alles muss ja das versorgungsamt bestätigen und da wird es oft eine unüberwindbare brücke.
    für alle, die es brauchen...viel glück.

    schönes wochenende.

    liebi
     
  9. kukana

    kukana in memoriam †

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  10. liebelein

    liebelein Carpe Diem.....

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    ...

    vielen dank kuki.

    finde die seite auch sehr interessant.

    schönes WE

    liebi

    p.s. untersch.regelungen gab es auch damals, aber irgendwie legen die es auch immer anders aus...
     
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