Hallo liebe Leute ,
gestern war ich zu einer Infoveranstaltung zum Thema selbstbestimmte Vorsorge. Ich würde gerne darüber berichten,was ich dort erfahren habe. Vielleicht könnt ihr ja zu dem Thema etwas ergänzen oder berichtigen und davon erzählen,wie ihr damit umgeht,wenn man durch Krankheit oder Unfall nicht mehr selber entscheiden kann.
Es wird unterschieden zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht wird in der Regel so entworfen,dass sie die Regelung von Entscheidungen bezüglich des Vermögens des Vollmachtgebers und Entscheidungen, die den persönlichen Bereich betreffen,umfaßt,z.B.:
Gesundheitsfürsorge
Vermögensverwaltung
Regelung des Aufenthaltortes
Bevollmächtigung zur Einsichtnahme in die Krankenakte
Mitbestimmungsrecht des Bevollmächtigten in Fragen der Heilbehandlung
Es ist natürlich jedem überlassen,wie weitgehend er die Vollmacht erteilt.
Die Vorsorgevollmacht macht den Bevollmächtigten sofort handlungsfähig. Es ist also sehr gut zu überlegen,wem man diese erteilt,auch wenn sie jederzeit widerrufen werden kann. In dem Fall muss dann aber die Urkunde von dem Bevollmächtigten zurückgefordert werden.
Mit der Betreuungsverfügung kann man Einfluss nehmen auf die Entscheidung des Gerichts,welche Person Betreuer werden soll,denn mit einer Vorsorgevollmacht wird erstmal nur ein Bevollmächtigter jedoch kein Betreuer festgelegt. Ein Betreuer wird vom Amtsgericht eingesetzt,wenn die Vorsorgevollmacht für bestimmte Punkte nicht ausreicht,weil diese z.B. in der Vollmacht nicht berücksichtigt wurden. Um zu verhindern,dass ein Fremder zum Betreuer durch das Gericht eingesetzt wird,kann man bestimmen,dass der Vorsorgebevollmächtigte zum Betreuer bestellt werden soll.
Mit der Patientenverfügung werden Anweisungen zur medizinischen Behandlung für dem Fall getroffen,in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit,etwa aufgrund von Bewußtlosigkeit vorliegt,dabei müssen alle Maßnahmen,die getroffen bzw. unterlassen werden sollen detailliert aufgeführt werden, wie z.B. das Unterlassen künstlicher Ernährung usw.
Die Umsetzung dieses Patientenwillens überwacht der Vorsorgebevollmächtigte,wenn keiner vorliegt , der gesetzliche Betreuer.
Deshalb ist es sinnvoll,Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Betreuungsverfügung in einer Vollmachtsurkunde zu kombinieren,anderenfalls entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer.Sicher rechtlich bindend sind alle Verfügungen und Vollmachten nur,wenn sie notariell beglaubigt sind. So können z.B. Immobiliengeschäfte und Bankangelegenheiten nur mit notariell beglaubigter Vollmacht durchgeführt werden.
Außerdem macht ein Eintrag im zentralen Vorsorgeregister Sinn,damit öffentliche Stellen und Krankenhäuser jederzeit Zugriff darauf haben.
Ich hoffe,ich hab nichts vergessen
Liebe Grüße von Talea
gestern war ich zu einer Infoveranstaltung zum Thema selbstbestimmte Vorsorge. Ich würde gerne darüber berichten,was ich dort erfahren habe. Vielleicht könnt ihr ja zu dem Thema etwas ergänzen oder berichtigen und davon erzählen,wie ihr damit umgeht,wenn man durch Krankheit oder Unfall nicht mehr selber entscheiden kann.
Es wird unterschieden zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht wird in der Regel so entworfen,dass sie die Regelung von Entscheidungen bezüglich des Vermögens des Vollmachtgebers und Entscheidungen, die den persönlichen Bereich betreffen,umfaßt,z.B.:
Gesundheitsfürsorge
Vermögensverwaltung
Regelung des Aufenthaltortes
Bevollmächtigung zur Einsichtnahme in die Krankenakte
Mitbestimmungsrecht des Bevollmächtigten in Fragen der Heilbehandlung
Es ist natürlich jedem überlassen,wie weitgehend er die Vollmacht erteilt.
Die Vorsorgevollmacht macht den Bevollmächtigten sofort handlungsfähig. Es ist also sehr gut zu überlegen,wem man diese erteilt,auch wenn sie jederzeit widerrufen werden kann. In dem Fall muss dann aber die Urkunde von dem Bevollmächtigten zurückgefordert werden.
Mit der Betreuungsverfügung kann man Einfluss nehmen auf die Entscheidung des Gerichts,welche Person Betreuer werden soll,denn mit einer Vorsorgevollmacht wird erstmal nur ein Bevollmächtigter jedoch kein Betreuer festgelegt. Ein Betreuer wird vom Amtsgericht eingesetzt,wenn die Vorsorgevollmacht für bestimmte Punkte nicht ausreicht,weil diese z.B. in der Vollmacht nicht berücksichtigt wurden. Um zu verhindern,dass ein Fremder zum Betreuer durch das Gericht eingesetzt wird,kann man bestimmen,dass der Vorsorgebevollmächtigte zum Betreuer bestellt werden soll.
Mit der Patientenverfügung werden Anweisungen zur medizinischen Behandlung für dem Fall getroffen,in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit,etwa aufgrund von Bewußtlosigkeit vorliegt,dabei müssen alle Maßnahmen,die getroffen bzw. unterlassen werden sollen detailliert aufgeführt werden, wie z.B. das Unterlassen künstlicher Ernährung usw.
Die Umsetzung dieses Patientenwillens überwacht der Vorsorgebevollmächtigte,wenn keiner vorliegt , der gesetzliche Betreuer.
Deshalb ist es sinnvoll,Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Betreuungsverfügung in einer Vollmachtsurkunde zu kombinieren,anderenfalls entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer.Sicher rechtlich bindend sind alle Verfügungen und Vollmachten nur,wenn sie notariell beglaubigt sind. So können z.B. Immobiliengeschäfte und Bankangelegenheiten nur mit notariell beglaubigter Vollmacht durchgeführt werden.
Außerdem macht ein Eintrag im zentralen Vorsorgeregister Sinn,damit öffentliche Stellen und Krankenhäuser jederzeit Zugriff darauf haben.
Ich hoffe,ich hab nichts vergessen
Liebe Grüße von Talea
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