malchatun
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Hallo,
bei mir ist es nun soweit: Die DRV hat meinem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben "grundsätzlich" zugestimmt. Meine Hausärztin hat den Stufenplan ausgefüllt. Demnach soll ich ab 1. Juni für 2 Stunden täglich wieder einsteigen.
Nun brauche ich aber noch eine Aufgabe, immerhin war ich seit Februar 2008 nicht mehr im Büro. Ich habe meine Stelle noch. Mein Chefs wollen mich wieder haben und unterstützen mich auf alle Fälle. Diese Woche will mein Chef einem unserer Kunden ein Angebot machen, in dem Projekt, in dem ich vor meiner Erkrankung auch schon gearbeitet habe.
Falls das nicht klappen sollte - das hängt ja nun von unserem Kunden ab - und mein Arbeitgeber kann mich nicht sofort wieder beschäftigen, sehe ich ein wenig alt aus. Ich bekomme kein Krankengeld mehr, und mein ALG läuft Mitte Juni auch aus, dann müsste ich HartzIV beantragen.
Deswegen habe ich meinen Chefs den Vorschlag gemacht, dass ich erst einmal meinen alten Urlaub nehmen könnte - den von 2008 und 2009. Das ist ja möglich.
Aber: Zum einen streitet mein Chef ab, dass das möglich ist. Urlaub kann man nur bekommen, wenn man voll arbeitsfähig ist. Das stimmt nicht, ich weiß...
Ich habe mich darauf hin noch mal beim Integragtionsfachdienst erkundigt. Die Beraterin bestätigte mir, dass mir der alte Urlaub zusteht, aber mein Arbeitgeber kann ihn mir auch auszahlen, wenn er nicht will, dass ich ihn nehme.
Sie hat weiterhin bei der DRV nachgefragt, ob man alten Urlaub vor der stufenweise Wiedereingliederung nehmen darf. Die Antwort: Nein! Man sei ja nicht arbeitsfähig, und die Wiedereingleiderung muss spätestens 14 Tage nach der Reha beginnen.
Was soll denn das? Meine Reha war im Juni 2009! Danach wurde ich auf dem Arbeitsamt als arbeitssuchend geführt. Trotzdem hat mich das Arbeitsamt erst im Oktober 2009 aufgefordert, den Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV zu stellen. Die DRV hat fast 5 Monate gebraucht, um meinen Antrag zu bearbeiten. Wie soll das funktionieren, dass ich 14 Tage nach der Reha die Wiedereingliederung beginne? Und warum kann ich nicht erst noch meinen alten Urlaub nehmen, falls es mit einer Wiederbeschäftigung nicht gleich klappt? Bevor ich HartzIV beantragen muss?
Wisst ihr da mehr?
Liebe Grüße
von Katrin
bei mir ist es nun soweit: Die DRV hat meinem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben "grundsätzlich" zugestimmt. Meine Hausärztin hat den Stufenplan ausgefüllt. Demnach soll ich ab 1. Juni für 2 Stunden täglich wieder einsteigen.
Nun brauche ich aber noch eine Aufgabe, immerhin war ich seit Februar 2008 nicht mehr im Büro. Ich habe meine Stelle noch. Mein Chefs wollen mich wieder haben und unterstützen mich auf alle Fälle. Diese Woche will mein Chef einem unserer Kunden ein Angebot machen, in dem Projekt, in dem ich vor meiner Erkrankung auch schon gearbeitet habe.
Falls das nicht klappen sollte - das hängt ja nun von unserem Kunden ab - und mein Arbeitgeber kann mich nicht sofort wieder beschäftigen, sehe ich ein wenig alt aus. Ich bekomme kein Krankengeld mehr, und mein ALG läuft Mitte Juni auch aus, dann müsste ich HartzIV beantragen.
Deswegen habe ich meinen Chefs den Vorschlag gemacht, dass ich erst einmal meinen alten Urlaub nehmen könnte - den von 2008 und 2009. Das ist ja möglich.
Aber: Zum einen streitet mein Chef ab, dass das möglich ist. Urlaub kann man nur bekommen, wenn man voll arbeitsfähig ist. Das stimmt nicht, ich weiß...
Ich habe mich darauf hin noch mal beim Integragtionsfachdienst erkundigt. Die Beraterin bestätigte mir, dass mir der alte Urlaub zusteht, aber mein Arbeitgeber kann ihn mir auch auszahlen, wenn er nicht will, dass ich ihn nehme.
Sie hat weiterhin bei der DRV nachgefragt, ob man alten Urlaub vor der stufenweise Wiedereingliederung nehmen darf. Die Antwort: Nein! Man sei ja nicht arbeitsfähig, und die Wiedereingleiderung muss spätestens 14 Tage nach der Reha beginnen.

Was soll denn das? Meine Reha war im Juni 2009! Danach wurde ich auf dem Arbeitsamt als arbeitssuchend geführt. Trotzdem hat mich das Arbeitsamt erst im Oktober 2009 aufgefordert, den Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV zu stellen. Die DRV hat fast 5 Monate gebraucht, um meinen Antrag zu bearbeiten. Wie soll das funktionieren, dass ich 14 Tage nach der Reha die Wiedereingliederung beginne? Und warum kann ich nicht erst noch meinen alten Urlaub nehmen, falls es mit einer Wiederbeschäftigung nicht gleich klappt? Bevor ich HartzIV beantragen muss?
Wisst ihr da mehr?
Liebe Grüße
von Katrin


