Hallo Savolo,
ich möchte jetzt auch meinen Senf dazu abgeben.
Auch ich besitze einen Schwerbehindertenausweis (GdB 60). Ich finde, dass meine Entscheidung, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, richtig war.
Als ich damals meine Abschlussprüfung gemacht habe, waren auch noch einige andere Auszubildende mit dabei, die eine Prüfungszeitverlängerung beantragt und dann auch bekommen haben, aufgrund ihrer Behinderung. Soweit ich weiß, brauchten sie nur eine Bestätigung von einem Arzt. Ein Schwerbehindertenausweis war hierfür nicht erforderlich, wenn ich mich noch richtig erinnern kann. (Ich machte meine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk. Dort werden Auszubildende, die körperlich eingeschränkt sind, ausgebildet. Die Ausbildung wird dann auch vor der IHK beendet. Die Prüfungen sind genau die gleichen, wie man sie in jedem anderen Betrieb macht. Auch das Procedere und auch die Zeit dafür ist die gleiche, außer, man hat eine Prüfungszeitverlängerung genehmigt bekommen. Bei einer Prüfungszeitverlängerung wird im IHK-Zeugnis ein Vermerk darüber gemacht.)
Ob dein Sohn beim Studieren Vorteile hat, weiß ich nicht so genau. Ihr könntet euch ja mal da informieren, wo er studiert. Vielleicht kann dir da auch das Arbeitsamt oder die Stadtverwaltung weiter helfen. Da bin ich mir aber auch nicht sicher. Ein Versuch wäre es aber dennoch Wert.
Ich könnte dir jetzt auch noch ein Beispiel sagen, wo mir der Schwerbehindertenausweis geholfen hat. Wie ich oben bereits geschrieben habe, absolvierte ich meine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk. Vor 2 Jahren etwa, habe ich mich im öffentlichen Dienst beworben. In der Stellenausschreibung stand, dass Behinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Den Spruch kennt ihr sicherlich. Bei den Bewerbungsunterlagen erwähnte ich anfangs nicht, dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe. Von dem Personalchef bekam ich einige Tage später eine Mail, wo er mich gefragt hat, ob ich einen Schwerbehindertenausweis besitze. Natürlich habe ich mich schon irgendwie gewundert, wie der Personalchef darauf kommt, dass ich vielleicht einen Schwerbehindertenausweis haben könnte. Als ich die Mail dann weiter gelesen habe, stand da, dass der Personalchef davon aus geht, da er gesehen hat, dass ich meine Ausbildung im Berufsbildungswerk absolviert habe. Da ich zu dieser Zeit einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen musste, teilte ich dem Personalchef per Mail mit, dass das Ergebnis noch aus steht. (Irgendwie gabs Probleme mit meinem "alten" Schwerbehindertenausweis. Deswegen habe ich auch einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragt). Als ich dann ein Schreiben vom Versorgungsamt bekommen habe, dass ich jetzt 60 GdB habe, informierte ich den Personalchef erneut und sagte ihm, dass ich eine Ausweis-Kopie dann noch nachreichen werde, da es ja auch einige Zeit andauert, bis ich den Schwerbehindertenausweis in Händen halten würde. Eine Ausweis-Kopie habe ich dann sofort nachgereicht.
Bei meinem Vorstellungsgespräch, das ich dann hatte, war ein netter Herr von der Schwerbehindertenvertretung mit dabei. Scheinbar habe ich bei dem Vorstellungsgespräch so sehr überzeugt, dass sie mich unbedingt einstellen wollten. Das erfuhr ich ein Tag nach dem Vorstellungsgespräch. Das ich bei dem Vorstellungsgespräch so sehr überzeugt habe, darüber war ich selbst total verwundert. Na gut, es sind zwar nur 20 Stunden wöchentlich, aber immerhin. 6 Monate war mein Arbeitsvertrag befristet. Seit über 1 1/4 Jahren habe ich jetzt sogar einen unbefristeten Arbeitsvertrag. STOLZ war ich dann aber auch sehr.

Leider hat sich darüber meine komplette Familie nicht gefreut.
Ein Betrieb muss entweder eine bestimmte Anzahl von Schwerbehinderten eingestellt haben oder Geld dafür bezahlen. Wohin man das Geld überweisen muss, weiß ich momentan nicht. Das wusste ich auch einmal.
Noch während meiner Ausbildungszeit mussten wir ein Bewerbungstraining über uns ergehen lassen. Wir unterhielten uns natürlich auch darüber, ob man in der Bewerbung und/oder im Vorstellungsgespräch seine Erkrankung erwähnen muss. Die Kursleiterin teilte uns für das Vorstellungsgespräch einen Zettel aus, auf dem steht, welche Fragen zulässig, im Ausnahmefall zulässig oder unzulässig sind. Diesen Zettel habe ich mir grad auch einmal her geholt, um nichts falsches zu sagen. Wenn der Arbeitgeber uns Erkrankte fragen sollte, ob wir eine Schwerbehinderung haben, dann müssen wir auf diese Frage nicht antworten. (Im Ausnahmefall zulässig. Das war bereits im Vorfeld angekreuzt.)
Ich finde schon, dass ein Schwerbehindertenausweis Vorteile, beruflich sowie privat, also hobbymäßig, hat. Da schon einige berufliche und auch private Vorteile genannt worden ist, möchte ich dahingehend auch nicht weiter darauf eingehen. Wenn du weitere Fragen bezüglich Vorteile hast, dann versuche sie, wenn möglich, genauer zu stellen. In einige Diskos komme ich auch mit meinem Schwerbehindertenausweis rein. In einige Andere jedoch nicht.
Liebe Grüße
sporzel
PS: Sorry, falls ich irgendetwas doppelt oder so, geschrieben habe. Es ist schon ziemlich spät.