Vor Ende der Krankengeldzeit Kündigung bekommen, was nun?

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Perkele, 9. September 2011.

  1. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Vorsicht! Wenn die 78 Wochen um sind, wirst Du kein Geld mehr bekommen, die AfA wird versuchen, Dich zur KK zurückzuschicken und dort ist der Anspruch für diese Krankheit ja verbraucht. Es gilt die 3-Jahres-Frist.

    http://www.pro-retina.de/beratung/soziales/krankengeld

    Du kannst Dich weiter krank schreiben lassen, aber die Afa hat in der Regel kein Interesse an Krankschreibungen und nach spätestens 6 Wochen wirst Du an die KK verwiesen, hast aber wegen der selben Erkrankung keinen Anspruch.

    Bist Du zum GA mußt, wird nichts passieren, danach stellst Du Dich dem Arbeitsmarkt im Rahmen des Gutachtens zur Verfügung und gut ist es.

    Du solltest Dir aber wirklich überlegen, ob Du den Rentenantrag stellst, in der Regel wird der erstmal abgelehnt und Du mußt in Widerspruch gehen und das dauert und dauert und der AlG-Anspruch läuft aus. Den Antrag kannst Du zurücknehmen, wenn Du arbeiten kannst und einen Job findest.

    LG
     
  2. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    Hallo

    von der Schweigepflicht entbinden mußt du so oder so. Da kommst du nicht drum rum. Entweder fürs Amt entbinden oder für die Rentenversicherung.

    LG
     
  3. Perkele

    Perkele Mitglied

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    Ok,danke das hilft mir jetzt weiter.

    Komme jetzt gerade mit einem Haufen Unterlagen von der AfA. Also was erwähnt wurde, bezüglich Freiwilligkeit bei der Schweigepflichtentbindung, ist nicht. Wurde klar gesagt, wenn ich nicht zustimme gibts kein Geld, soviel dazu.

    Muss mich jetzt mal durch die Papiere wälzen.

    EDIT: @Melanie
    Danke, hatte ich eben von der Afa erfahren.
     
  4. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Nordthüringen
    Das haben die gesagt? Offenbar lernen Sie von der DRV, die bearbeitet nichts ohne Schweigepflichtsentbindung. Schau drauf, ob irgendwo was von Pflicht steht und zwar mit Paragraph!
     
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Hallo Perkele,

    die entbindung von der Schweigepflicht bezieht sich aufdeine ärzte zur einholung von unterlagen zu deiner person (medizinische)diese werden dem medizinischen dienst des arbeitsamtes vorgelegt zur weiteren prüfung ob du

    a-weiter au bist und zwar länger als weitere 6 monate,
    das würde bedeuten du bekommst ggf. nach § 125 SGB III Übergangsgeld oder

    b-nicht weiter au und du kannst arbeitslosengeld 1 beantragen, auf dass du ggf. 12 oder 24 monate -je nach alter - anspruch hast,

    es sei denn-du hattest schon anspruch.

    ohne geld wirst du keinesfalls da stehen. wenn du kein anspruch mehr hättest (auf alg1 oder Übergangsgeld), gehst du automatisch in die zahlung zum alg 2 über (also hartz IV)

    wenn du magst kannst du auch eine pn schicken. ich antworte dir gern.

    lg sauri:)
     
  6. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Nordthüringen
    Hallo,

    wenn Du die Schweigepflichtsentbindungen unterschreibst, werden alle Befunde rangezogen, ob es Dir paßt oder nicht, auch von der DRV. Wenn Du sie erteilst, erteile sie nicht pauschal, sondern nur für die Ärzte, wo Du meinst, die Befunde können Dir nutzen.

    Und, Du kannst sehr wohl ohne Geld dastehen, H4 bekommt nämlich nicht jeder, da spielen viele Voraussetzungen, wie zB Partnereinkommen und Vermögen eine Rolle. Solltest Du kein H4 bekommen, bist Du nicht krankenversichert. Du bräuchtest dann eine Familienversicherung (wenn das möglich ist) bzw mußt Dich selbst versichern.

    LG
     
  7. dickekatze

    dickekatze Mitglied

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    97
    ende krankengeld

    hallo
    ich kann dir von mir berichten.dezember2010 bin ich ausgesteuert bin vorher rechtzeitig zum arbeitsamt.ich wußte da schon daß op ansteht hatte auf termin gewartet.da tritt dann so ein besonderer paragraph ein 125 heißt der.arbeitsamt überprüft das aber kriegst das bestimmt hast ja vorher gearbeitet.ich hatte dann im februar op war weiter krank u nächste op folgte im juni in der zeit reichte ich rente ein von mir aus u rief gleich rv an daß ich nicht zum gutachter kann weil ich op hab u nicht laufen kann.schweigepflichtsentbindung hab ich nur bei rentenantrag unterschrieben.arbeitsamt wollte gar keine.hatte im mai rente beantragt wurde nicht rückwirkend bezahlt im gegenteil erst ab september verstand ich auch nicht.hoffe hab dir etwas helfen können.laß nicht locker das wollen die nämlich.viel erfolg
    lg heike
     
  8. medikan

    medikan PSA/RA seit 2010

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    Ehrlichkeit währt am längsten

    Also ganz ehrlich... wenn ich manches hier lese......

    Meine Meinung:

    Du willst/brauchst Leistungen von irgendwoher, weil dein sch... Arbeitgeber dir gekündigt hat (solange wir ohne Rücksicht auf unsere Gesundheit buckeln, sind wir willkommen, ansonsten heißt es Tschüss... dabei kosten wir nach 6 Wochen Krankheit nichts).
    Wer etwas vom Vater Staat braucht (will) sollte meiner Meinung nach ehrlich sein. Entweder du kannst dich arbeitslos melden, stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung oder du kannst nicht arbeiten, bist krank geschrieben und reichst erst mal (!!!!!) die Rente ein. Auf keinen Fall würde ich an deiner Stelle der Arge (oder wie das nu heißt im Moment) sagen: ich kann arbeiten und in wirklich kannst du nicht und bist krank geschrieben. Nennt man dann Betrug oder Erschleichen von Leistungen. Du kannst mit deinen Ärzten reden, was die wie schreiben sollen. Aber die Schweigepflichtenbindung nicht unterschreiben, das geht nach hinten los.

    Ich bin erst 37 Jahre geworden, habe immer gearbeitet, gerne gearbeitet. Und mußte die Rente einreichen. Im Moment geht es nicht (hat 3 Monate Psychosomatik gebraucht, um das etwas einzusehen). Die Rente ist auf knapp 2 Jahre befristet. Die Zeit nutze ich, um "gesund" zu werden. Ich versuche, mir gutes zu tun. Dazu gehört allerdings auch ein 400 Euro Job. a) damit ich mehr Geld habe (bekomme 500 euro Rente) und b) weil ich mir ein Leben ohne zu arbeiten nicht vorstellen kann. Nach den 2 Jahren will ich wieder in meinem Job arbeiten. Das Arbeitsverhältnis ruht auch nur, die müssen mich wieder nehmen. Allerdings habe ich auch 60% Schwerbehinderung und habe das Anfang des Jahres meinem AG mitgeteilt

    Deine Situation ist sch....., ich verstehe das. Kämpfe immer noch damit, nicht arbeiten gehen zu können..... aber mir wäre es nie in den Sinn gekommen, irgendein Amt zu belügen oder Informationen vorzuenthalten.

    Überlege dir gut, was du machen möchtest. Was dir und deinem Körper gut tut....... bist du in nächster Zeit dazu in der Lage, zu arbeiten; wie stehen die Chancen? Sei ehrlich zu dir, egal wie weh es tut. Such dir jemanden zum Reden... guten Freund, der dich versteht oder halt einen Psychotherapeuten.

    Und halte uns auf dem Laufenden. Ich drücke dir die Daumen und wünsche dir gute Besserung und das du bald wieder arbeiten kannst Du schaffst das
     
  9. Perkele

    Perkele Mitglied

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    91
    Also erstmal geht es mir in keinster weise darum zu lügen und mir irgendwas zu erschleichen. Nichts würde ich lieber tun wie wieder Arbeiten zu gehen, ich Träume sogar gelegentlich davon. Es geht darum eben nur soviel wie nötig an Daten über mich Preiszugeben, da ich nicht möchte, das irgendein Sesselpupser von Beamter, sich die Informationen so zurecht legen kann wie er es braucht.

    Dies passiert nämlich im Moment (Stichwort Rehabericht), dieser wird jetzt nach Gutdünken ausgelegt. Werde jetzt wahrscheinlich doch EU-Rente beantragen, da alles andere nur rumgeeiere ist. Zur Zeit ist an eine Beschäftigung nicht zu denken, gehe auch davon aus das eine Vollzeitbeschäftigung in Zukunft nicht mehr möglich sein wird.
    Auch mein Ziel ist es irgendeine Art von Beschäftigung zu finden, da ich mir eine Leben ohne Arbeit auch nicht vorstellen kann. Das ist sowieso kein Leben, sondern nur ein Sterben auf Raten.
     
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