Volle EM-Rente! Hinzuverdienstgrenze?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Koala, 24. Juni 2008.

  1. Koala

    Koala Aktives Mitglied

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    4. November 2005
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    267
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    Niedersachsen
    hallo zusammen,

    ich habe eine frage zu der hinzuverdienstgrenze bei voller em-rente.

    ab august werde ich eine für 2 jahre befristet rente erhalten.
    bei mir wurde ein reha-antrag in einen rentenantrag umgewandelt.

    ich weiß, dass ich 400€ dazuverdienen darf.
    muss ich die rentenversicherung davon in kenntnis setzen, dass ich dazuverdienen will?

    oder wie geht man da vor?

    lieben dank
    koala
     
  2. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    30. April 2003
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  3. Speedy (HeJo)

    Speedy (HeJo) Mitglied

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    Hallo Koala,

    wie klaraklarissa ja auch schon geschrieben hat, mußt Du der Rentenversicherung melden, wenn Du Dir bis max. 400 Euro dazu verdienst!

    Bitte beachte, dass Du nicht nur die Hinzuverdienstgrenze von max. 400 € einhalten mußt, sondern auch die Höchstarbeitsstunden, also maximal bis 3 Stunden täglich und das auch nur maximal 5 mal in der Woche!

    Ich arbeite nebenbei stundenweise als Kinderbetreuung.
    Bei mir war es bisher immer so, dass sobald mein Arbeitgeber meine Beschäftigung als Minijob angemeldet hat, ich umgehend Post von der Rentenversicherung bekommen habe.
    Dort mußte ich dann alles angeben, also Arbeitgeber, Verdienst, Arbeitszeit etc. und auch der Arbeitgeber muß einen Auskunftsbogen ausfüllen.

    Ich habe anfangs als ich den Schrieb von der Rentenversicherung bekam, das große "P" in den Augen bekommen.
    Inzwischen weiß ich aber, dass es ein ganz normaler Vorgang ist und die Rentenversicherung bei Aufnahme einer Tätigkeit dazu verpflichtet ist, die weitere Rentenberechtigung zu überprüfen.
    Wenn Du Dich aber an die Hinzuverdienst- und Arbeitszeitbegrenzungen hälst (was ja auch logisch ist, denn schließlich beziehst Du die Rente ja nicht ohne Grund!), hast Du nichts zu befürchten.
    Bei mir kam bisher jedesmal ca. eine Woche nachdem ich das Formular ausgefüllt und wieder an die RV geschickt hatte der Schrieb von der RV, dass ich auch weiterhin rentenberechtigt bin und die Rente weiterhin in voller Höhe gezahlt wird.

    Wenn Du noch Fragen hast, darfst Du mir gerne eine PN schreiben.

    LG,

    Speedy :)
     
  4. nilfrosch

    nilfrosch Neues Mitglied

    Registriert seit:
    4. Dezember 2003
    Beiträge:
    7
    Ort:
    sindelfingen
    Lasse dich nicht dazu verleiten, daran zu glauben, dass jeder 400 Euro dazu verdienen darf. Auf deinem Rentenbescheid steht auf der letzten Seite wieviel du verdienen darfst. Nicht jeder darf 400 Euro verdienen. Gruss Angela
     
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