Versorgungsamt

F

falke

Guest
Hallo Leute,
habe mal eine Frage an euch.
Habe eine Erhöhung bei Versorgungsamt eingereicht dann kam vorige Woche ein liebes Briefchen mit der Ablehnung.
Jetzt meine Frage an euch kann mir irgend jemand sagen wieviele Prozent man für undifferenzierte Kollagenose mit Arthralgien bekommt? Es sind Hüfte, Knie und Sprunggelenk an beiden Beinen betroffen.

Über eine Antwort von euch würde ich mich freuen.
 
Hallo,

es ist mittlerweile normal, dass eine Erhöhung abgelehnt wird. Du solltest innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch einlegen und Deine Beschwerden schildern. Vielleicht findest Du hier Argumentationshilfen: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/

Viele Grüße und viel Erfolg+ gute Nerven
Jürgen
 
hallo falke,

widerspruch sollte man bei ablehnng solcher oder ähnlicher anträge eigentlich immer einreichen. eigentlich sogar auch grundsätzlich bei einer bewilligung, einfach nur, um etwas zeit zu gewinnen, um in ruhe prüfen zu können, ob alles korrekt bearbeitet wurde. vier wochen könnnen manchmal ziemlich kurz sein, schon allein, wenn man zb noch zwischendurch im kh liegen würde.
.. ach ja, noch vergessen, einen widerspruch kannman jederzeit ohne begründung zurücknehmen. die bearbeitung wird damit eingestellt.

wie ist denn dein behindertenstatus zur zeit? seit wann bist du denn schwerbehindert?

ich wünsche dir alles gute
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo klaraklarissa,

erst einmal danke für deinen tip. habe am dienstag einen termin beim vdk, wegen eines widerspruchs. um deine fragen zu beantworten habe zeit dem 06.02.2003 50 % wegen anderen krankheiten. da aber das rheuma erst ende 2004 festgestellt wurde habe ich eine erhöhung beantrag. die aber innerhalb zur zeit abgelehnt wurde.
seit einpaar wochen kamen jetzt auch noch die nieren hinzu. muss jetzt erstmal das marcumar absetzt das sie die nieren punkttieren können. bin gespannt was sie da finden.
wünsche dir noch einen schönen abend.
klaraklarissa schrieb:
hallo falke,

widerspruch sollte man bei ablehnng solcher oder ähnlicher anträge eigentlich immer einreichen. eigentlich sogar auch grundsätzlich bei einer bewilligung, einfach nur, um etwas zeit zu gewinnen, um in ruhe prüfen zu können, ob alles korrekt bearbeitet wurde. vier wochen könnnen manchmal ziemlich kurz sein, schon allein, wenn man zb noch zwischendurch im kh liegen würde.
.. ach ja, noch vergessen, einen widerspruch kannman jederzeit ohne begründung zurücknehmen. die bearbeitung wird damit eingestellt.

wie ist denn dein behindertenstatus zur zeit? seit wann bist du denn schwerbehindert?

ich wünsche dir alles gute
 
Hallo jürgen,
sorry das ich mich jetzt erst melde aber die seite die du empfohlen hast ist sehr intressant. da mir das aber zu stressig wird, habe ich einen termin beim vdk gemacht, ich glaube, da werden meine nerven nicht so sehr on anspruch genommen. trotzdem danke für deinen tipp.
liebe grüße
Jürgen schrieb:
Hallo,

es ist mittlerweile normal, dass eine Erhöhung abgelehnt wird. Du solltest innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch einlegen und Deine Beschwerden schildern. Vielleicht findest Du hier Argumentationshilfen: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/

Viele Grüße und viel Erfolg+ gute Nerven
Jürgen
 
hallo falke,

das mit dem vdk ist eine gute idee, nur solltest du etwas schauen, das die fristen eingehalten werden ....also etwas kontrollieren, denn teilweise gab es hier schon unschöne erfahrungen. also vertrauen ist gut ......kontrolle ist besser ;).
wünsche dir viel erfolg
 
Hallo klaraklarissa
habe noch bis zum 12.05.05 zeit widerspruch einzulegen, also passt das noch mit dem vdk. kann aber sein das es doch nicht klappt, da ich nächste woche eine nierenpunktion über mich ergehen lassen muss. wenn`s nicht klappt, muss ich halt erst einmal einen unbegründeten widerspruch einreichen, sonst verliehre ich nur zeit.
gruß
petra
klaraklarissa schrieb:
hallo falke,

das mit dem vdk ist eine gute idee, nur solltest du etwas schauen, das die fristen eingehalten werden ....also etwas kontrollieren, denn teilweise gab es hier schon unschöne erfahrungen. also vertrauen ist gut ......kontrolle ist besser ;).
wünsche dir viel erfolg
 
Hallo suppenhuhn,
muss dir vielleicht auch sagen das ich schon 50 % für diverse andere krankheiten habe. Seit etwas mehr als einem Jahr habe ich probleme mit den hüften, knien, sprunggelenken beidseitig, und so wie`s aussieht auch mit den nieren. Das heist ich habe tage dabei wo ich kaum laufen ich mich aber zwing da ich angst habe das eines dieser gelenke sich versteift, und dann kamen vor drei wochen noch starke nierenschmerzen hinzu. jetzt werden vorraussichtlich nächste woche die nieren punktiert kommt halt drauf an wie lange es dauert bis sie das marcumar runtergefahren haben.
so muss ich schauen das ich die frist nicht verstreichen lasse, hoffe nur das ich den termin beim vdk wahrnehmen kann. wenn nicht muss ich ohne begründung widerspruch einlegen.
liebe grüße
Suppenhuhn schrieb:
Hallo falke,

ich habe im vorigen Jahr meinen Verschlimmerungsantrag gestellt und bekam in kurzer Zeit die Erhöhung von 30 auf 50 % "G". Allerdings bekommt man die % nicht für die Erkrankung, sondern für die damit verbundenen Beeinträchtigungen. Habe ein Sonderblatt mit allen Einschränkungen "kann keine etwas längeren Strecken problemlos bewältigen, Treppenauf- und -absteigen nur mit großen Mühen und unter starken Schmerzen, kein Einkaufen ohne Hilfe, kann Sachen nicht anpacken, anheben und aufs Band legen, Hilfe im Haushalt, beim wäsche waschen und und und" dem Antrag beigefügt.

Ach sorry: ich bin 55 Jahre alt und habe cP und Vaskulitis.

Toi toi für Deinen Widerspruch, aber halte die Arbeitsweise und -schnelligkeit des Vdks im Auge.

LG
Suppenhuhn
 
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