AAAAlso.....zum Thema VA und SG Köln könnte ich soooo eine Litanei schreiben....
damit es nicht zu lang wird nur auszugsweise den Teil mit SG und Gutachter...
zur Info: habe vom VA 30%, bei meinen Geschichten laut Meinung meines HA eindeutig zu wenig! (bin aber anerkannt übers AA auf 50%!hat mich bei meinen Diagnosen merkwürdigerweise nur zwei Briefe gekostet

)
habe also Widerspruch eingelegt....Ablehnung....letzlich vorm SG Köln Klage eingereicht....hatte Anwalt.....hat allerdings auch nicht geholfen...
SG schickt mich zum Gutachter: der Gutachter war nicht nur ein Depp und riesengrosses Ars..loch, sondern sachlich betrachtet völlig ungeeignet....es handelte sich um einen Allgemein Mediziner (grundsätzlich nicht schlimm) aber er war spezialisiert auf...jetzt kommt's: Fliegerärtzliche Untersuchungen, Gelbfieberimpfungen und Reisemedizin!!!

i.....was bitte soll ich mit so einem

ich hatte nicht vor in ein Malariagebiet zu fliegen - schon gar nicht als Pilot, hab ja keinen Flugschein, meine Reiseapotheke hätte ich - nach 15 Jahren in einem Pharmaberuf grade noch selber zusammen packen können

....
habe Widerspruch eingelegt noch und nöcher, schliesslich habe ich Anspruch auf Fachärtzliche Begutachtung....weit gefehlt....ich musste also hin....der Doc hatte durch das SG natürlich bereits Kenntnis von meiner ablehnenden Haltung und davon, dass ich ihm die Fachkompetenz absprach....bei dem Termin fragte ich, ob mein GöGa mit rein gehen kann, da ist der Typ plötzlich völlig ausgeflippt

, schreit mich an und fuchtelt so wild mit den Armen vor mir her, dass ich Angst hatte ich krieg eins übergebraten

....hatte alle Mühe meinen GöGa zurückzuhalten

...Resultat: wir wurden aus der Praxis geschmissen und das Ganze ging wieder vor Gericht....ich betonte, dass ich richtig Angst vor dem Kerl hatte, war dem Richter scheiss'ndreck egal (sorry)

...er machte mir unmissverständlich klar: entweder sie gehen da wieder hin oder er weist meine Klage wegen
meinem unkooperativen

Verhalten ab und ob mein Mann mit zur Untersuchung rein darf obliegt einzig und allein der Entscheidung des Arztes = also bitte keine Zeugen oder was?!!

....frage mich allen Ernstes bis heute ob der Richter und dieser Doc einen Deal miteinander laufen haben

, jedenfalls empfinde ich das Ganze auch heute noch als Nötigung und regelrechte Erpressung

, ich hatte ja gar keine andere Wahl mehr als mich nochmals -ohne meinen GöGa- dorthin zu begeben......meine Rechte wurden hier jedenfalls mit Füssen getreten...
Ergebnis: auch der Gutachter kann nicht lesen, verdreht einem die Wörter im Mund, diagnostiziert falsch, ist unfähig eindeutige Symptome zu erkennen und zu werten und kann gesicherte Diagnosen nicht richtig interpretieren.....und wo ich vorher unkooperativ und vorlaut war, war ich auf einmal jammerig, klagend und sehr mitteilsam...aufgrund des nachfolgenden Gutachtens wurde mir vom SG Köln dringend nahe gelegt meine Klage zurück zu ziehen da diese ansonsten abgewiesen würde.....
das Ganze ist bereits mehrere Jahre her und ich bin bis heute offensichtlich dadurch so traumatisiert, dass ich mich überhaupt nicht mehr traue irgendetwas zu unternehmen, obwohl ich längst hätte einen Erschwernisantrag stellen müssen....
tja, so unterschiedlich können Erfahrungen sein, denn auch wenn ich zur Zeit immer noch keine Lust habe mich um meine Angelegenheit zu kümmern, würde ich sehr vorsichtig sein mit dem Ratschlag den Klageweg zu beschreiten,wenn Du Pech hast verlierst Du auf ganzer Linie,denn wird Deine Klage abgelehnt, dann hast Du noch mehr Zeit verloren, denn Du hast Zeit verbraten für die Klage und musst anschliessend abwarten bis Du dann einen neuen Antrag stellen kannst.....da sollte man sich in allen Punkten schon äusserst sicher sein....
SORRY SORRY...ist doch länger geworden als beabsichtigt, aber bitte habt ein wenig Verständnis für mich....ich hab nämlich wegen dieser Sache immer noch sooooo einen Hals
viel Erfolg egal für welchen Weg
friedvolle Grüsse Bubbles
P.S.: frage mich bis heute ob ich gegen das damalige Gutachten-obwohl ich ja die Klage zurück gezogen habe- vorgehen kann....vieleicht weiß das ja Jemand von Euch?....und falls ja-gibt's da eine Verjährungsfrist?