Versorgungsamt/GdB/Widerspruch?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Lecram, 30. Januar 2004.

  1. Lecram

    Lecram Mitglied

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    Hallo ihr alle!

    Ich habe gerade nach 4 Monaten Wartezeit den Bescheid des Versorgungsamtes bekommen. Und ich bin ziemlich verwirrt/verärgert, da es nur 30 % GdB wurden.
    Das kann ich wirklich nicht verstehen. Muss man erst vollständig gelähmt sein, um 50% zu bekommen? Ich dachte eigentlich, dass man 50% bekommt, sobald man erheblich eingeschränkt ist. Was fehlt bei mir denn?
    Insgesamt sind bei mir nachweislich 11 Gelenke entzündet und 8 davon deutlich sichtbar mit bloßem Auge - dauerhaft. Zusätzlich ist die untere und obere Wirbelsäule (Halswirbel) betroffen.
    Krankeheitsaktivität trotz MTX und Sulfasalzin ist sehr hoch (seit 2 Jahren BSG mind. über 40 und CRP im Schnitt bei 60). Cortison hilft nur in höheren Regionen ab 15 mg Prednisolon. Im Vergleich zu einem "normalen" 18jährigen kann ich so gut wie gar nichts. Mein "Laufen" bzw. "Humpeln" muss ich mir sogar zeitlich einplanen, damit ich nicht die magische 15-Minuten-Grenze überschreite und vor lauter Schmerzen in den ISG nicht mehr schlafen kann. Andere in meinem Alter sind täglich in Sportvereinen und ich hab schon Probleme bei einem einzigen Kinobesuch. Ich bin auch garantiert nicht wehleidig oder sonst etwas, ich kann bloß nicht verstehen, warum ich nicht wenigstens dann diesen kleinen Vorteil der 50% bekomme. So hätte ich wenigstens bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst größere Chancen und bräuchte keine ständige Kündigungsangst haben. Ich will auch überhaupt keine weiteren Vorteile nur eben diese kleine Absicherung.
    Ich glaube kaum, dass ein Einspruch viel bringt. Die stufen doch neimals gleich um 20% herauf, oder? Ich habe sämtliche Unterlagen eingereicht, die ich so habe und das waren nicht wenige. Verschlimmert hat sich in dem Sinne ja nichts mehr. Bloß eigentlich müssten die ständigen Schmerzen und Behinderungen im Alltag doch ausreichen.

    Ein weiteres Problem war, dass die Kommunikation zwischen Versorgungsamt und meinen Ärzten von Anfang behindert wurde. Das Amt forderte im Nachhinein nach einem Monat, dass ich nur 1 Arzt angeben soll anstatt wie eigentlich früher üblich 3. So war ich mehr oder weniger der Vermittler zwischen meinen drei Ärzten, da die untereinander aufgrund von Überlastung (wie es bei Rheumatologen ja nun mal so ist) keine richtige Absprache hatten.
    Sonst habe ich dem Versorgungsamt alle Befunde geschickt und ich habe auch sämtliche Einschränkungen in meinem Alltag aufgeführt.
    Wisst ihr, was ich falsch gemacht haben könnte? Wie soll ich mich jetzt verhalten? Wie viel % habt ihr bekommen? Das ganze müsste ziemlich zügig gehen, da meine Bewerbungen laufen und ein evtl. Schwerbehindertenausweis so schnell wie möglich nachgereicht werden soll.

    Ich wäre für jegliche Ratschläge und Tipps zur Vorgehensweise dankbar.
    Viele Grüße und einen schönen Start ins Wochenende,
    Marcel
     
  2. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Antrag und Widerspruch

    Eigentlich gilt ja die Einstufung ab dem Antragsdatum. Nach einem Jahr kann man einen Antrag auf Verschlimmerung stellen. Vielelicht wäre das eine Möglichkeit, käme also auf die Zeitfrage an. Bei diesem Antrag würde ich dann gleich entsprechende Befunde neueren Datums beifügen. Was meist Du?
    Gruß "merre"
     
  3. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Hallo Marcel,

    ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Hierbei musst Du als erstes auf die Frist achten. Du hast in der Regel (bei Angabe einer Rechtsbehelfserklärung) einen Monat Zeit den Widerspruch einzureichen (hier zählt wirklich jeder einzelne Tag - ein Tag zu spät und Du hast Pech gehabt). Der Widerspuch ist formfrei einzureichen. Solltes Du Deinen Bescheid schon länger haben lege ersteinmal WS ohne Begründung bei (gib an folgt später). Als nächstes solltest Du Deine Ärzte abklappern und weitere Stellungnahmen erbitten. Hier sollte (möglichst in der vom Rheumadoc) stehen in wie weit Du im "normalen" Leben eingeschränkt bist (Wegstrecke ohne Schmerzen sollte so um die 500 m liegen, Probs im Haushalt bzw. Schule mit Angabe der Probs). Dann solltest Du möglichst alle Arztberichte (ausser denen die negativ für Dich sein könnten) beifügen.
    Das Du Dich auf einen Arzt festlegen musstest ist der Ausfluss der leeren Kassen, von daher ist es wichtig, dass Du dem Versorgungsamt so viele Infos wie nur möglich überlässt.
    Ich weiß, dass ist jetzt die totale Rennerei (must evtl. auch mit Kosten für die Bescheinigungen rechnen), aber wenn Du es nicht versuchst (und das Versorgungsamt rechnet damit, dass Du keinen WS einreichst - wie übrigens 80 - 90 % der Betroffenen) hast Du vielleicht nie eine Chance an die notwendigen 50 % zu kommen.

    Ich wünsche Dir viel Glück (Bei weiteren Fragen mail mich einfach an).
    Trotz allem wünsche ich Dir ein schönes Wochenende
    Birgit
     
  4. Klaus

    Klaus Neues Mitglied

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    Hallo,

    30 % GDB sind eigentlich so die Norm für Rheuma. Solltest Du schwere Begleiterscheinungen haben, hätest Du diese in einem Begleitschreiben ans VA ausführlich darstellen sollen. Wie soll das VA wissen, was Deine probleme durch die Erkrankungen sind, z.B. Schwindel, starke Schmerzen, Magenprobleme, Kopfschmerzen, den Haushalt alleine nicht mehr schaffen, Heben von Lasten, Bücken, Liegen, Gehen, Durchschlafstörungen, Depressionen, usw. Schreibe ale Diagnosen, Medis, hilfsmittel im Begleitschreiben. Man kann auch nach 3 Monaten einen neuen Änderungsantrag stellen.

    mfg

    Klaus
     
  5. Lupus-Frau

    Lupus-Frau Neues Mitglied

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    Niedersachsen, Nähe Celle
    hallo Marcel,

    um 20% werden sie dich nicht hochstufen, glaube ich. wie Birgit aber bereits schrieb, gleich widerspruch einlegen. manche versorgungsämter sind härter drauf als andere. die gleiche krankheit mit gleichen symptomen und gleicher medikation wird unterschiedlich bewertet. ist halt so, kannst du nichts gegen machen.

    wie Klaus schon schrieb, alles bis ins kleinste detail auflisten. aber wirklich alles. habe ich auch gemacht, hat nichts genutzt, mein widerspruch wurde abgelehnt. und zum klagen habe / hatte ich keine kraft.
    meine rheumatologin war aber überrascht, daß ich immerhin 40% bekommen habe, das hiesige versorgungsamt begünstigt die lupis sonst immerhin mit wohlwollenden 30%.

    versuche doch zumindest, eine gleichstellung über das arbeitsamt zu bekommen, sofern du nicht auf 50% gestuft wirst.
    und nach einer gewissen zeit kannst du dann auch wieder einen verschlechterungsantrag beim verrsorgungsamt stellen. das werde ich in diesem jahr dann auch noch durchführen.

    viel erfolgt wünscht

    Lupus-Frau (Betty)
     
  6. eb

    eb Guest

    Hallo Marcel,

    wende dich doch an dein zuständiges Sozialamt und hier an die Fürsorgestelle für Schwerbehinderte. Lasse dir ein Antragsformular geben und stelle einen Antrag auf Gleichstellung.
    Ab einenem GdB von 30 kannst du den Behinderten gleichgestellt werden, mit allen Rechten und Pflichten.
    Nach ca. 2 - 3 Wochen bekommst du dann den schriftlichen Bescheid, dass du den Schwerbehinderten gleichgestellt bist. Dann hast du z.B. auch ein Anrecht auf eine behindertengerechte Ausstattung deines Arbetsplatzes.
    Ich habe das genau so gemacht. Es hat wunderbar funktioniert.
    Du kannst dann in Ruhe weitere Unterlagen sammeln und dann einen Veränderungsantrag einreichen.
    Ich hoffe, dass ich die mit diesem Beitrag ein wenig helfen konnte.

    Viele Grüsse

    Erwin
     
  7. flower

    flower Die Ungeduldige

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    270
    Vorsicht....

    Das habe ich früher auch gedacht, weil alle die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, mir das ind er Art erzählt haben.
    Aber Doc Langer, der da ja mehr drinsteht, hat folgendes dazugeschrieben, als ich diese Meinung mal in einem anderen Thread wiedergegeben habe.

    Also vorsichtigen Gruß von flower :(


    Hier ist übrigens der link zum Originalthread Rheuma und Verbeamtung
     
  8. Sunflower

    Sunflower Neues Mitglied

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    176
    Hi Marcel,

    gerade weil ich weiß, welche Probleme du hast, finde ich 30% eine Frechheit. Deiner Beschreibung nach, weiß ich allerdings nicht, was du falsch gemacht haben könntest. Ich bin aber trotzdem der Meinung, dass du auf jeden Fall einen Einspruch erheben solltest. Ich würde dir empfehlen hierfür jemanden, um Hilfe zu bitten, der so etwas täglich macht (In Krankenhäusern gibt es z.B. Sozialpädagogen, die dafür zuständig sind. So etwas sollte man wirklich in Anspruch nehmen, denn diese Leute wissen, an was man alles denken muss! Stichwort: Begleitschreiben. Ich spreche aus Erfahrung, wenn ich sage, man weiß beim ersten Antrag nicht genau, an was man denken muss.). Erkundige dich doch einfach mal! Ich wünsche dir, dass du die benötigten 20% noch bekommst...

    Liebe Grüße
    Ramona
     
    #8 31. Januar 2004
    Zuletzt bearbeitet: 19. Dezember 2007
  9. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    hallo guten Tag Marcel,
    Mir ist es ebenso ergangen wie Dir, nur ich habe schon 40% und habe 2 Krankheiten dazu bekommen, Diabetis und die Fibromyalgie.
    Für mich ist es auch wichtig 50% zu bekommen, da ich zwar unkündbar bin (öffentl. Dienst über 20 Jahre und ich über 50 Jahre alt bin) da ich auf die Rente zumaschiere, mir es nicht so gut geht und niemand weiß was noch so kommt.
    Also habe Verschlimmerungsantr. gestellt,1.wurde abgelehnt: mein Gesundheitszustand hat sich seit der Erhebung vor 2 Jahren (bin da von 30 auf 40% gekommen,) nicht verschlechtert.
    War ich echt was fassungslos. Die haben meine Ärzte angeschrieben, die auch die Diab.Diagnose sowie die Fibro mitgeteilt hatten. Nach dem Widerspruch wollten die vom Versorgungsamt die Fachärzte wissen, die die Diab. und die Fibro behandeln und haben denen doch glatt die kompl. Anträge wieder hingeschickt. Ich bin bald vor Wut geplatzt.
    Habe jetzt mit Arzt,der die Diab. behandelt gesprochen und bin gespannt was denn nu kommt.
    Ich habe den Eindruck, die am Versorgungsamt machen das extra um die Quote unter 50% ganz ganz niedrig zu halten.Egal wie es den Menschen geht. Das interessiert die nicht.
    Und das gemeine ist, sie sitzen am längeren Hebel.
    Und wir sind denen regelrecht ausgeliefert.
    So ich wünsche Dir viel Erfolg und toi toi dass bei deinem Widerspruch mehr heraus kommt.
    Alles Gute
    Gruß Anbar
     
  10. Lecram

    Lecram Mitglied

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    Vielen Dank für eure Antworten!!!
    Das hat mir wirklich schon geholfen, da ich mich mit dem ganzen Zeugs überhaupt nicht auskenne. Ich meine, kaum ist man 18 Jahre, wird man plötzlich ins kalte Wasser geworfen und diese ganze Bürokratie rollt auf einen zu. Und leider kenn ich niemanden, der einen Schwerbehindertenausweis hat.
    Von daher kann man nur nochmal dieses Forum hier loben!

    @Merre: Nein, das würde mir ehrlich gesagt zu lange dauern.

    @trombone: Vielen Dank für den Tipp. So werd ich das auch machen.

    @klaus/lupus-frau: Vielleicht hab ich es nicht bis ins klitzekleinste Detail beschrieben. Ich dachte nämlich, dass die das eh nur überfliegen. Und wenn ich das alles aufliste, wird es ja erheblich länger. Aber beim Widerspruch werd ich das so machen.

    @eb: Also wenn das wirklich so einfach wäre, hätte ich überhaupt keine Probleme. Aber ich hab von vielen Seiten gehört, dass die eine Gleichstellung beim Arbeitsamt nicht so leicht erteilt wird. Bist du dir sicher, dass man da so gute Chancen hat?

    @flower: Ich weiß, dass eine Verbeamtung nicht möglich sein wird. Das ist ja der Grund, warum ich unbedingt den Ausweis brauche, um trotzdem als normaler "Angestellter" so sicher zu sein wie ein Beamter.

    @sunflower: Vielen Dank für die Tipps. Werd mich mal erkundigen, ob es so etwas gibt. Danke auch für die gemachte Hoffnung!
    Ich drück die Daumen, dass sich der Rest-Schnee bei euch noch länger hält. ;-)

    @anbar: Ja, die wollen die 50%-Quote niedrig halten. Ich versteh das ja auch, da es wirklich viele Menschen gibt, die wegen ein paar Kleinigkeiten das ganze System ausnutzen wollen. Und der Staat hat eben wenig Geld. Aber es ist schade, dass die echten Kranken darunter leiden müssen. Ich drück dir jedenfalls die Daumen, dass es bei dir klappen wird.


    Also vielen Dank nochmal für eure Hilfe!

    Ich bin jetzt nur etwas verunsichert, ob ich den Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt parallel zum Widerspruch beantragen darf oder ob ich erst warten muss...


    Viele Grüße
    Marcel
     
  11. klaraklarissa

    klaraklarissa Neues Mitglied

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    Hallo Lecram,

    ich an Deiner Stelle würde auch Widerspruch einlegen, wenn Du denkst, das die 30% zu wenig sind. Du selbst und Dein Arzt, Ihr könnt das erst einmal am besten einschätzen.
    Es passiert Dir ja nichts beim Widerspruch. Sollte er auch abgelehnt werden, so sind Dir ja die 30% trotzdem sicher, die nehmen sie Dir ja nicht gleich wieder weg, denn sie haben sie ja im Bescheid mitgeteilt.
    Also was solls, einen Versuch ists allemal wert.

    Vielleicht hilft Dir der Link noch weiter, obwohl ich schon mal einen noch besseren hatte ..... muss ich noch einmal schauen.

    http://www.waldeck-info.de/behindertenrecht/gdb-tabelle.htm#Bechterew


    Alles Gute
     
  12. Lupus-Frau

    Lupus-Frau Neues Mitglied

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    Niedersachsen, Nähe Celle
    hallo Marcel.

    jo, mach dies zeitgleich. stell den antrag auf gleichstellung und teile gleichzeitig mit, daß du widerspruch beim versorgungsamt eingereicht hast.
    dein antrag auf gleichstellung ruht dann solange, bis der widerspruch entschieden ist. wird der widerspruch abgelehnt, dann kann die gleichstellung, sofern die bewilligt wird, rückwirkend zum zeitpunkt der antragstellung bewilligt werden. hmmm?
    die gleichstellung durch das arbeitsamt ist eine KANN-bestimmung, keine MUSS-bestimmung!

    ruf bei dem für dich zuständigen arbeitsamt an, und laß dir den antrag zuschicken.

    einen langen atem wünscht dir

    Lupus-Frau (Betty)

    :)
     
  13. trombone

    trombone die Schreibtischtäterin

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    Brakel, Kreis Höxter
    Hallo,

    vielleicht hilft die diese Meldung von Jürgen ja auch weiter:

    Wünsche Dir einen schönen Tag und viel ERfolg bei Deinem Widerspruch.

    Gruß
    Birgit
     
  14. sito

    sito wölfin

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    Bayern
    gdb

    hallo,

    wollte nur schreiben das du auf jeden fall einen wiederspruch schreiben solltest.
    mich wollten sie auch mit 30% abspeisen (ist anscheinend so ne methode momentan in den ämtern um geld zu sparen). nach dem wiederspruch und nach dem ich darauf bestanden habe das mich ein amtsarzt untersucht. habe ich dann 70% bekommen, mit einem zusatz das wenn sich noch was bei mir verschlimmert, ich anspruch auf G habe.
    nur nicht locker lassen, ich weis das es ein kampf ist und wir eigentlich genug am hals haben aber es hilft ja nichts, da müssen wir durch.

    also ran an das amt:rolleyes: ;)

    lg sito
     
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