Verschlimmerungsantrag

Majon

Neues Mitglied
Hallo,

es gib eine gute Nachricht, mein Antrag auf Verschlimmerung meiner Behinderung beim Versorgungsamt ist genemigt worden.
Ich komme jetzt in den Besitz eines
Ausweises mit 100 % .

Leider haben sie das Mekzeichen aG
abgelehnt, ich weiss noch nicht
ob ich dagegen widerspruch einlegen soll.​
 
hallo majon,

erstmal herzlichen glückwunsch zu den
100% und willkommen im 100ter club.

auch mir wurde bisher immer wieder das aG
abgelehnt, widersprüche haben bisher auch nix
gebracht -leider-

nun habe ich nach meinem 2 Schlaganfall wieder
einen verschlimmerungsantrag gestellt, diesesmal
hab ich von meinen ärzten ein attest beigefügt das
ich auf grund meines rheumas und der problematik
des erneuten schlaganfalls nicht mehr im stande bin
100 meter am stück zu laufen.

ich hab auf ein blatt geschrieben welche einschränkungen
ich habe und darum gebeten meine akte auf den
neuen stand zu bringen

nun warte ich wie sie diesesmal entscheiden, aber
ich habe mir vorgenommen diesesmal nicht klein
beizugeben sondern um das aG zu kämpfen, denn
ich habe wirklich große probleme

wie du für dich entscheidest weiß ich nicht, aber ich
wünsche dir für dein vorhaben alles gute und viel glück
lieben gruß
elke
 
Hallo Majon,

Das Merkzeichen (aG) wird so einfach nicht vergeben, dazu müstest du nachweisen dass du überwiegend im Rollstuhl sitzen must oder dauern im Krankenbett liegst. Ist dies nicht der Fall, wird das Merkzeichen (G) eingetragen. Mit dem Merkzeichen (G) kannst du dann im Jahr für 60,00 € Bus und Bahn fahren, ein Beiblatt muss hierfür beantragt werden. Wenn du ein Auto hast, dann wird dir auf Antrag beim Finanzamt die Hälfte der KFZ Steuer erlassen, hierzu ist auch ein Beiblatt beim Versorgungsamt zu beantragen und beim Finanzamt vorzulegen.

Klaus
 
Hi,

hier noch einmal der Hinweis auf die Parkerleichterung (in NRW zu bekommen ab 70% und "G" und einem Attest vom Arzt, dass die Gehstrecke unter 100m beträgt). Damit ist mir schon erheblich geholfen :) . Die Richtlinien fürs "aG" sind schwer zu erfüllen...

Viele Grüße
Jürgen
 
Die von Jürgen angesprochene Parkerleichterung habe ich heute erhalten. Diese berechtigt nicht auf einem Behindertenparkplatz zu parken - außerdem ist sie nicht in allen Bundesländern gültig.
Aber wie ja schon gesagt wurde ist hierfür ein "G" zwingend erforderlich. Wie hast Du denn die Beantragung des "G" begründet - hat Dein Arzt auch angegeben, dass Deine "Gehstrecke" erheblich eingeschränkt ist??? Wenn nein, dann besorge Dir doch noch ein entsprechendes Attest - möglichst von einem einschlägigen Facharzt, dass zählt deutlich mehr als eine entsprechende Bescheinigung Deines Hausarztes.
 
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