Verordnung von Physiotherapie

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Jürgen, 21. November 2014.

  1. josie16

    josie16 PsA

    Registriert seit:
    16. Mai 2010
    Beiträge:
    2.358
    Hallo Inge!
    In dem von mir eingestellten Link gibt es die grün und grau unterlegten Diagnosen, die grau unterlegten Diagnosen gelten für Langzeitverordnungen, da bekommt man dann die Physio für mind. 1 Jahr verschrieben, einfach mal durchlesen, ganz genau weiß ich es auch nicht mehr, es ist schon eine Weile her, als ich damit zu tun hatte.
     
  2. Sinela

    Sinela Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    25. März 2006
    Beiträge:
    8.871
    Ort:
    Stuttgart
    Ich bekomme seit Jahren zweimal die Woche Krankengymnastik, das ist für mich eine Dauerverordnung.;)

    LG, Inge
     
  3. josie16

    josie16 PsA

    Registriert seit:
    16. Mai 2010
    Beiträge:
    2.358
    Hallo Inge!
    Offiziell nicht, das ist eine Verodnung außerhalb des Regelfalles, für den Arzt bedeutet das, daß sein Budget damit erstmal belastet wird (viele verschreiben ja deshalb keine Physio auf, wegen dem Budget), aber anderst als beim Regelfall, werden Rezepte außerhalb des Regelfalles bei Überprüfungen der Praxis nicht mehr in evt Strafzahlungen mit einbezogen.

    Die Langfristenverordnungen fallen komplett nicht ins Budget, aber es sind natürlich sehr wenig Diagnosen, wo es überhaupt beantragt werden kann.
     
  4. Sinela

    Sinela Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    25. März 2006
    Beiträge:
    8.871
    Ort:
    Stuttgart
    Ach du meine Güte, das ist ja mehr als kompliziert.:rolleyes:

    LG, Inge
     
  5. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    675
    Ort:
    Rheinbach
    Hi,

    der Unterschied zwischen Langfristverordnung und Praxisbesonderheit ist im Link auf Seite 6 ganz gut erklärt. Man sollte sich diesen Teil ausdrucken (inkl. der Seite mit "seiner" Diagnose) und damit den Arzt konsultieren. Sollte dann immer noch keine KG verordnet werden, sollte man sich Gedanken über den Arzt machen, da die medizinische Notwendigkeit bei den meisten hier gegeben sein sollte...

    Viele Grüße und wenig Ärger
    Jürgen
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden