Kur
Hi Nina
Also eine Krankenhausanschlußheilbehandlung (geht schon nach 3 Tagen KH-Aufenthalt) ist als fortführende stationäre Maßnahme zur Eingangsdiagnose zu sehen.
Die Krankenhäuser haben oft nicht die Möglichkeiten diese notwendige "Weiterbehandlung" durchzuführen (meist wegen Personal). Dementsprechend zählen diese Aufenthalte als stationäre Behandlung während einer bestimmten Krankheit.
Meist sind die Einrichtungen auch nicht als Kurklinik sondern wie z.B. Liebenwerda als Rheumafachklinik anerkannt.
Auch besteht eine enge medizinische Zusammenarbeit zu den "überweisenden KH". Wie Schloßparkklinik - Liebenwerda oder UKB Berlin - Beelitz Heilstätten.
Anträge auf Kur kann man stellen, wenn auch der behandelnde Arzt der Meinung ist, daß:
-eine Kur/REHA eine wesentliche Verbesserung der gesundheitlichen Situation bringt, die durch andere Maßnahmen nicht zu erreichen ist und diese der Erhaltung der Erwerbsfähigkeit dienlich ist.
-durch eine Kur/REHA eine grundsätzliche Verbesserung der Erwerbsfähigkeit zu erreichen ist.
Dementsprechend müssen zwingende medizinische Gründe eine vorzeitige Kur/REHA bedingen (sonst alle 4 Jahre).
Außerdem gibt es bei chronischen Erkrankungen zustehende medizinische Versorgungsleistungen, die ebenfalls diesen Anspruch begründen.
Der Umkehrschluß wäre, daß ohne diese Leistungen eine weitere Verschlechterung der gesundheitliche Situation zu befürchten wäre.
Im Akutfall gibt es auch die Möglichkeit einer "Selbsteinweisung", was heißt, daß entsprechende Ärzte dem Patienten nahelegen sich in stationäre Behandlung zu begeben. Die Genehmigung wird dann von der Einrichtung "beigeholt". Allerdings sollte so eine Einrichtung sehr kompetent und gegenüber den Leistungsträgern "streitfähig" sein.
Ein weiterer Anspruch ist der, daß selbst erbrachte...sagen wir mal....Vorsorgeleistungen zur Gesunderhaltung (von einer Summe ausgehend) die Mindestaufwendung auch von Seiten der Rententräger und Krankenkassen zu sein haben. Oder einfach gesagt, was ich ausgebe müssen die auch ausgeben..mindestens.
Ja und denn gibt es eine Menge Einzelfallentscheidungen oder Urteile zu Klagen auf die man sich bei ähnlich gelagerter Situation berufen kann, weil dann die Leistungsträger einlenken - wegen drohender erneuter Niederlage vorm Sozialgericht.
Also denn wünsch ich Dir alles Gute..."merre"