Verliert man durch stationären Aufenhalt Anspruch auf Kur?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von NinaM, 16. Juli 2004.

  1. NinaM

    NinaM Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. September 2003
    Beiträge:
    65
    Ort:
    Hessen
    hi, habe da noch eine frage. ich war ja letztes jahr in mu-ki-kur und mußte diese aufgrund schweren rheumaschubs abbrechen (da begann das rheuma bei mir, war wegen was anderem in kur). die ärzte dort meinten, ich soll auf jeden fall einen neuen kur-antrag wegen rheuma stellen. mein arzt meinte, ich solle mich stationär aufnehmen lassen, damit endlich mal alles richtig abgecheckt wird. wird das dann mit der kur irgendwie verrechnet und kann ich dann keine neuen antrag mehr stellen?
    danke für eure antworten nina
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    13.139
    Ort:
    Köln
    hallo nina,

    oft wird direkt nach dem stationären aufenthalt im krankenhaus ein reha antrag gestellt, der von der bfa auch relativ schnell bearbeitet wird, wenn die dringlichkeit vom arzt bescheinigt wird. mein antrag lief ein paar wochen nach dem krankenhausaufenthalt, die bfa genehmigte sogar die von mir angefragte rehaklinik da diese auch bfa klinik ist.

    alles gute und stationärer aufenthalt ist gar nicht mal so schlecht, da nicht nur der momentane zustand gesehen wird wie beim arzt sondern tag und nacht. rheuma hat ja nun mal die angewohnheit sich zwischendurch auch mal brav zu verhalten.

    gruss kuki
     
  3. berlinchen

    berlinchen Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    25. September 2003
    Beiträge:
    2.518
    Ort:
    Berlin
    Hallo Nina,

    ich kann Dir nur erzählen wie ich zu meinem 2. Rehaaufenthalt in kürzester Zeit gekommen bin....
    Im Sept 03 war ich auf Reha (über die BfA) und im Mai stationär in einer Rheumaabteilung . Von dort aus auf Anschlussheilbehandlung für 3 Wochen gekommen, die Ärztin hat das für nötig angesehen und schon war das ganze am laufen. Eine AHB ist von den Anwendungen her genauso wie eine Reha.
    Für die AHB braucht man nicht mal die Genehmigung von der BfA und so hatte ich nicht das Theater wie im Herbst, wg. der Genehmigung.
    Ob die Anschlussheilbehandlung von anderen Trägern erst genehmigt werden muß, weiß ich leider nicht???
    Vielleicht ist, das ja ein Weg für Dich, der einzige Nachteil ist, das man innerhalb von 2 Wochen nach Entlassung des Stationärenaufenthalt die AHB angetreten werden muß.
    Im August, steht noch ein intensives Nachrehaprogramm in einer Klinik bei mir um die Ecke an, für 2 Std. 2 x die Woche.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg egal welchen Weg Du gehts und ein sonniges
    Wochenende.

    liebe Grüße
    Sabine
     
  4. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    4.192
    Ort:
    Berlin
    Kur

    Hi Nina
    Also eine Krankenhausanschlußheilbehandlung (geht schon nach 3 Tagen KH-Aufenthalt) ist als fortführende stationäre Maßnahme zur Eingangsdiagnose zu sehen.
    Die Krankenhäuser haben oft nicht die Möglichkeiten diese notwendige "Weiterbehandlung" durchzuführen (meist wegen Personal). Dementsprechend zählen diese Aufenthalte als stationäre Behandlung während einer bestimmten Krankheit.
    Meist sind die Einrichtungen auch nicht als Kurklinik sondern wie z.B. Liebenwerda als Rheumafachklinik anerkannt.
    Auch besteht eine enge medizinische Zusammenarbeit zu den "überweisenden KH". Wie Schloßparkklinik - Liebenwerda oder UKB Berlin - Beelitz Heilstätten.
    Anträge auf Kur kann man stellen, wenn auch der behandelnde Arzt der Meinung ist, daß:
    -eine Kur/REHA eine wesentliche Verbesserung der gesundheitlichen Situation bringt, die durch andere Maßnahmen nicht zu erreichen ist und diese der Erhaltung der Erwerbsfähigkeit dienlich ist.
    -durch eine Kur/REHA eine grundsätzliche Verbesserung der Erwerbsfähigkeit zu erreichen ist.
    Dementsprechend müssen zwingende medizinische Gründe eine vorzeitige Kur/REHA bedingen (sonst alle 4 Jahre).
    Außerdem gibt es bei chronischen Erkrankungen zustehende medizinische Versorgungsleistungen, die ebenfalls diesen Anspruch begründen.
    Der Umkehrschluß wäre, daß ohne diese Leistungen eine weitere Verschlechterung der gesundheitliche Situation zu befürchten wäre.
    Im Akutfall gibt es auch die Möglichkeit einer "Selbsteinweisung", was heißt, daß entsprechende Ärzte dem Patienten nahelegen sich in stationäre Behandlung zu begeben. Die Genehmigung wird dann von der Einrichtung "beigeholt". Allerdings sollte so eine Einrichtung sehr kompetent und gegenüber den Leistungsträgern "streitfähig" sein.
    Ein weiterer Anspruch ist der, daß selbst erbrachte...sagen wir mal....Vorsorgeleistungen zur Gesunderhaltung (von einer Summe ausgehend) die Mindestaufwendung auch von Seiten der Rententräger und Krankenkassen zu sein haben. Oder einfach gesagt, was ich ausgebe müssen die auch ausgeben..mindestens.

    Ja und denn gibt es eine Menge Einzelfallentscheidungen oder Urteile zu Klagen auf die man sich bei ähnlich gelagerter Situation berufen kann, weil dann die Leistungsträger einlenken - wegen drohender erneuter Niederlage vorm Sozialgericht.

    Also denn wünsch ich Dir alles Gute..."merre"
     
  5. NinaM

    NinaM Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. September 2003
    Beiträge:
    65
    Ort:
    Hessen
    Danke!

    für eure lieben antworten. bin nächste woche beim doc zwecks einweisung und dann mal schauen, wie es weiter geht. aber zum glück habe ich endlich einen arzt gefunden, der mich ernst nimmt! schönes we nina :)
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden