Hallo Ihr lieben RO'ler.....
habe die Hoffnung, dass mir Jemand von Euch in einer rechtlichen Frage auf die Sprünge helfen kann....
die Situation:
habe in 2004 vor dem SG Köln gegen VA geklagt weil mein Erschwernisantrag abgelehnt wurde.....vom SG wurde dann ein Gutachter bestellt....gegen diesen haben wir (ich/Anwältin) versucht Einspruch zu erheben weil kein Facharzt (allgemein Mediziner mit Spezialisierung auf Gelbfieberimpfungen,Fliegerärztliche Untersuchungen und Reisemedizin
)...laut SGesetz hat der Patient ein Anrecht auf Fachärztliche Begutachtung....war dem Gericht egal, ich mußte zu diesem Arzt sonst wäre die Klage wegen unkooperativem Verhalten meinerseits abgewiesen worden
.....Resultat:aufgrund des erstellten Gutachtens wurde mir geraten die Klage zurück zu ziehen ansonsten Abweisung der Klage.....auf Anraten meiner Anwältin - die sich im Nachhinein als falsche Wahl herausstellte
- habe ich die Klage damals zurück gezogen...
Tatsache ist, dass dieser 'Fliegerarzt' Aussagen von mir falsch wiedergegeben hat, Diagnosen/Befunde falsch interpretiert hat, Diagnosen ignoriert hat etc....
Meine Frage ist jetzt: könnte ich heute noch gegen dieses Gutachten Einspruch erheben? verjährt so was oder habe ich nach Rücknahme der Klage ohnehin schon geloost?... ich weiß heute, das dieser Gutachter Dinge/Diagnosen einfach übersehen hat, obwohl er sich selbst immer die totale Kompetenz bescheinigt hat.....ebenso war das Gericht ja der Meinung dieser Arzt hätte die Kompetenz gepachtet....was macht eher Sinn, dass ich z.B. in einem erneuten Erschwernisantrag auf die Fehler in dem damaligen Gutachten hinweise oder falls möglich das Vergangene erneut aufrolle? und welche Variante würde mir was bringen?....
Bin verwirrt
.....brauche Eure Meinung
liebe Grüße Bubbles
habe die Hoffnung, dass mir Jemand von Euch in einer rechtlichen Frage auf die Sprünge helfen kann....
die Situation:
habe in 2004 vor dem SG Köln gegen VA geklagt weil mein Erschwernisantrag abgelehnt wurde.....vom SG wurde dann ein Gutachter bestellt....gegen diesen haben wir (ich/Anwältin) versucht Einspruch zu erheben weil kein Facharzt (allgemein Mediziner mit Spezialisierung auf Gelbfieberimpfungen,Fliegerärztliche Untersuchungen und Reisemedizin
)...laut SGesetz hat der Patient ein Anrecht auf Fachärztliche Begutachtung....war dem Gericht egal, ich mußte zu diesem Arzt sonst wäre die Klage wegen unkooperativem Verhalten meinerseits abgewiesen worden
.....Resultat:aufgrund des erstellten Gutachtens wurde mir geraten die Klage zurück zu ziehen ansonsten Abweisung der Klage.....auf Anraten meiner Anwältin - die sich im Nachhinein als falsche Wahl herausstellte
- habe ich die Klage damals zurück gezogen...Tatsache ist, dass dieser 'Fliegerarzt' Aussagen von mir falsch wiedergegeben hat, Diagnosen/Befunde falsch interpretiert hat, Diagnosen ignoriert hat etc....
Meine Frage ist jetzt: könnte ich heute noch gegen dieses Gutachten Einspruch erheben? verjährt so was oder habe ich nach Rücknahme der Klage ohnehin schon geloost?... ich weiß heute, das dieser Gutachter Dinge/Diagnosen einfach übersehen hat, obwohl er sich selbst immer die totale Kompetenz bescheinigt hat.....ebenso war das Gericht ja der Meinung dieser Arzt hätte die Kompetenz gepachtet....was macht eher Sinn, dass ich z.B. in einem erneuten Erschwernisantrag auf die Fehler in dem damaligen Gutachten hinweise oder falls möglich das Vergangene erneut aufrolle? und welche Variante würde mir was bringen?....
Bin verwirrt
.....brauche Eure Meinungliebe Grüße Bubbles