Dem steht die Meldung vom 10.2.05 entgegen, die den Kassen dennoch das Recht zugesteht, diese Bescheinigung anzufordern:
Zitat:
........Doch die Beamten haben nicht geschlafen, wie böswillige Beobachter vielleicht meinen könnten. Sie haben intensiv gefeilt und formuliert. So einfach wie der G-BA und manche Kassen sich das vorstellen, wollten die Ministerialen die Regelung nämlich nicht stehen lassen. „Kein jährlicher Nachweis mehr erforderlich“, heißt es zwar in einer gerade veröffentlichten Ministeriumsmitteilung. Insbesondere für Pflegebedürftige der Stufe 2 und 3 gelte die Erleichterung, schreiben die Beamten. Wer sich als chronisch kranker Mensch im Dezember über den Wegfall wenigstens eines bürokratischen Verfahrens freute, wird sich jetzt kräftig die Augen reiben. „Die Krankenkassen haben aber weiterhin die Möglichkeit, in Zweifelsfällen einen erneuten Nachweis zu verlangen“, schränkt die Verlautbarung ein. Die Deutungsmacht, die besitzen die Kassen, denn da sitzen sie, die wahren Experten.....
Zitat Ende.