klaraklarissa
Aktives Mitglied
ihr lieben,
ich habe pflegestufe 1 und vor einiger zeit einen höherstufungsantrag gestellt.
nun habe ich widerspruch gegen die ablehnung der pflegestufe 2 eingelegt und die unterlagen mit der bitte um widerspruchsbegründung an meine zuständige vdk - landesgeschäftsstelle weitergeleitet.
ich dachte, da ich mittlerweile ziemlich 7 jahre dort mitglied bin und nie ansprüche gestellt habe, dürfte es keine probleme geben.
aber pustekuchen. ein mitarbeiter dieser außenstelle schrieb mir, das ich doch bitte den widerspruch selbst formulieren möchte , da ich am besten einschätzen könnte, was ich noch kann und was nicht .... und da diese widersprüche sowieso zu 90% abgelehnt würden, könne ich ja dann noch klagen. die klage übernimmt dann diese landesgeschäftsstelle gegen eine gebühr von 60€.
also ist ja mein widerspruch von vornherein sowieso für die katz, oder wie oder was??
mir ist schon klar, das die chance, aus dem widerspruch als gewinner hervorzugehen, ziemlich gering ist, aber so, wie die es ausdrücken, kann ich es ja gleich lassen..... ich weis, nicht wirklich, denn es muss ja alles seinen "ordentlichen" behördengang gehen.
was mach ich nun ???? ich bin pappesatt.sagt mal, was meint ihr dazu?
ich habe pflegestufe 1 und vor einiger zeit einen höherstufungsantrag gestellt.
nun habe ich widerspruch gegen die ablehnung der pflegestufe 2 eingelegt und die unterlagen mit der bitte um widerspruchsbegründung an meine zuständige vdk - landesgeschäftsstelle weitergeleitet.
ich dachte, da ich mittlerweile ziemlich 7 jahre dort mitglied bin und nie ansprüche gestellt habe, dürfte es keine probleme geben.
aber pustekuchen. ein mitarbeiter dieser außenstelle schrieb mir, das ich doch bitte den widerspruch selbst formulieren möchte , da ich am besten einschätzen könnte, was ich noch kann und was nicht .... und da diese widersprüche sowieso zu 90% abgelehnt würden, könne ich ja dann noch klagen. die klage übernimmt dann diese landesgeschäftsstelle gegen eine gebühr von 60€.
also ist ja mein widerspruch von vornherein sowieso für die katz, oder wie oder was??
mir ist schon klar, das die chance, aus dem widerspruch als gewinner hervorzugehen, ziemlich gering ist, aber so, wie die es ausdrücken, kann ich es ja gleich lassen..... ich weis, nicht wirklich, denn es muss ja alles seinen "ordentlichen" behördengang gehen.was mach ich nun ???? ich bin pappesatt.sagt mal, was meint ihr dazu?
